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Frage bezügl. Rückstellung und Kigaplatz

Thema: Frage bezügl. Rückstellung und Kigaplatz

angenommen euer Kind ist oder wurde zurückgestellt, hatte es automatisch Anspruch auf seinen Kindergartenplatz im 4. Kigajahr oder musstet ihr erneut das Anmeldeverfahren durchlaufen... in unserem Kindergarten stellt sich momentan gerade dieses Problem, dass einige Kinder zurückgestellt werden und uns Eltern gesagt wird, das Kind hätte nicht automatisch Anspruch seinen Platz zu behalten, sondern es würde wie bei einer Neuanmeldung verfahren werden. Und man müsse abwarten wieviele Neuzugänge (3-jährige) sich anmelden und erst dann können die noch verbleibenden Plätze an die rückgestellten Kinder vergeben werden. wie wird das bei Euch gehandhabt??? Weiß nicht was ich davon halten soll, denn sollte mein Sohn keinen Platz mehr bekommen muss ich ja in einer anderen Einrichtung einen Platz suchen, habe aber noch unsere 3 jährige Tochter auch in diesem Kindergarten. Ich kann doch nicht meine beiden Kinder in zwei verschiedenen Einrichtungen haben, das ginge rein logistisch schon vom hinbringen und abholen gar nicht.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 19:18


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hm, weiß ich nicht wirklich, da es bei uns für solche fälle eigentlich der schulkindergarten gibt. sprich nicht wirklich das erste schuljahr, aber schule die kombiniert aus kindergarten ist. das tut den kindern gut, sie dürfen noch spielen und lernen trotzdem noch , aber das gibt es wohl nicht überall.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 19:29


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doch das gibt es bei uns auch, nennt sich Grundschulförderklasse. Aber hier in Bawü gibt es noch die Wahl die Kinder auf dem Kiga zu belassen, oder eben in diese Grundschulförderklasse zu geben. Unser Sohn soll aus gegebenem Anlass auf dem Kiga bleiben, wie noch einige andere Kinder aus seinem Jahrgang und jetzt stehen wir aber vor oben beschriebenem Problem....

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 19:43


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Hallo, stimmt so nicht ganz.. Sind auch aus BW und bei uns hier im Kreis ist es so, sobald Dein Kind schulfplichtig ist kann es nicht im KiGa bleiben. Muß entweder in die 1.Klasse eingeschult werden oder eben Grundschulförderklasse, ein weiteres Jahr KiGa anhängen für ein schulfpflichtiges Kind ist hier nicht möglich. Lg, Sandra

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 21:35


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lehrerin und diese ist mit den Erzieherinnen und der Integrationskraft, sowie dem Kinderarzt meines Sohnes übereingekommen dass er am besten noch ein Jahr im Kiga bleiben soll , also auch nicht die Grundschulförderklasse besuchen soll/muss/darf/kann . Genauso wie bei zwei oder drei anderen Kindern aus unserem Kindergarten.... auch im letzten Kindergartenjahr, sind von 5 zurückgestellten Kindern 3 im Kiga verblieben, die anderen haben in die Grundschulförderklasse gewechselt. Warum das so ist, weiß ich nicht, hab aber heute mit einem befreundeten Lehrer gesprochen (meine Schwiegereltern sind Studienräte a.D.) und dieser hat gemeint, dass das wohl von Einzugsgebiet zu Einzugsgebiet anders gehandhabt wird. Auch was die Rückstellung selbst angeht, scheint es wohl bei einigigen Landkreisen total einfach zu gehen, in anderen muss man als Eltern regelrecht kämpfen dass das Kind zurückgestellt wird.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 21:43


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Ja klar, ist das alles sehr unterschiedlich, sogar von Kreis zu Kreis oder teilweise schon von Gemeinde zu Gemeinde.. Meinte ja nur das wir auch aus BW sind und wir eben nicht die Wahl hatten. Entweder einschulen oder GFK und zwar im kompletten Gebiet hier. Da werden teilweise die Kinder sogar von anderen umliegenden "Dörfern" hier bei uns in die GFK gemacht und die kommen mit so einem Schulbus. Der sammelt die dann quasi morgens ein. Bei uns in den Kindergärten können definitiv die schulfpflichtigen Kinder nicht noch ein Jahr bleiben, da geht eben nur Schule oder GFK. Lg, Sandra

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 21:50


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der einzelnen Bundesländer gibt. Darf ich mal fragen aus welchem Landkreis ihr seid??

