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Rechtsschutzversicherung für Scheidungskosten?

Thema: Rechtsschutzversicherung für Scheidungskosten?

Hallo, gibt es eine Rechtsschutzversicherung die eine Scheidung übernimmt? Wenn ja welche und was kostet sowas? Danke für Tipps M.

von Hamsterle am 30.12.2020, 12:04



Antwort auf Beitrag von Hamsterle

Soweit ich weiß , für den Eherechtsschutz gilt eine besonders lange Wartezeit von drei Jahren. ...dann wrde ich die ARAG empfehlen

Mitglied inaktiv - 30.12.2020, 12:18



Antwort auf Beitrag von Hamsterle

Ich kann dir nur von der ARAG abraten, weil die grundsätzlich jede Deckungszusage ablehnt. Ich habe gerade sämtliche Verträge mit der ARAG gekündigt. Solange ich nur meine Beiträge bezahlt habe, war alles ok, aber als ich dann eine Deckungszusage gebraucht hätte, kamen leider nur Ablehnungen. Wenn ich das Geld, das ich an die ARAG gezahlt habe, auf ein Sparkonto gelegt hätte, dann wäre da schon ein schöner Betrag drauf, über den ich selbst jederzeit verfügen könnte.

von Mehtab am 30.12.2020, 23:03



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Was waren denn deine Fälle die du angefragt hast? Ich arbeite in einem versicherungsbüro, betreue sehr sehr viele ARAG Verträge und kann nur berichten dass sie sehr gut decken und zahlen. Wenn sie einmal ablehnen gibt es einen klaren Grund. KS Auxilia ist auch noch sehr gut, deurag auch. Je nachdem was jemand möchte. Für Unterhalt und Scheidung sind 3 Jahre Wartezeit.

von lilly1211 am 03.01.2021, 08:53



Antwort auf Beitrag von Hamsterle

So weit ich weiß, gibt es keine Rechtsschutzversicherung, die Familienrecht einschließt. Aber das ist eigentlich bekannt...

von spiky73 am 31.12.2020, 05:47



Antwort auf Beitrag von spiky73

Doch, die Arag hat eine. Wie Pauline schon schrieb, greift die erst nach drei Jahren. Aber wenn die sich wirklich schon bei kleinen Deckungen anstellen, wie Methab schreibt, dann würde ich die Finger davon lassen.

Mitglied inaktiv - 31.12.2020, 11:53



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Dass die arag 'sich anstellt' stimmt absolut nicht. Ich betreue bestimmt 10 verschiedene rechtsschutz Gesellschaften und die arag ist wirklich fair, teilweise sogar echt großzügig über die Bedingungen hinaus.

von lilly1211 am 03.01.2021, 08:57



Antwort auf Beitrag von spiky73

Wem soll das bekannt sein? Dass man das bei der arag decken kann mit 3 Jahren Wartezeit, DAS ist eigentlich bekannt. Bei Leuten die sich auskennen.

von lilly1211 am 03.01.2021, 08:58



Antwort auf Beitrag von Hamsterle

Eine Rechtschutzversicherung muss man immer schon abschließen, bevor das Problem auftritt... Ich kann mir das bei der Scheidung nicht vorstellen - da müsste man die ja mit der Hochzeit abschließen?

von Philo am 01.01.2021, 19:09



Antwort auf Beitrag von Hamsterle

... ich finde diese Idee klasse. Und noch erstaunlicher finde ich, dass es tatsächlich eine Versicherung gibt, die die Scheidungskosten versichert. Unglaublich! Ich muss sagen, wenn ich das Gefühl hätte, ich müsste eine Scheidungsversicherung abschließen, würde ich gar nicht erst heiraten. Übrigens, was viele nicht wissen: Wenn man (z. B. wegen Kindererziehung) so wenig Einkommen hat, dass man sich einen Anwalt oder eine Scheidung nicht leisten kann, springt natürlich der Staat ein: Man bekommt beim Amtsgericht zunächst einen Beratungsschein, mit dem man zum Rechtsanwalt für Familienrecht gehen kann. Auch für das eigentliche Scheidungsverfahren kann man dort Prozesskostenhilfe beantragen. Viele Anwaltskanzleien nehmen einem beides sogar ab und beantragen diese Dinge selbst, so dass man noch weniger Mühe hat. Es kann also nicht passieren, dass man nur deshalb bei einem Mann bleiben muss, weil man sich keine gute Beratung und kein Scheidungsverfahren leisten könnte. Falls Du mit dem Gedanken spielst, Dich scheiden zu lassen, einfach mal einen ersten Beratungstermin beim Anwalt ausmachen und nach den Möglichkeiten von staatl. Beratungshilfe etc. fragen. LG

von Jorinde17 am 02.01.2021, 16:52



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Ich finde die Idee gar nicht falsch ,solch eine Versicherung bei Heirat abzuschließen ,ist nix anderes wie Gütertrennung oder Ehevertrag. Bei aller Romantik und liebe , sollte man doch etwas vernunftsorientiert handeln. Das mit der staatlichen Rechtshilfe stimmt allerdings .

