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Zwang zur Erwebstätigkeit im 1. Trennungsjahr trotz EZ?

Thema: Zwang zur Erwebstätigkeit im 1. Trennungsjahr trotz EZ?

Hallo. Frage: Bin ich im 1. Trennungsjahr gezwungen, wieder arbeiten zu gehen wenn ich jetzt in Elternzeit bin (noch bis 2022) und die letzten Jahre in EZ war, oder nicht? Kann ich mich darauf berufen, z.B. im 1. Trennungsjahr nicht arbeiten zu gehen, da ich dies in den letzten Jahren der Ehe nicht getan habe? Ich befürchte: Wenn ich jetzt meine EZ 'selbst' beende, habe ich danach keinen Anspruch mehr (ohne Mitsprache meines AG, der hat bei meiner ersten EZ bereits gezeigt, dass er mir nicht wohl gesonnen ist) und könnte, wenn die Instanz(en) das Urteil des Amtsgerichts aufheben meine Kinder nicht mehr in EZ umfassend betreuen. Hintergrund: Seit dem 03.11.15 sind wir verheiratet, ohne Ehevertrag. Im April 2016 kam unser erstes Kind, im November 2018 unser 2. Kind zur Welt. Für beide Kinder habe ich je 3 Jahre Elternzeit genommen (EZ noch bis 30.03.22), meine Frau je 1 Jahr, da meine Frau bei uns das ca. 3 Fache verdient und ihre Kariere vorsetzen will. Im Herbst 2016 haben wir ein Haus gekauft, je zu gleichen Teilen. Ich habe mich um die Komplettsanierung des Objektes während meiner EZ gekümmert, viel selbst gemacht. Im Feb. 2019 sind wir in das noch nicht ganz fertige Haus auf Druck meiner Frau gezogen. Ich habe bei meinem AG aufgrund einer Fehlbuchung des AG 12.500EUR Schulden. Am 06.06.19 habe ich ein Schreiben vom Anwalt meiner Frau mit ihren Trennungs- bzw. Scheidungsabsichten erhalten. Am 27.07.19 ist meine Frau mit beiden Kindern, gegen meinen Willen ausgezogen. Das gemeinsame Haus ist noch nicht endgültig fertig gestellt und in einem nicht vermietbaren Zustand. Ich besitze gegenwärtig keine Einkünfte (Elterngeld ist mit August 2019 erschöpft). Ich muss mir privat Geld leihen. Ich fordere von meiner Frau Trennungsunterhalt ab Oktober, da aber ihr Anwalt dafür nicht mandatiert sei, kann ich Verzug erst ab November geltend machen. Meine Frau fordert von mir die Zahlung von Kindesunterhalt und hat Unterhalsvorschuss beantragt. In erster Instanz ist meiner Frau Mitte Oktober das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugewiesen worden. Seither verweigert sie mir den Umgang willkürlich zusehends mehr, gibt die Kinder von 7-16:30Uhr in die Krippe/Kita und hat mich als abholberechtigte Person streichen lassen. Gegen den Beschluss vom Amtsgericht habe ich Rechtsmitte eingelegt. Das Verfahren beim OLG steht noch aus. Aufgrund der Umgangsweigerung meiner Frau, erwäge ich parallel auf Umgang zu klagen.

von jan2 am 03.12.2019, 18:08



Antwort auf Beitrag von jan2

Wofür hast Du Elternzeit bzw. was bringt sie dir, wenn die Kinder bei Deiner Frau sind? Elterngeld bekommst Du ja keines für die Elternzeit, von daher würde ICH mir schnellstens eine neue Stelle suchen.

von Philo am 03.12.2019, 19:08



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Du willst zu Hause ohne Kinder in Elternzeit bleiben? Du hast dich gerade neu angemeldet. Bist du ein Fake?

von Mehtab am 03.12.2019, 19:17



Antwort auf Beitrag von Mehtab

problem ist, solange er in ez ist hat er das recht auf trennungsunterhalt. im gegenzug müsste er unterhalt zahlen. wird das verrechnet? ich würde mir, gerade um die schulden loszuwerden, schnellstmöglich arbeit suchen bzw. die ez beenden und vollzeit arbeiten!

