Trennung vom Partner

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Umgangsrecht Übernachtung

Thema: Umgangsrecht Übernachtung

Hallo, Der Vater meines Kindes ( 3 Monate alt) und ich haben uns in der SSW getrennt. 8 Tage nach der Geburt saßen wir schon beim Jugendamt um eine Lösung zu finden dass er seinen Sohn so oft wie möglich sieht. Das Jugendamt hielt fest, jeden Tag a 3 Stunden bei mir zu Hause inklusive Samstag und Sonntag. Da die Fronten sich zwischen uns in den letzten Wochen noch mehr verhärtet haben, hat er nach 13 Tagen Funkstille die Besuchszeiten selbst geändert, sprich Montag und Mittwoch von 17-20 Uhr bei ihm zu Hause und Freitag 15 Uhr auf Samstag schläft unser Sohn bei ihm, so wie auch heute. Nach 13 Tagen keinen Kontakt zum Kind, habe ich ihm unseren Sohn heute mitgegeben. Er hat mich weder angeschaut noch mit mir gesprochen obwohl in den 13 Tagen unser Kind viele neue Entwicklungen gemacht hat die ich ihm gerne sagen wollte und auch worauf zu achten ist. Jetzt ist er heute seit 15 Uhr da und ich habe bis jetzt (gleich 0 Uhr) kein Lebenszeichen gehört. Auf Nachrichten wird nicht geantwortet und meine Anrufe ignoriert er. Er ist zu Hause, bin mit dem Auto vorbei gefahren. Jetzt meine Frage, muss ich ihm so unser Kind mitgeben? Ich habe doch ein recht als Mutter zu erfahren wie es meinem Kind geht und auch wo es schläft, wer ihm alles vorgesetzt wir’s usw. Darf ich die Übernachtungen verbieten ? Ich finde mit 3 Monaten ist er eh viel zu klein um außerhalb zu schlafen und getrennt von mir. Wie oft darf laut gesetzt mein Kind zum Vater zu Besuch ? Über antworten wäre ich sehr dankbar. Ich drehe zu Hause durch. Danke und Liebe Grüße

von Nina0810 am 21.01.2022, 23:53



Antwort auf Beitrag von Nina0810

huhu ich käme im Leben nicht auf die Idee einem Erzeuger ein solch winziges Kind mitzugeben vor allem nicht wenn das Jugendamt ganz andere Zeiten festgelegt hat. Das ist doch kein Spielzeug das man austauschen, das Kind hat doch Bedürfnisse und da muss man sich ganz genau austauschen...

von Ellert am 22.01.2022, 11:36



Antwort auf Beitrag von Nina0810

ich kann dich verstehen ABER der vater hat GENAU DIE GLEICHEN RECHT AM KIND wie du. auch zeitlich. wird das kind gestillt, ist ja klar, dass eine übernachtung ausscheidet. aber da vorbeifahren, nicht wirklich oder? er wird sich mit dem kind doch beschäftigen können und für es sorgen. selbst wenn er sich jemand dazuholt, der ihm dabei hilft in seiner umgangszeit, kannst du überhaupt nichts dagegen machen, da du in deiner zeit ja auch tun und lassen kannst, was du möchtest. du solltest das zum wohle des kindes neutraler sehen. ihr müsst für das kind zusammenarbeiten und ich finde die vaterzeit genauso wichtig wie die mutterzeit. stillen natürlich ausgenommen. er muss dir auch nicht ständig schreiben, ob das kind schläft, was es zu essen bekommt etc. machst du im umkehrschluss ja auch nicht. distanz wäre wichtig. denn du versteifst dich auf EUREN Zwist. das hat mit dem kind ja nichts zu tun. du kannst auch kontakt zum jugendamt aufnehmen, damit ihr gemeinsam besprecht, wie es weitergeht. aber wenn du schon nach einem gesetz fragst....solange du nicht abschalten kannst wenn der vater sein kind betreut, schadet das dem ganzen konstrukt. sei doch froh, dass es umgang gibt! das kind hat ja auch ein recht auf den vater!

von mellomania am 22.01.2022, 14:02



Antwort auf Beitrag von mellomania

Mello, ein ums andere Mal finde ich deine Argumentation sehr befremdlich! Du wertest die möglichen Rechte eines Vaters grundsätzlich vor den möglichen Rechten des Kindes. Daraus formen sich zumeist ziemlich destruktive Beiträge!