Mitglied inaktiv - 02.01.2021, 21:26



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Klar kannst Du Dich mit Beratungsschein scheiden lassen. Aber das Gericht prüft durchaus, auch noch nach dem abgeschlossenen Verfahren, wie die Einkommensverhältnisse sind. Und dann zahlst Du in Raten genau die Summe zurück, die der Staat für Dich zunächst übernommen hat. Das ist selbstverständlich angenehmer als sich nicht scheiden lassen zu können, weil die Kohle fehlt, aber es ist schlichtweg falsch, dass es nichts kostet. Been there, done that! In einem vorherigen Leben und in der akuten Situation war ich gerade arbeitslos.

von Port am 02.01.2021, 22:15



Antwort auf Beitrag von Port

Auch das stimmt,denn danach wird glaube ich nach 3 Jahren geprüft ,ob man inzwischen in der Lage ist, die "Schulden " zurückzuzahlen. Aber eine Scheidung ist nie einfach , egal wie man es betrachtet ;)

Mitglied inaktiv - 02.01.2021, 22:19



Antwort auf Beitrag von Port

...eine gute Beratung noch eine ambitionierter Anwalt. nur bares ist wahres und gute anwälte nehmen auch nur ungern versicherte, weil sie lieber das Honorar selbst bestimmen. auch btdt.

Mitglied inaktiv - 03.01.2021, 10:44



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Wir wohnen hier in dem netten Münsterland, Kleinstadt mäßig aber nah an Münster,noch nie Probleme damit einen Anwalt zu bekommen der Ahnung von seinem Beruf hat, weder mit Schein als ich alleinerziehend war noch jetzt mit Versicherung

von misses-cat am 03.01.2021, 11:07



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da wir aber in einer " ich verklage dich wegen jedem kleinen sche...ß" welt leben und viiieeele gern davon gebrauch machen , ohne das nötige kleingeld zu haben ( was der anwalt ja erst hinterher erfährt) ist eine sicher zahlung vom staat immer noch besser wie nix.

Mitglied inaktiv - 03.01.2021, 12:22



Antwort auf Beitrag von misses-cat

....kann man sich einen landanwalt suchen, ich würde bei familienrecht sogar nach berlin ausweichen, aber da haben viele hemmungen. Kommen ja nicht alle aus dem netten münsterland....

Mitglied inaktiv - 03.01.2021, 13:13



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Ich hatte in der Großstadt Hamburg eine super Anwältin auf Beratungsschein (habe auf Heller und Pfennig zurückgezahlt). Allerdings war sie bereits in der hiesigen Familie bekannt. Wir haben sie auch später noch bemühen müssen, weil mein Exmann mich um viele Taler betrogen hat bzw. mir ganz viele seiner Schulden unterjubeln wollte. Er hat sogar behauptet, seine Mutter hätte MIR einen Kredit gegeben, den ich nicht zurückbezahlt hätte (hatte aber keine Beweise bzw. schriftliches dafür und Mama erschien als Zeugin wegen Knie nicht zum Prozess). Wir haben sämtliche Prozesse gewonnen. Ich wollte damit auch nur sagen, dass man sich auf Beratungsschein nicht mal eben kostenlos scheiden lassen kann - es kostet Tausende, auch wenn es auf Raten ist.

von Port am 03.01.2021, 18:46



Antwort auf Beitrag von Port

mein Exgatte hatte auch eine super Anwältin auf beratungsschein, die ich sogar weiterempfehlen würde, aber sie tat damit einer Mitarbeiterin einen gefallen, sprich ohne freundschaftliche oder gar familiäre Beziehungen ist es sehr sehr schwer. ich hatte mit meiner Anwältin, die ich natürlich selbst bezahlen musste weniger glück, ich habe sogar die meiste Korrespondenz vorgeschrieben und letztendlich vieles selbst erledigt, es ging um viel mehr als Geld, nämlich ums Kind und da braucht man ambitionierte, erfahrene, einfühlsame und gleichzeitig gerissene hilfe…. bei kind1 habe ich das Honorar verhandelt. ohne diesen Anwalt hätte ich es nicht geschafft, denn über soviel rechtswissen, was fristen etc anbelangt, verfüge ich nicht. letztendlich ist es so, wie port sagt: nichts ist umsonst, wenn es passabel sein soll....