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 21:51


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Ortenaukreis... Offenburg Finde es auch recht blöd, das alles nicht eher einheitlich geregelt ist.. Das geht mit KiGa Gebühren los usw. dann die Daten der Einschulung bzw. Stichtag usw. Lg, Sandra

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 21:59


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ja, im Nachbarort kostet ein Regelplatz 10 Euro mehr als bei uns.... ach mensch, an diesem ganzen Bildungs-und Betreuungssystem in Deutschland sollte sich schon einiges ändern. Naja, jetzt muss ich mal abwarten wie es sich weiter entwickelt. Danke auf jeden Fall für Eure Antworten.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 22:04


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hi meine tochter wird auch zurückgestelt sie darf ohne noch mal anzumelden noch ein jahr im kindergarten bleiben kommen auch aus b-w bei uns in der gegend gibt es solle vörder klassen nicht liebeb grüsse petra

Mitglied inaktiv - 07.03.2009, 12:16


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Bei uns geht man in diesem Fall ein Jahr in die Grundschulförderklasse und nicht mehr in den KiGA! BW übrigens LG Simone

Mitglied inaktiv - 07.03.2009, 13:11


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ja, bei uns gibt es auch diese Grundschulförderklasse, aber in unserem Fall ist es anders beschlossen worden, hab ich innerhalb dieses Threads schon kurz beschrieben. ich kopier es mal hierher: ...hatte Montag vergangene Woche ein Gespräch mit der Kooperations- lehrerin und diese ist mit den Erzieherinnen des Kigas und der Integrationskraft, sowie dem Kinderarzt meines Sohnes übereingekommen dass er am besten noch ein Jahr im Kiga bleiben soll , also auch nicht die Grundschulförderklasse besuchen soll/muss/darf/kann . Genauso wie bei zwei oder drei anderen Kindern aus unserem Kindergarten.... auch im letzten Kindergartenjahr, sind von 5 zurückgestellten Kindern 3 im Kiga verblieben, die anderen haben in die Grundschulförderklasse gewechselt. Genau, weil es in unserem Fall eben zu dem Entschluss gekommen ist, dass er auf dem Kiga bleiben soll, wundert mich es jetzt, dass es jetzt heißt die die Plätze müssten neu vergeben werden. Aber ich warte jetzt einfach mal wie es sich weiterentwickelt. Danke für Deine Antwort. Wunderlich ist schon, dass es anscheinend von Einzugsgebiet zu Einzugsgebiet anders gehandhabt wird, denn in einem anderen Kiga in unserem Wohnviertel können die zurückgestellten Kinder gar nicht auf dem Kiga bleiben, im nächsten nur bedingt, im anderen auf jeden Fall und ohne Probleme, bei uns nur in wichtigen Fällen und selbst dann nicht sicher. Seltsam....

Mitglied inaktiv - 07.03.2009, 13:39


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Als es bei uns letztes Jahr soweit war und wir nicht wussten, ob Linchen den Platz im Vorschulkindergarten bekommt, hieß es....es müssen Plätze für die Schulkinder bzw. evt. Rückläufer freigehalten werden. Begeistert sind die Kindergärten natürlich nicht, wenn Kinder zurückgestellt werden und die Plätze eigentlich für die neuen schon vergeben sind. Es wäre doch absoluter Blödsinn, das Kind für ein Jahr in eine andere Einrichtung zu geben?! anja

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 20:10