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Unterhalt das erste Mal anfragen

Thema: Unterhalt das erste Mal anfragen

Hallo ihr! Ich lebe seit Jahren von dem Vater meiner Kinder getrennt und habe bisher nie Unterhalt gefordert. Wir haben die Kinder im Wechselmodell, bei mir ca. 60% und bei ihm 40%. Er verdient wesentlich mehr als ich und ich habe gelesen, dass er demnach auch beim Wechselmodell etwas zahlen müsste. Nun meine Frage: Wie mache ich das? Schreibe ich ihm "zahl bitte Unterhalt?". Muss ich zu einem Anwalt (teuer) und dann mit Unterlagen zu ihm? Eine richtige kostenfreie Beratung bei pro familia oder so gibt es hier nicht, nur 20 min, weil es wohl um ganz individuelles Ausrechnen geht.. Zum genauen Ausrechnen müsste er ja sein Einkommen und alles angeben.. die Kinder sind 9 und 11..wir haben ein Kinderkonto, auf das das Kindergeld geht und wir zahlen beide für die Hobbies gleich viel drauf. Dann geht da noch Schulgeld ab, da zahlt er mehr, weil er ja auch mehr verdient. Also vom Kinderkonto zahlen wir neben Schulgeld und Essen in der Schule die Klamotten der Kinder. Ich bin um jeden Tipp dankbar! Danke! Hannah

von hannahpeace am 27.01.2022, 09:20



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Hallo, ich habe den Unterhalt von meinem Mann einfach per Brief angefordert, den ich ihm persönlich gegeben habe (hab ich mir quittieren lassen). Wir haben auch kurz drüber gesprochen, da er zwar den Unterhalt ordentlich zahlt, aber eigene Vorstellungen bzgl. Fahrtkosten für den Umgang hatte. Wir haben uns geeinigt, das schriftlich festgehalten und beide unterschrieben. Es kommt natürlich darauf an, wie viel Unterhalt du von ihm möchtest und wie gut ihr miteinander reden könnt. Willst du den exakten Betrag, den er zu zahlen verpflichtet wäre, einfordern? Oder brauchst du einen Betrag X, um dies und jenes zahlen zu können, weil die paar Mark am Monatsende fehlen? Wenn du deine Vorstellungen mit ihm besprichst und ihr euch einigt, dann könnt ihr das festhalten und die Sache ist durch. Im Wechselmodell ist der Unterhalt im Gegensatz zum Residenzmodell etwas anders zu betrachten. Theoretisch ist man ja gegenseitig unterhaltsverpflichtet und es kommt auf Anteile, Verdienste, Selbstbehalt etc. an. Wenn es zu kompliziert wird, dann macht es möglicherweise Sinn, sich eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt für Familien- bzw. Unterhaltsrecht zu suchen.

von heli89 am 27.01.2022, 11:55



Antwort auf Beitrag von hannahpeace

Hallo, So wie ich das lese zahlt er aber doch mehr als du? Jetzt hast du nicht geschrieben wie viel mehr auf das Konto einzahlt, aber das wäre dann eben genau mal auszurechnen. Ich würde ihn einfach mal ansprechen und sagen dass du dich gerne mit ihm zusammensetzen möchtest um auszurechnen wie der gegenseitige (!) Unterhaltsanspruch derzeit aussieht. Dann soll er Gehaltsabrechnungen seiner letzten zwölf Monate mitbringen (und Angaben zu neben Einkünften!) Und du hast deine Sachen parat. Wenn das zusammensitzen nicht klappt, dann kannst du das auch über das Jugendamt machen. Die kann man als neutrale dritte Stelle betrachten, die nur die Interessen der Kinder im Auge haben und nicht die der Eltern, was von Vorteil sein kann. Wie schon geschrieben: grundsätzlich habt ihr ja gegenseitig Unterhaltsanspruch wenn du ihm also theoretisch 250 € zahlen müsstest und er dir nach seinem Einkommen 350 €, dann bleiben eben noch 100 € übrig die er zahlen muss. VG D

von desireekk am 27.01.2022, 13:26



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Hallo! Danke für eure Antworten! Also ja, er zahlt mehr auf das Kinderkonto, weil wir wegen seinem Gehalt in der Schule in der viel höheren Einkommensgruppe für Schulgeld sind (ähnlich wie es bei Kitabeiträgen ist). Also das was er mehr zahlt ist nur für das Schulgeld. Aber ja, ich habe auch schon überlegt, ob das dann nicht der Betrag Unterhalt wäre? Ich zahle 150 Schulgeld und er 400. Ja, mir geht es eigentlich genau darum, dass ich genug Geld für Essen für die Kinder habe...also brauche ich nicht den ganz genauen Betrag, aber wie ihr schon schreibt, müsste man es ja ausrechnen. Er ist selbstständig (eigene Firma) und ich hoffe natürlich, dass er da nicht schummeln kann was seinen Verdienst betrifft...also er hat genug Geld, fährt einen Tesla, baut ein Haus etc. Vor Corona hat er mir immer 250 überwiesen, das dann aber gestoppt, das war eigentlich eine Abmachung nach der Trennung, da waren die Kinder noch mehr bei mir. Das mit dem Jugendamt ist ein guter Tipp, da kann ich mal nachfragen.

