Hallo ... mein Sohn (*12.2002) sollte diese Jahr eingeschult werden. Er wird nun bereits seit fast zwei Jahren wegen seiner Körperwahrnehmung gefördert. Das Ergebnis seiner Einschulungsuntersuchung "Nicht schultauglich", hat uns sehr getroffen. Er ist ein sehr lieber, aufgeweckter und intelligenter kleiner Junge. Aber auch manchmal ein kleiner Träumer. Die Lehrerin die Ihn geprüft hat, erklärte mir heute am Telefon, dass mein Kind "verhaltensauffällig" sei und weder die Schule noch die vielleicht aufgestellte Kooperationsklasse besuchen dürfe. Sie wollen ihn nun in ein Sonderpädagogische Einrichtung schicken. Ich sehe mein Kind dort nicht, zumal ich sehr schlechte Dinge über diese Einrichtung gehört habe. Mein Sohn ist sehr sensibel und würde den Wechsel in die Einrichtung, in die andere Stadt ohne ein bekanntes Gesicht nicht verkraften. Ich weiß, dass es sicherlich ein halbes Jahr dauern wird, bis er sich eingelebt hat. Solche Einschnitte werfen Ihn total aus der Bahn und er macht riesige Schritte zurück. Dies möchten wir vermeiden, indem wir ihn noch ein Jahr (er besucht den Kiga nun zwei Jahre) im Kindergarten belassen und ihn weiterhin umfangreich förden. Wir wissen, dass er in der Vergangenheit riesige Schritte gemacht hat und das der Einschulung im nächsten Jahr nichts im Wege steht. Er braucht einfach noch ein wenig Zeit. Das Problem ist, dass vom Kindergarten abgeraten wird, da er dort angeblich zu wenig gefördert werden kann. Die Lehrerin erklärte mir, dass die letzte Entscheidung die Schule trifft und wir als Eltern keine Entscheidung haben. Ist dies richtig? Dürfen wir unseren Sohn nicht ein Jahr zurückstellen und im Kindergarten lassen? Müssen wir ihn in diese Sondereinrichtung schicken obwohl wir dies nicht wollen?
Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 21:15