von mellomania am 03.12.2019, 21:00



Antwort auf Beitrag von mellomania

Die Unterhaltsansprüche sind unabhängig voneinander zu betrachten, und können somit auch nicht gegeneinander aufgerechnet werden. LG D

von desireekk am 03.12.2019, 21:14



Antwort auf Beitrag von jan2

warte kurz: du hast elternzeit, bist daheim aber ohne dazugehrige kinder(und bekommst auch das kindergeld?)? dein frau geht arbeiten , hat die kinder und soll noch an dich etwas zahlen? mal abgesehen von dieser irsinnigen idee aber was machst du da den lieben langen tag? es ist gesetzlich nicht verankert , das du die gesamte elternzeit absitzen mußt;), wenn nicht erforderlich . also ab ,auf gehts , arbeit suchen und eventuel kindsunterhalt zahlen und nicht vom staat zahlen lassen

Mitglied inaktiv - 04.12.2019, 11:32



Antwort auf Beitrag von jan2

Obwohl DU Elternzeit hast und SIE die Karriere vorantreibt und entsprechend also wohl eher nicht für die Betreuung sorgen kann? Sorry, das verstehe ich nicht. Und dagegen hast du nichts unternommen? Und was hat das Mandat des Anwalts deiner Frau mit irgendwelchen Unterhaltsansprüchen zu tun? DEIN Anwalt ist zuständig dafür, diese geltend zu machen. Wie zahlst du das gemeinsame Haus denn aktuell ab? Hast du überhaupt einen Anwalt?

von cube am 04.12.2019, 13:21



Antwort auf Beitrag von jan2

Innerhalb kürzester Zeit ist deine Frau mit den Kindern gegen deinen Willen ausgezogen, hat das ABR bekommen und ihr seht euch vor dem OLG wieder? Offenbar hat sie ja auch für den Kleinen sofort einen Betreuungsplatz ab dem 1. LJ bekommen - von dem du nichts wusstest? Wie passt das dazu, dass ihr gleichzeitig aber besprochen habt, du nimmst 3 Jahre EZ? Wie kann es sein, dass derAG eine Fehlbuchung vornimmt und du dadurch Schulden hast? Das geht nur, wenn du diese Fehlbuchung dankend angenommen hast und das Geld bereist ausgegeben ist. Ich hatte vor Urzeiten nämlich auch mal - mir ist aber aufgefallen, dass ich viel zu viel Geld auf dem Konto hatte und habe den AG informiert. Rückbuchung und gut war. Schulden hab eich dadurch keine angehäuft. Und was ist mit dem Haus? Wer bezahlt das ab? Sorry, aber ich habe den Eindruck, da fehlt irgendwie die Hälfte der Geschichte. Dir würde Trennungsunterhalt zustehen, ja. Und ihr Unterhalt für die Kinder. Gegeneinander verrechnet wird das aber nicht. Und bei Unterhaltsverpflichtungen hast du eine Erwerbsobliegenheit. Einfach mal ohne Kinder weiter zuHause bleiben wird eher nichts. Und wen ich meinen AG besch***, werde ich wohl auch ganz schnell keinen AG mehr haben. Ist also die Frage, ob du überhaupt noch in EZ bist. Irgendwie alles sehr merkwürdig muss ich sagen.

von cube am 04.12.2019, 13:38



Antwort auf Beitrag von cube

Die Story kann hinten und vorne nicht stimmen. Wenigstens fehlen ganz elementare Infos. Das iisn Fake.

von Berlin! am 04.12.2019, 19:10



Antwort auf Beitrag von jan2

Das Beste ist die „Fehlbuchung“ des Arbeitgebers, die man natürlich sofort verprasst, weil man ja so wahnsinnig schlau ist. Obwohl die Rechtsprechung (das kann jeder googeln) glasklar sagt, dass man dieses versehentlich ausgezahlte Geld natürlich zurückerstatten muss, was einem ja auch der gesunde Menschenverstand sagt. Ich glaube, Deine Schulden haben eine ganz andere Ursache. Und dass Du chronischem Geldmangel und ohne Kids nicht arbeiten gehen willst und lieber Unterhalt bekommst, ist der Hohn. Werd‘ erwachsen.

von Astrid am 05.12.2019, 08:53