von Phila83 am 22.01.2022, 23:34



Antwort auf Beitrag von Phila83

nein, das tue ich nicht. aber zu vernachlässigen, dass der Vater ebenfalls rechte am kind hat, finde ich nciht richtig. die hat er nämlich, in gleichem maße wie die mutter. und das kind hat auch ein anrecht auf den vater. die AP fragt nach gesetzen wie oft ein kind zum vater darf. das ist befremdlich. SIE hat ein problem damit dass der vate rnicht minütlich schreibt, was das kind isst, etcpp. und genau das sollte hinanstehen. man solte schon unterscheiden ob es um die eigenen befindlichkeiten geht oder um das loslassen. wenn ein kind gestillt wird, kann es ja nicht über nacht zum vater. da spielen so vielen sachen rein und wenn man sich da als mutter öffnet und das unterstützt, könnte man besser damit leben. wenn man möchte.

von mellomania am 23.01.2022, 06:23



Antwort auf Beitrag von mellomania

Das Baby ist gerade 3 Monate alt. Ich finde es, im Sinne des Kindes, absolut unangebracht ein "Der Vater hat aber das gleiche Recht ...." zu propagieren. Das ist doch ziemlich weltfremd und an den Bedürfnissen des Kindes (um die es vorrangig geht!) komplett vorbei.

von Phila83 am 23.01.2022, 08:50



Antwort auf Beitrag von Phila83

Würdest du auch so argumentieren wenn das kind beim vater leben würde? Ich sehe es nunmal anders. Schadet dem kind der Umgang? In einer Familie zuhause gibt es auch mehrere Personen??? Soll das da auch so sein dass der Vater das Kind nicht betreut??

von mellomania am 23.01.2022, 09:09



Antwort auf Beitrag von mellomania

Es kann etwas komplett anderes sein, wenn beide Elternteile Zuhause sind. Darüber muss man nicht diskutieren. Ich finde es nur auch immer merkwürdig, wenn mit dem Stillen argumentiert wird. Dann DARF das Baby auf einmal 90% der Zeit bei der Mutter sein. Die Eltern sind getrennt. Das ist nicht Bullerbü mit dick Rama.

von Phila83 am 23.01.2022, 09:39



Antwort auf Beitrag von Phila83

Und es war nirgends im Thread auch nur ansatzweise die Idee, dem Vater das Kind vorzuenthalten!

von Phila83 am 23.01.2022, 09:43



Antwort auf Beitrag von Phila83

Es wird aber argumentiert dass es der Mutter!! Nicht passt und es wurde nach Gesetzen gefragt, wie oft ein Kind zum Vater DARF! Je eher ein Vater viel Kontakt zum Kind hat, umso besser für später. Das Kind kennt beide fast gleich gut. Das sollte das Ziel sein. Auch im Sinne des Kindes.

von mellomania am 23.01.2022, 09:48



Antwort auf Beitrag von mellomania

Wenn der Typ von 17-20h da ist, dann kann ich vollkommen verstehen, dass die Mutter das nicht möchte. Wir wissen auch alle, wie ein Standartsäugling zu der Zeit drauf ist. Sie fragt nach RECHTLICHER Handhabe, weil sie anscheinend zu eingeschüchtert ist, um ihrem Bauchgefühl zu vertrauen oder überhaupt was zu sagen! Ich lese in der AP eine eingeschüchterte Neumama, die nicht weiß, was sie tun DARF. Ich lese Angst aus der Frage. Gerade vor dem Hintergrund finde ich ein "Aber der Vater hat das RECHT.. " absolut falsch! Der AP ist doch offenkundig an regelmäßigem Kontakt gelegen! Aber das kann doch nicht zum Wunschkonzert, zu ihren Lasten, für den Vater werden!

von Phila83 am 23.01.2022, 10:02



Antwort auf Beitrag von Phila83

Warum sollte der Vater rechtlich keinen täglichen Kontakt zu SEINEM Kind haben? Es geht eben doch um die Befindlichkeiten der Mutter.

von mellomania am 23.01.2022, 10:50



Antwort auf Beitrag von mellomania

Zwischen täglichem Umgang und über Nacht weg ist doch ein Himmelweiter Unterschied. Ob beide Eltern es täglich miteinander aushalten und wie die Treffen dann organisiert werden, müssen sie eben ausmachen. Sind dich schließlich erwachsen. Aber Wunschkonzert von Papa geht halt auch nicht.