Mitglied inaktiv - 04.01.2021, 09:23



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Die Versicherung ist nicht verkehrt. Ich habe auch eine RSV für Verkehrssachen und gehe davon aus und hoffe, sie nicht zu brauchen. Ich weiß aber, das es dennoch mal so kommen kann. Ohne mein Zutun. Viele Paare haben einen Ehevertrag. Weil das einfach in vielen Konstellationen eine Absicherung ist. Niemand kann die nächsten Jahre vorhersagen. Übrigens: In Scheidungssachen gibt es keine Prozesskostenhilfe sondern Verfahrenskostenhilfe. Und von Beratungshilfescheinen rate ich ab.....dafür arbeitet keine Anwältin gerne und mit Einsatz, weil das nicht einmal die Unkosten deckt.

von Berlin! am 04.01.2021, 14:50



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

Also ich halte es da eher mit dem Zitat eines befreundeten Richters..... Ehe ist nicht auf Liebe aufgebaut, das ist ein Vertrag, bei dem sich beide Seiten über ihre Rechte aber auch Pflichten bewusst sein müssen. Insofern finde ich so eine Versicherung nicht ganz falsch, wie ich auch einen Ehevertrag nicht falsch finde, aber das kann auch daran liegen, dass ich aus dem romantischen Alter raus bin.

von Zwergenalarm am 04.01.2021, 17:14



Antwort auf Beitrag von Jorinde17

deshalb brauchst du dann auch keine Unfallversicherung, oder? Und wenn du dein Fahrrad nie nutzt und unterwegs nirgends anschließt, dann sparst du ja sogar noch die Diebstahlversicherung.

von Tini_79 am 04.01.2021, 21:44



Antwort auf Beitrag von Hamsterle

... glasklar eines: Wenn Anwälte weder über die Versicherung noch über einen kostenlosen Beratungsschein gut arbeiten, sondern nur für viel Cash, heißt das: Frau sollte schon bei der Eheschließung zusehen, dass sie nicht für Mann und Kinder ihren Job aufgibt oder auf ein Fortkommen im Job verzichtet. Weil sie nämlich sonst alt aussieht, wenn‘s hart auf hart kommt. Das weiß ja eigentlich auch jede Frau, es will aber kaum eine wissen. Die meisten stecken finanziell wegen der Kinder zurück, gehen in Teilzeit oder hören ganz auf, während der Mann seine Karriere verfolgt. Und dann kommt das böse Erwachen. Da bleibt an die AP und an heiratswillige Frauen nur der Appell: Wenn Du im Fall einer Trennung gut dastehen willst, dann bleibe im Job aktiv, bilde Dich fort, verdiene so viel eigenes Geld, dass Du nicht von Gnaden des Mannes abhängig bist. Hab‘ ich (weitgehend) auch so gemacht. LG

von Hexhex am 04.01.2021, 09:58



Antwort auf Beitrag von Hexhex

Auf den Punkt gebracht Das wollen die jungen, hormongesteuerten Damen nicht hören. Und wir waren früher genauso. Wenn man heiratet oder eine Beziehung eingeht und dann auch noch ein Kind unterwegs ist, dann hängt der Himmel voller Geigen. Ein paar wenige Jahre später kommt das böse Erwachen. Da entpuppt sich der Prinz als doch nur Frosch!

von Port am 04.01.2021, 10:46



Antwort auf Beitrag von Hexhex

Anwältinnen arbeiten immer gleich gut. Und eine Scheidung ist in den wenigsten Fällen Jura am Hochreck. eher einfacher Stoff. Der Versorgungsausgleich kann etwas komplizierter sein. Und Unterhalts- und Umgangsregelungen. Aber eigentlich eher deswegen, weil die Parteien da nicht sachlich bleiben können (naturgemäß). Wer arbeitet schon gerne unter Wert? Ich nicht. Und wenn ich etwas abrechne, ich weiß aber, das die Versicherung nicht zahlt oder teils willkürlich kürzt, dann arbeitet auch keine gerne dafür. Das hat nicht, aber auch gar nichts mit fehlendem Können zu tun. Und ie Anwaltskosten sind in der Gebührenordnung festgelegt und unterliegen nicht der Willkür.

