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Sorgerecht, Aufenthalt, Duldung

Thema: Sorgerecht, Aufenthalt, Duldung

Hallo, ich habe hier ein paar ähnliche Posts gesehen und suche nun auch nach Rat. Ich war 6 Monate mit dem Vater meines Sohnes zusammen. Die Beziehung war von Kontrollsucht geprägt und es ging immer um seinen Aufenthalt. Mein Ex Freund ist Kurde und illegal eingereist. Ich habe mich Anfang der Schwangerschaft getrennt und wollte mich und mein Kind nicht ausnutzen lassen. Die vaterschafstanerkennung wurde gerichtlich festgestellt, da ich mich aus den oben genannten Gründen dagegen gewährt habe. Ich habe in Absprache mit dem Jugendamt Umgang gewährt. Nun möchte er aber Sorgerecht wahrscheinlich auch um bessere Chancen auf Aufenthalt zu haben. Er ist immernoch im Besitz in einer Duldung. Das Jugendamt befürwortet das Sorgerecht nicht. Wie ernst es ihm ist, konnte das Jugendamt auch nicht einschätzen. Ebenfalls seltsam ist, dass ich seit über 8 Jahren in DE lebe und eine Dauer Aufenthalts Genehmigung habe, mein Kind allerdings nicht die deutsche sondern meine Staatsangehörigkeit hat. Meine Frage: könnte es sein, dass er tatsächlich Probleme bekommt, weil das Kind nicht deutsch ist? Kann er das Sorgerecht trotz Duldung und Wiederspruch des Jugendamtes bekommen? Er denkt er wäre sicher, weil er ein Kind gezeigt hat und macht uns seither das Leben zur Hölle… ich wäre für Ratschläge oder Erfahrungen sehr dankbar.

von lola135 am 04.01.2023, 20:24



Antwort auf Beitrag von lola135

Wenn Ihr nicht verheiratet seid, hast Du sowieso das alleinige Sorgerecht. Außer, Du gibst es freiwillig ab. Ich würde mir nicht so viele Gedanken um deinen Exfreund machen, denn er macht sich um Dich auch keine Gedanken. Du hast einen Fehler gemacht. Nun lass ihn auch los. Es ist sein Problem, ob er bleiben kann oder nicht. Er ist für Dich nicht gut, er ist für das Kind nicht gut, lass ihn ziehen. Wenn er Dir das Leben zur Hölle macht, dokumentiere alles (Chats, Nachrichten usw. speichern). Du kannst zur Polizei gehen und ihn anzeigen. Es kann dann ein Abstandsgebot verhängt werden, so dass er Dich nicht anrufen und sich Dir nicht nähern darf. In Deutschland kann eine Frau sich wehren. Sage ihm, dass Du zur Polizei gehst, wenn er Dich bedrängt oder bedroht. Und mach das dann auch. Da die Vaterschaft festgestellt wurde, steht Deinem Kind übrigens auch Unterhalt zu, und zwar bis es erwachsen ist und eine Ausbildung beendet hat. Sage das Deinem Ex, und dass Du das von einem Rechtsanwalt einfordern lassen wirst. Wenn er kein Geld hat, tritt der Staat in Vorleistung. LG

von Banu28 am 05.01.2023, 08:02



Antwort auf Beitrag von Banu28

Ich weiß was du meinst. Er droht mir, dass wenn er ausgewiesen wird, er morgen wieder hier ist und solange mein Sohn hier ist, er das Land nie verlassen wird Es ist leichter gesagt, als getan. Die zukünftige Gerichtsverhandlung wegen des Sorgerechts raubt mir die Nerven. Er wird es später nochmal versuchen. Aber ich verstehe was du meinst. Jede Minute die ich an ihm verschwende, ist eine Minute weniger für mein Kind. Er hat keinen gesunden Umgang mit dem Kind, auch da, gehts an erster Stelle um ihn und seinen Aufenthalt und uns weiter zu kontrollieren… Er ist schlau genug solche Dinge nicht zu schreiben, sondern sie bei den Treffen anzusprechen. Wenn das weiterhin eskaliert, käme begleiteter Umgang in Frage.

von lola135 am 05.01.2023, 08:19



Antwort auf Beitrag von lola135

Du musst ihn nicht treffen - bestehe darauf, dass alles nur schriftlich abläuft. Fertige von den stattgefundenen Gesprächen Protokolle an. Dokumentiere auch das was er nur mündlich mitteilt.