von hannahpeace am 27.01.2022, 14:24



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Naja, es kommt darauf an, wie Dein Ex tickt. Da er bisher nichts an anteiligem Unterhalt angeboten hat, was ja eigentlich anständig gewesen wäre, würde ich mal vermuten, dass eine Aufforderung allein nicht viel bringen wird. Außerdem weißt Du ja nicht, wieviel Unterhalt Dir genau zusteht, weil man diese Berechnung schlecht allein vornehmen kann. Man braucht professionelle Hilfe. Von daher würde ich mir zumindest einen einzigen Anwaltstermin gönnen (kostet nicht die Welt) und mir das Ganze genau vorrechnen lassen. Dann schreibst Du Deinem Ex einen Brief, dass Du Dich rechtlich hast beraten lassen und folgender Betrag XY errechnet wurde. Du bittest ihn dann darum, ab dem nächsten 1. diesen Betrag regelmäßig zu überweisen. Zickt er rum, was sehr wahrscheinlich ist, kann Dein Anwalt das Ganze schriftlich wiederholen, dieses Mal also sozusagen "offiziell". Zahlt Dein Ex dann nicht, kann der Anwalt für Dich einen Titel bei Gericht erwirken, Dein Ex wird dann zur Zahlung gezwungen, das geht ganz schnell (außer er nimmt sich auch einen Anwalt, dann wird etwas länger gerechnet, notfalls ein Kompromiss gefunden, aber auch der ist dann verbindlich). Fazit: Ganz ohne fachliche Hilfe kannst Du das Ganze vermutlich vergessen. Daher würde ich in den sauren Apfel beißen und unbedingt eine einzelne oder Erstberatung machen. Da ist nichts dabei, trau dich und ruf gleich bei einem Anwalt für Familienrecht (mit guten Bewertungen bei Google) an. Du musst dabei ja auch bedenken: Es steht Deinem Kind zu, dass der Vater anteilig mehr von den Kosten übernimmt. Es ist Deine Aufgabe, die Rechte Deines Kindes wahrzunehmen, denn es kann dies selbst noch nicht tun. Du darfst nicht stellvertretend für Dein Kind auf Geld, das ihm zusteht, verzichten. Daher solltest Du jetzt nicht noch länger zögern. LG

von Bela66 am 28.01.2022, 11:02



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Hallo ihr! Also ich habe es in einer Beratung angesprochen und er sagte, er wäre nicht bereit was zu zahlen, da er selbst total viele Schulden hätte und seine Firma kurz vor der Insolvenz steht und er irgendwie wohl mega die Schulden von der Firma abbezahlen muss etc. Dagegen sehe ich natürlich, dass es bei ihm im Alltag aber sicher nicht so knapp ist wie bei mir, ich kriege ja über die Kinder mit, was er si h so gönnt und Urlaub und so. Ich habe noch keinen Anwalt angerufen..mache ich wahrscheinlich noch...aber meint ihr, es ist ja seine Firma, er kann das alles so darstellen, dass er eben durch die Schulden kein großes Einkommen hat? Dass die Schulden existieren, glaube ich schon, durch Corona..nachher stellt er alles noch so dar, dass ich ihm was zahlen muss? Das wäre nachher alles übers Gericht, oder? Danke für eure Antworten

von hannahpeace am 09.02.2022, 13:34



Antwort auf Beitrag von hannahpeace

Hallo hannahpeace, sicherlich wird er da was drehen können, als Selbstständiger kann man ja schon gucken was man sich selbst auszahlt. Allerdings ist er dir gegenüber ja vollständig auskunftspflichtig. Das heißt, er muss dir seine Gewinne der letzten drei Jahre offenlegen. Daraus lässt sich dann schon sehen, was er tatsächlich zur Verfügung hatte und hat. Daher würde ich dir raten dir auf jeden Fall einen Anwalt zu nehmen und ihn mal aufzufordern, dir seine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Du bekommst ja auch erst ab dem Monat, in dem du ihn schriftlich aufforderst, den Unterhalt. Seid ihr denn auch verheiratet oder habt ihr "nur" ein Kind zusammen? Vielleicht solltest du ansonsten auch mal über eine Scheidung nachdenken. Der Unterhalt wird nicht zu den Scheidungskosten: ... hinzugerechnet. Und du könntest ggf. Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren bekommen. LG Pete

von Pete2302 am 29.03.2022, 16:07