Ich lebe ja von dem vater meines kindes getrennt. Jetzt habe ich gehört das der vater bei der schuluntersuchung sowie bei der auswahl der schule dabei sein muss. Stimmt das? Haben gemeinsames sorgerecht. Habe aber schon von vielen gehört dass man das auch alleine machen kann
von
laura86
am 03.01.2013, 20:35
Wieso muss er dabei sein? ich bin mit dem Vater meines Kindes verheiratet und da muss er nicht dabei sein...
Die Auswahl der Schule müsste schon gemeinsam besprochen werden, warum auch nicht. Hier geht es eh nach Wohnort, da gibt es keine Diskussionen. Besprecht es, wenns allein nicht klappt (noch Köppe einhauen), macht einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt.
Mitglied inaktiv - 03.01.2013, 20:51
Antwort auf diesen Beitrag
Nein das stimmt nicht. Ich habe alles allein entschieden, meinen Ex interessiert es auch nicht.
Die SChuluntersuchung hat meine Tochter allein im Kiga gemacht. Es wurde angeraten, dass die Eltern NICHT dabei sind.
von
Riedteufel_1
am 03.01.2013, 21:54
Wenn der Ex da kein Interesse hat, ist es eine Sache, aber ich glaub, bei Laura liegt es leider etwas komplizierter.
Gut, das sie schon früh sich mit dem Thema beschäftigt. Da kann sie, denke ich, einiges zu "lenken"
Mitglied inaktiv - 04.01.2013, 13:00
... aber rein rechtlich müssen beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) die Schulanmeldung unterschreiben. Manche Schulen sehen darüber hinweg, korrekt ist das allerdings nicht.
Die Unterschrift auf der Schulanmeldung kann z.B. durch eine Vollmacht oder eine richterliche Unterschrift ersetzt werden.
Ich musste meine Negativbescheinigung (= Bestätigung über das alleinige Sorgerecht) bei der Anmeldung vorlegen.
von
shinead
am 03.01.2013, 22:25
Hm, also das wusste ich jetzt auch nicht. Bei der Schulanmeldung war ich bis jetzt immer alleine da. Wir haben allerdings die Formulare per Post zugeschickt bekommen und gemeinsam ausgefüllt. Ich bin dann alleine mit meinen Söhnen zu den Schulanmeldungsterminen gefahren, weil mein Mann arbeiten musste. Und es war völlig ok für die Schule.
von
Sveamaus
am 04.01.2013, 18:43
Ich denke, das ist, wie das Procedere der Einschulung an sich, von Bundesland und Region zu Region sehr unterschiedlich!
Das Beste wird sein, Du fragst mal im Kindergarten bei den Erzieherinnen nach, vielleicht wissen die um eine diesbezügliche Problematik oder Du versucht deine Frage an eine Mit- Mutter aus dem Kindergarten zu stellen, deren Kind nun eingeschult wird und die ebenfalls AE ist.
LG
von
Mutti69
am 04.01.2013, 07:12
Das Sorgerecht ist ein Bundesgesetz und das "schlägt" immer Landesrecht.
Die Sorgeberechtigten haben bei gemeinsamen Sorgerecht in wichtigen Fragen der Erziehung eine gemeinesame Entscheidung zu treffen.
Eine wichtige Frage der Erziehung ist die Kindergarten- und Schulauswahl. Dieses wird auch durch alle Instanzen der Rechtsprechung so gesehen.
Dabei sein muss der sorgeberechtigte Vater nicht. Aber grundsätzlich ist seine Einverständnis oder seine Vollmacht notwendig.
Ein alleiniges Sorgerecht ist durch eine aktuelle Negativbescheinigung zu belegen.
Das es manche Einrichtungen nicht interessiert steht auf einem anderen Blatt. Der KV hätte dann aber das Recht, die getroffene Entscheidung über den Schulbesuch anzufechten.
von
shinead
am 04.01.2013, 13:51
Also bei der Schulwahl kann dein Ex schon mitreden. Da solltet ihr schauen, was für euer Kind das Beste ist.
Mein Mann und ich könnten beide bei der Schuluntersuchung dabei sein, aber da er zu diesem Zeitpunkt wohl arbeiten wird, werde nur ich mit Mick hingehen. Aber wir sprechen vorher (das haben wir bei unserem ersten Sohn schon so gemacht) darüber, was wir konkret möchten und das sprechen wir auch an.
Ich war übrigens auch bei den Untersuchungen dabei, habe mich aber im Hintergrund gehalten, war sozusagen stille Zuschauerin.
von
Sveamaus
am 04.01.2013, 18:41
Weder mein Mann noch ich sind jemals nach der Unterschrift des anderen Erziehungsberechtigten gefragt worden (ausser beim Kindergeldantrag und selbst da konnte ich letztlich alleine unterschreiben, die Unterschrift des Gatten sollte nachgereicht werden, was aber nie geschah).
Das waren 3 Kitas, 2 Schulen, 3 Nachmittagsbetreuungen.
von
Pamo
am 04.01.2013, 22:15
eine zweite Unterschrift ei gefordert.
LG
von
Mutti69
am 06.01.2013, 12:31
Shinead hat Recht!
Und wo kein Kläger da kein Richter!
Rein rechtlich hat dein Ex, sofern er das Sorgerecht hat in Erziehungsfragen oder eben bei gewissen Dingen mitspracherecht.
Er muss nicht, aber er hat das Recht dazu, wenn er das möchte.
Ihr müsst euch einig sein, wenn dies nicht der Fall ist, muss man sich an höhere Instanzen wenden.
von
Baby2411
am 09.01.2013, 12:12