Hallo alle zusammen,
wir haben für unsere Tochter einen relativ unbekannten friesischen Namen ausgesucht. Leider haben wir den Namen in keinem Namensbuch gefunden, nur im Internet, bzw gibt es eine hölländische Sportlerin mit diesem Namen. (In NL ist dieser Name aber schon weit verbreitet...)
Von wem muß eigtl. der Name genehmigt werden, vom Standesamt? Kann man da vor der Geburt schon einmal nachfragen? Was wird denn als "Beweis" für die Existenz des Namens gezählt?
Freu mich auf Eure Antworten, Nina
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 21:41
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Hallo,
als erstes kannst du in deinem Standesamt nachfragen, ob der Vorname dort geführt wird, wenn nicht kann man den Namen prüfen und eintragen lassen (Namensnachweis notwendig), wo genau das war weiß ich leider nicht (evtl Gera????), aber auch ich fand unseren Top-Mädchennamen in keinem Namensbuch. stand aber im register des Standesamtes.
LG und viel Erfolg
Cathy
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 21:55
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hallo nina,
der für zuständige standesbeamte (je nachdem in welchem krankenhaus zu gebärst) entscheidet über den namen.
frag lieber vorher nach, das habe ich bei meinen töchtern auch gemacht.
meistens haben die standesämter internationale namenslisten, aber falls sie sich doch querstellen, kannst du ein gutachten einholen von einer int.namensstelle, z.B. gibt es eine an der uni leipzig oder in wiesbaden gibt es die gesellschaft für deutsche sprache.
das gutachten kostet so um die 15 euro.
aber frag ruhig erstmal bei deinem zuständigen standesamt nach. vielleicht gibts ja keine probleme.
LG
celestine
p.s. ich kann dir auch gern die websides geben von den obigen namensstellen.
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 22:03
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Du kannst beim zuständigen Standesamt vorab anfragen. Uns sagte man, der Name muss in einem dt. Namensbuch abgedruckt sein. Unser Standesamt hat Internetdatenbanken nicht gelten lassen.
Wir hatten 2Möglichkeiten:
1. Namenforscherin Frau Rodrigez an der Uni-Leipzig (kann Namen als solche zulassen oder auch ablehnen) Kosten ab 20€ aufwärts.
2. Einen Menschen mit deutschem Pass (!) finden mit genau diesem Namen und von ihm eine Kopie der dt.Geburtsurkunde bekommen und diese beim Standesamt vorlegen.
Bei uns hat Nr.2 innerhalb einer Woche geklappt.
Viel Erfolg!
Nicki
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 21:58
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Erst mal vielen Dank. Über die Websides würde ich mich freuen. Das mir der dt. Geburtsurkunde war ein auch einguter Tipp, muß ich mich mal umhören.
Gute Nacht, Nina
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 22:07
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darf ich fragen, wie du deine tochter nennen willst????
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 22:13
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Gesellschaft für deutsche Sprache
Sprachberatung
Spiegelgasse 13 · 65183 Wiesbaden
Tel.: 0190 / 87 00 65 (gebührenpflichtig)
Fax: 0611 / 9 99 55 -30
E-Mail: sekr@gfds.de
Internet: www.gfds.de
Universität Leipzig
Gesellschaft für Namenkunde e.V.
Namenberatungsstelle
Augustusplatz 10-11 · 04109 Leipzig
Tel.: 0190 / 88 77 35 (gebührenpflichtig)
Fax: 0341 / 9 73 74 99
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: rodrig@rz.uni-leipzig.de
Internet: www.gesellschaftfuernamenkunde.de
Verrätst du uns den Namen?
LG und viel Glück
sun
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 22:31
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Das finde ich ja interessant... was ist aber, wenn man einen deutschen Pass hat, aber keine deutsche Geburtsurkunde, da man im Ausland geboren wurde?
Wuerde der Name dann nicht (gegebenenfalls) als Praezendenzfall anerkannt werden?
LG
Mitglied inaktiv - 16.08.2006, 00:56
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Ich danke Euch für die Antworten, den Namen wollen wir aber wirklich niemandem vorher verraten, auch nicht im Internet.
Ich hoffe, Ihr versteht das.
Nochmals Danke, Nina
Mitglied inaktiv - 16.08.2006, 08:53