von MamavonMia123 am 23.01.2022, 12:54



Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Wenn er sich ausschließlich an ihre Befindlichkeiten halten muss. Das wäre dann ok?

von mellomania am 23.01.2022, 14:10



Antwort auf Beitrag von mellomania

Bislang gibt es einen Vorschlag vom Jugendamt Der hat offenbar nicht gepasst, daher 2 Wochen Funkstille. Er hätte ja darauf bestehen können. Ich lese nirgends, daß die Mutter die Treffen verhindert hätte. Jetzt hat er einfach bestimmt, was er sich wünscht.. Ihr Wunschkonzert ist noch gar nicht zur Sprache gekommen. Sollte es vielleicht mal, damit man einen für das Kind sinnvollen Kompromiss finden kann!

von MamavonMia123 am 23.01.2022, 15:01



Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

es sollte einfach weder bei ihr (er nervt mich ,dass er jeden tag herkommt) noch bei ihm (ich gehe jeden tag hin) um befindlichkeitten gehen. und das tut es, wenn Sie nach einem Gesetzt fragt. das stößt mir halt sauer auf, er ist der VATER!! er hat DIE GLEICHEN RECHTE wie eine mutter. Sie kann NICHT vorschreiben dass er nicht kommen darf, weil SIE es nicht will. es geht nicht um sie, es geht ums kind. sie sollte froh sein, dass der vater so oft interesse hat, damit das kind von anfang an beide kennenlernt. das kind hat gleichermaßen recht auf mutter und vater, egal wie alt das kind ist.sie erwartet dass er sich ständig meldet wenn das kind bei ihm ist. tut sie das beim vater auch? sie fährt vorbei und stalkt ihn . macht er das bei ihr auch? was wäre denn wenn das kind beim vater wohnen würde? diese seite sieht keiner...

von mellomania am 23.01.2022, 15:28



Antwort auf Beitrag von mellomania

Nichts was du der TE vorwirfst steht im Text.. dass ist alles von Dir zugedichtet, nur weil sie nach gesetzlichen Bestimmungen fragt.. Und ja, beide Eltern haben die gleichen Rechte, aber doch bitte auch die gleiche Pflicht: das Beste fürs Kind. Das Beste fürs Kind ist es bestimmt nicht von Null auf Hundert über Nacht zum Vater zu müssen.. mit 3 Monaten!!!!! Und auch ich finde es befremdlich, das er sich nach 13 Tagen Funkstille nicht Mal ein bisschen über das aktuelle Befinden des Babys austauschen will. Geht es ihm wirklich nur und Kind oder um SEIN Recht?!? Glaubt der wirklich, dass es dem Kind nichts ausmacht zum ersten Mal mit Papa alleine und dann gleich über Nacht?!?

von MamavonMia123 am 23.01.2022, 17:31



Antwort auf Beitrag von Phila83

Danke du hast vollkommen recht !

von Nina0810 am 23.01.2022, 19:23



Antwort auf Beitrag von mellomania

Interesse? Nicht dein Ernst! Dem Vater geht es, so wie sie es darstellt, nicht ums Kind. 13 TAGE hat es ihn nicht interessiert, wie es SEINEM Kind geht. Nicht ein bisschen. Und auch später hatte er keinerlei Interesse daran bekundet, wie es seinem Kind aktuell geht, ob er was beachten muss/sollte ect. Kind schnappen und weg. Die Fronten sind verhärtet, schrieb sie und der Herr nimmt sich einfach das Recht heraus, die Besuchszeiten EIGENMÄCHTIG zu ändern. Sie sind kein Paar mehr, sondern nur noch Eltern. Gemeinsam, ja. Aber eben gemeinsam und nicht im Alleingang! An die TE: ruf morgen als erstes beim Jugendamt an und bitte um ein erneutes Gespräch mit allen Beteiligten. Halte an den bisherigen Regelungen bis zum Termin fest, der KV darf sein Kind sehen. Aber so wie es vom JA festgelegt wurde.

