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5 Vornamen!!

Thema: 5 Vornamen!!

bei uns im klinikum ist am 30.05.2006 ein Junge geboren,der tatsächlich 5 Namen hat die meiner meinung nach absolut nicht zusammen passen: Kay-Christopher-Marcel Steve Franz NN Möller ist doch echt schrecklich für das kind oder??? hab den Namen direkt im Babybettchen der Klinik gelesen,als ich jemanden besucht hab,(hätte es sonst nicht geglaubt)da is mir echt alles aus dem Gesicht gefallen..

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 13:23



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Hallo,ja das ist wirklich nicht toll!!!Vorallmding wenn er in die Schule kommt nicht!!!Der arme Junge!!!Aber,darf man das häutzutage noch???

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 13:30



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Das mit den beiden Bindestrichen finde ich mühsam, da meines Wissens Namen, die mit Bindestrichen verbunden werden, als EIN Name gelten. Muss er also später auf irgenwelchen wichtigen Dokumenten seinen vollen Namen schreiben, ist er mit Kay-Christopher-Marcel doch ganz schön bedient :-)))

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 14:50



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In Deutschland sind fuenf Vornamen rechtlich das Maximum, das habe ich auf einer Internetsnamensseite gelesen. Ich denke auch, dass der erste Vorname (alle 3 Namen) Schwierigkeiten birgt, da die Bindestriche rechtlich bedeuten, dass alle drei Namen der Vorname sind, und somit auch immer alle zusammen auf Dokumenten etc. gelistet werden muessen. LG aus England

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 15:30



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und ausserdem gelten namen mit bindestrichen als EIN rufname!!! super, nicht? Kay-Christopher-Marcel wie will man das bloss rufen??? habe kein verständnis für solche sachen!!

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 17:32



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Früher war das gang und gebe. Versteh die Aufregeung deshlab überhaupt nicht. Gerufen wird doch eh immer nur der eine, maximal der Zweite noch. Die anderen sind den Opas zu Ehren. Also, so what? GRüßle Silvia

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 19:23



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denn DAS finde ich nun auch etwas heftig. da die drei namen eben als EINER zählen.

Mitglied inaktiv - 11.06.2006, 19:25



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Huhu! Da haben die Eltern sich entweder nicht schlau gemacht oder im Krankenhaus wurde beim Aufschreiben ein Fehler gemacht: Es dürfen nur zwei Namen mit Bindestrich verbunden werden, mehr geht nicht. Der Kleine heißt also wohl Kay-Christopher, die anderen Namen haben vielleicht eine Bedeutung für die Eltern, wo ist das Problem? Denn in der Schule wird er wohl als Kay-Christopher Möller in der Klassenliste stehen, das sieht doch klasse aus. Außerdem ist die Website, auf der die Info gefunden wurde, fünf Namen seien das rechtliche Maximum, ebenfalls falsch informiert. Im Prinzip ist es allein den Eltern überlassen, wieviele Namen ihr Kind bekommt, Standesbeamte dürfen nur die Empfehlung aussprechen, nicht mehr als fünf oder sechs Namen zu vergeben und in Extremfällen eine Unmenge an Namen verweigern, wogegen die Eltern jedoch klagen dürfen. Ich glaube, vor längerer zeit einmal gelesen zu haben, dass 12 Vornamen für einen Jungen nach einer Klage der Eltern zugelassen wurden, die zunächst 20 geplant hatten. DAS ist heftig... Hier in Freiburg stand vor ein paar Monaten bei den standesamtlichen Nachrichten eine Amélie-Pauline Lucy Ottilia Letitia Anne XYZ. Fand ich auf den ersten Blick echt heftig, aber genannt wird sie im Zweifel doch sowieso Amélie-Pauline oder am ehesten Amélie, Bindestrich hin oder her. Also, alles halb so wild! LG Silke

Mitglied inaktiv - 12.06.2006, 10:56