von kirshinka am 05.01.2023, 10:28



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Kann ich den Umgang somit doch noch untersagen und vor Gericht gehen lassen um meinen Standpunkt zu äußern?

von lola135 am 05.01.2023, 13:56



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Kann ich den Umgang somit doch noch untersagen und vor Gericht gehen lassen um meinen Standpunkt zu äußern?

von lola135 am 05.01.2023, 14:09



Antwort auf Beitrag von lola135

Du kannst den Umgang nicht einfach aussetzen und für begleiteten Umgang braucht es eine Anordnung. Es geht in der Regel auch weniger um die Vergangenheit als um die Zukunft. Umgangsrecht hat er auch ohne Sorgerecht. Bei Sorgerecht kann er mitbestimmen, aber auch nicht viel - Schulanmeldungen sind meist im Viertel/Wohnort - Paß kannst du eh alleine beantragen - Konto, braucht das Kind aber nicht zwingend - Operationen, wenn die wirklich wichtig/dringend sind, reicht auch eine... Das ist alles nur Papier - wichtiger wäre eine Miteinander für die nächsten 18 Jahre zu finden. Denn Stress in Alltag tut niemanden gut - in den ersten Jahren hat man noch die Kraft sich über alles zu streiten und die Kids noch keine eigene Meinung - das ändert sich aber mit der Zeit. Ihr braucht irgendeine Basis.

von Lena_1922 am 05.01.2023, 15:41



Antwort auf Beitrag von lola135

Das deutsche Sorgerecht gilt in Deutschland für alle Kinder die hier geboren wurden - unabhängig von der Nationalität der Eltern. Für den Aufenthaltstitel braucht er kein Sorgerecht - da reicht Umgang mit dem Kind. Da ist er mit der Vaterschaftsanerkennung schon auf der sicheren Seite. Wenn er klagt - das ist sein Recht - dann brauchst du Gründe die dagegen sprechen...

von Lena_1922 am 05.01.2023, 13:13



Antwort auf Beitrag von lola135

Das Fazit ist, dass Du einen Rechtsanwalt brauchst (Familienrecht). Ein erstes Beratungsgespräch kostet nicht die Welt. Falls Du wenig Geld hast, kann der Anwalt für Dich beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, dann erhältst Du die Beratung kostenlos. Wenn es um ein Kind geht und keine Einigkeit besteht, kommt man um einen Anwalt meist nicht herum. Es geht ja nicht nur um den Umgang, sondern auch ums (wichtige) Geld. Ich könnte mir vorstellen, dass Dein Exfreund kalte Füße bekommt, wenn ihm der Anwalt schreibt, dass er ab sofort Unterhalt in einer bestimmten Höhe zahlen muss. Manchmal verschwinden solche „Schein-Väter“, die kein Interesse am Kind, sondern nur am Aufenthaltsrecht haben, dann schnell. Denn ums Zahlen geht es ihnen natürlich nicht, und auch nicht um das Wohl des Kindes. Ich würde mich übrigens nicht mehr allein mit dem Kindsvater treffen, sondern immer einen Verwandten oder Bekannten mitbringen. LG

von Banu28 am 05.01.2023, 18:01



Antwort auf Beitrag von Banu28

Verwandte akzeptiert er nicht. Er will keinen beim Umgang dabei haben. Er hat eine Duldung und ist noch im Asylverfahren. Er arbeitet schwarz, was niemanden interessiert, also kann er nicht zahlen. Er sollte wegen illegaler Einreise ausgewiesen werden und hat die Duldung nur, weil er nach Ablehnung das Kind erwähnt hat… Es ist schwierig, sehr, sehr schwierig.

von lola135 am 05.01.2023, 20:33



Antwort auf Beitrag von lola135

Warum lässt man sich von so einem schwängern? Werde ich nie begreifen

von Tonic2108 am 05.01.2023, 23:16



Antwort auf Beitrag von lola135

Ich hoffe du hast Unterhaltsvorschuss beantragt.

von Lena_1922 am 06.01.2023, 08:27



Antwort auf Beitrag von Tonic2108

Und ich werde nie begreifen warum man solche Kommentare abgibt, vor allem wenn man anscheinend nichts nützliches beizutragen hat. Man kennt doch nie alle Umstände oder Gründe. Da sollte man sich meiner Meinung immer zurück halten. An die AP: ich glaube bei einem Anwalt bist du am besten aufgehoben. Ich denke dass dein Ex sehr gute Chancen hat NICHT abgeschoben zu werden - sein Kind hat ja seinen Wohnsitz hier in Deutschland. Zudem weiß ich nicht wie es genau ist aber Kinder von ausländischen Eltern die ein Daueraufenthalt haben und einige Jahre hier leben, können bei Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Wäre ja auch gut für das Kind, je nachdem welche du hast. Denn ich glaube so einfach bekommst du ihn eh nicht los. Aber dein Fall ist schon sehr speziell, wie gesagt da würde ich auch eher zum Anwalt gehen, da hängt ja auch noch so viel mehr dran..