von zwergchen1984 am 23.01.2022, 20:23



Antwort auf Beitrag von Nina0810

Also wenn ich ehrlich bin hätte ich so ein kleines Baby auch nicht über Nacht mitgegeben. Ich glaube während der Funkstelle und als er das gesagt hat dass er das möchte hätte ich gesagt dass man die neuen Besuchszeiten beim Jugendamt klärt und bis dahin nur Tag Besuche stattfinden. Das finde ich bei einem drei Monate alten Säugling legitim. Ich glaube auch nicht dass man da unbedingt zustimmen muss, klar ist er der Vater aber er hat sich immerhin 13 Tage lang nicht gemeldet. Ich weiß aber dass man als Außenstehender sowas leicht sagen kann. Vielleicht hast du eine Freundin mit der du sowas bereden kannst bevor du ihm auf solche Sachen antwortest. Lass etwas Zeit vergehen, dann kann man auch objektiver an die Sache rangehen. Ich wünsche dir viel Glück dass ihr das irgendwie halbwegs geregelt bekommt. VG, Jule

von JuleJuli am 22.01.2022, 15:17



Antwort auf Beitrag von Nina0810

Ich hätte den Kleinen unter diesen Umständen vermutlich nicht mitgegeben. Wäre bei uns auch nicht gegangen, da ich gestillt habe. ABER: wenn ich ihm mein Kind anvertraut hätte, dann würde ich ihn nicht stalken. Die täglichen Besuche fände ich etwas zuviel. 2-3 mal pro Woche hätte m.E. auch gereicht, um eine Bindung aufzubauen...ihr müsst ja auch mal zur Ruhe kommen.

von Möhrchen am 22.01.2022, 17:47



Antwort auf Beitrag von Nina0810

Ich würde das so nicht laufen lassen und STOP sagen. Das soll dann erstmal wie beim JA vereinbart wieder laufen, bis ihr was neues übers JA vereinbart habt! Dein Baby ist noch sehr sehr klein und SEIN erstes Recht ist es, dass es seine erste Bezugsperson um sich hat. Abgesehen von den Rechten des Vaters. Die Rechte des Kindes gehen vor!

von Phila83 am 23.01.2022, 00:02



Antwort auf Beitrag von Phila83

Ich stimme Phila83 zu 100% zu. Nie hätte ich meinen Säugling über Nacht weg gegeben. Schon gar nicht nach 2 Wochen Funkstille!! Meine Kleine ist jetzt 4 Monate alt. Wir Eltern leben zusammen und Papa ist immer im Homeoffice. Die Beziehung zu ihm ist super. Aber: länger als 1 h darf ich trotzdem nicht weg sein. Dann wird sie unruhig und schnell untröstlich. Ich bin halt ihr Hauptbezugsperson! Babys sind keine Puppen! Der Vater muss erst(!) den Bezug zum Kind aufbauen. Jeden Tag 1 Stunde spazieren gehen, wenn ihr es nicht zusammen aushalten oder wie auch immer. Dann ganz langsam steigern (über Monate!) Nicht nur Papa hat Rechte... Das Wichtigste ist das Kind!!! Und das hat gerade gar nichts davon bei Papa übernachten zu müssen. Ich würde mich wieder ans Jugendamt wenden und das Kind nicht für Papas Experimente zur Verfügung stellen.

von MamavonMia123 am 23.01.2022, 12:51



Antwort auf Beitrag von Nina0810

Hallo, mich wundert etwas, dass Du schreibst, ER habe die „Besuchszeiten selbst geändert“. Dazu gehören ja immer Zwei: Einer, der das bestimmt, und eine, die brav gehorcht. So geht es aber nicht. Du bist jetzt Mutter und hast Verantwortung. Und natürlich musst Du darauf bestehen, dass die mit dem JA abgesprochenen Zeiten funktionieren. Da sie das nicht tun, würde ich Deinem Ex das Baby nicht mehr mitgeben, bis es einen neuen Termin beim JA gibt. Dort musst Du klären, dass eine Übernacht-Betreuung momentan noch nicht das Richtige ist. Bis zu diesem Termin solltest Du Dein Baby nicht mehr dem Vater mitgeben, sondern nur noch Besuche erlauben. Weißt Du, spätestens wenn man Mutter wird, muss man Löwenmutter-Qualitäten entwickeln und auch mal kämpfen - fürs Kind. LG

von Hexhex am 24.01.2022, 08:49



Antwort auf Beitrag von Nina0810

Hey Nina 0810, Wie geht es dir, ist dein Baby wieder bei dir? Hast du mit dem JA schon Kontakt gehabt? Ich bin selber alleinerziehend und habe diverse Probleme mit dem KV. Habe aber auch einen Anwalt und Hilfe durch die Diakonie. Falls ich dir irgendwie helfen kann, Infos etc, lass es mich wissen. Lieben Gruß!

von Phila83 am 24.01.2022, 21:11