von 12Mami am 06.01.2023, 15:26



Antwort auf Beitrag von 12Mami

Es ist tatsächlich sehr schwierig. Ich bin jetzt beim zweiten Anwalt weil ich das Gefühl hatte, dass der erste mich nicht ernst genommen hat, weil ich nicht auf „Zeit“ gespielt habe, und wegen dem Umgangsrecht nicht vor Gericht gegangen bin. Damit wird es also „doch nicht so schlimm“ abgestempelt. Ich weiß überhaupt nicht mehr was ich tun soll. Auf Rat des Jugendamts habe ich dem Umgang zugestimmt und jetzt begleiteten Umgang verlangt… Als es in der Schwangerschaft noch ums zahlen ging & ich die Düsseldorfer Tabelle gezeigt habe, hieß es oh soviel. Ne das muss ich nicht zahlen. Nur 150€… natürlich, wenn man schwarz arbeitet, muss man das nicht…. Versucht diese Unterhaltungen mal mal jemandem zu beweisen Auf der anderen Seite kauft er von angeblichem Jobcenter Geld lauter Dinge, die wir nicht brauchen(umso teurer umso besser)um dann die Quittungen aufzubewahren… ich weiß über Haupt nicht mehr weiter. Mir ist bewusst, dass er so, sehr gute Chancen hat. Wenn ich mich nun gerichtlich wehre und dafür sorge das alles zur Richterin kommt, bin ich die böse.

von lola135 am 07.01.2023, 12:01



Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Ja das habe ich vor kurzem. Das läuft gerade alles noch

von lola135 am 07.01.2023, 23:55



Antwort auf Beitrag von lola135

Du kannst ihn verpfeifen wegen seiner Schwarzarbeit wenn du Beweise hast. Und ob er jemanden akzeptiert oder nicht, kann dir Egal sein - du triffst dich einfach nicht mit ihm alleine - fertig. Er kann ja gehen, wenn es ihm nicht passt.

von kirshinka am 18.01.2023, 11:04



Antwort auf Beitrag von lola135

Du musst die Dinge nicht annehmen. Lass den Anwalt einen Brief schreiben, er soll das kaufen von Zeugs unterlassen und er soll Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlen. Nimm jemanden mit - es ist egal, was er davon hält - er scheint ein A…. Zu sein. Führe die Unterhaltungen schriftlich.

von kirshinka am 18.01.2023, 11:08



Antwort auf Beitrag von lola135

Hallo, Kennst du das Forum info4alien.de? Das ist ein Forum, in dem ausländerrechtliche Themen besprochen werden. Auch Mitarbeiter von Botschaften, Ausländerbehörden usw. antworten dort. Mir wurde dort schon mehrmals geholfen. Wenn er sich tatsächlich um das Kind kümmert (auch wenn er das Sorgerecht nicht hat), ist es sehr unwahrscheinlich, dass er Deutschland verlassen muss. Erkundige dich mal wegen der dt. Staatsangehörigkeit für das Kind. Hast du eine Niederlassungserlaubnis? Das kannst du auch bei info4alien.de fragen. LG luvi is

von luvi am 07.01.2023, 23:52



Antwort auf Beitrag von luvi

Das kenne ich tatsächlich noch nicht. Vielen Dank für den Tipp! Und auch für die anderen Ratschläge.

von lola135 am 07.01.2023, 23:56



Antwort auf Beitrag von luvi

Ich habe eine daueraufenthalts Genehmigung und bin als Kind mit meinen Eltern hergekommen. Ich denke dass mein Kind das selbe hat. Ich weiß nicht welchen Vorteil wir also von der deutschen Staatsbürgerschaft hätten? Für mich würde sich rechtlich doch nicht viel ändern oder sehe ich das falsch?

von lola135 am 08.01.2023, 00:00



Antwort auf Beitrag von lola135

Hm, falls er sich das Kind schnappt und in sein Heimatland abhaut, wäre es wahrscheinlich besser, wenn ihr beide, also Mutter und Kind, die deutsche Staatsbürgerschaft hättet.

Mitglied inaktiv - 08.01.2023, 06:45