von Berlin! am 04.01.2021, 14:54



Antwort auf Beitrag von Port

Ich weiß, hier geht es aktuell um Scheidung. Man sollte sich jedoch in jeglicher Hinsicht absichern! Das ist etwas, was ich letztes Jahr gelernt habe. Freundin von mir keine 12 Monate verheiratet, Mann verstirbt an akuter Leukämie und sie steht mit nichts da. Hat alles verloren, weil sie nicht über ein Jahr verheiratet waren. Kein Erbe, keine Witwenrente, gar nichts steht ihr zu. Das Erbe hätte sie sowieso nicht annehmen können, frisch einen Resthof gekauft, keine finanziellen Absicherungen. Das sollte alles gemacht werden, wenn die beiden aus dem Urlaub wieder da gewesen wären. Im Urlaub kam die Diagnose, keine 4 Wochen später war die Beerdigung...

Mitglied inaktiv - 04.01.2021, 15:19



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Da kann ich nur meine Eltern zitieren. Mein Vater hat mir immer dringend nahe gelegt, nie mehr Schulden zu machen, als man notfalls auch alleine abbezahlen kann, meine Mutter hat mir eingeschärft immer soviel zu verdienen (sprich gescheite Ausbildung), dass man sich und die Kinder auch alleine über die Runden bringen kann. Zumindest letzterem Rat bin ich sehr dankbar, da mein Ex zwar der liebste Vater der Welt, finanziell jedoch ein Totalausfall ist. Mein Mitleid für Mädels, die sich für die akademische Hausfrauenlaufbahn entscheiden und ihrem Egon solange den Rücken frei halten, bis sie durch ein jüngeres Modell ersetzt werden hält sich dementsprechend in Grenzen.

von Zwergenalarm am 04.01.2021, 17:07



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.....das mit deiner Freundin tut mir ehrlich leid. Gegen sowas kann man sich nicht absichern.

von Zwergenalarm am 04.01.2021, 17:09



Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Alles gut. Ja, das war sehr... Ernüchternd irgendwie. Zwei weitere Freundinnen sind ebenfalls verwitwet seit letztem Jahr, jedoch länger verheiratet und beide Männer haben eine Lebensversicherung abgeschlossen. So können beide wenigstens ihr Zuhause behalten. Beide Frauen haben keinen Job. Die eine darf Gesundheitlich nicht arbeiten, die andere musste wegen Corona ihre Selbstständigkeit aufgeben. Um es mal nett auszudrücken. Es kann so schnell gehen, dass man(n) bzw. Frau ohne alles dasteht. Nicht nur durch Scheidung.

Mitglied inaktiv - 04.01.2021, 17:43



Antwort auf Beitrag von Berlin!

Von fehlendem Können von AnwältInnen war ja auch keine Rede, es ging eher um fehlende Bereitschaft bei zu erwartendem unter-üblichen Honorar. Ich persönlich hoffe sehr, dass es ist, wie Du sagst und die Gebührenordnung wirklich keinerlei Spielraum lässt. Aber ich fürchte, es ist wie bei Ärzten, die privat abrechnen: Offiziell gibt‘s feste Sätze, aber bei privater Abrechnung (z. B. beim Kieferorthopäden) wird gern der bis zu 4,5-fache übliche Satz berechnet, der eigentliche Satz also verfielfacht - ganz legal. Ist es wirklich so, dass es bei Anwälten null Spielraum gibt? Auch nicht bei Schätzung des Gegenstandswerts etc.? Dann dürfte ja kein Anwalt das Gesicht verziehen, wenn eine Frau mit einem Beratungsschein ankommt oder Prozesskostenhilfe beantragen will, wie es Vallie geschildert hat. LG

von Lillimax am 04.01.2021, 17:51



Antwort auf Beitrag von Lillimax

Null Spielraum habe ich nicht gesagt. Es gibt einfach feste Gebührenrahmen. es gibt Mittelgebühren, die natürlich unterschritten werden können. Aber bei Überschreitung bedarf es einer gesonderten Begründung und diese Fälle sind auch vielfach gerichtlich geklärt, da gibt es eine breite Judikatur zu. Welche gebühren anfallen, kann man ziemlich genau sagen. Kommt dann nich ein anderen Gebührentatbestand hinzu, sagt man das vorher. die anwaltlichen Kostenrechnungen sind sehr genau überprüfbar. Die Abrechnung über die VKH ist für den Anwalt nachteilig, weil der maximale Streitwert gedeckelt ist. Und die Gebühren bis dahin weniger als die gesetzlichen gebühren sind Es gibt RSV, mit denen kaum eine Anwältin noch arbeiten will, weil es IMMER Stress bei der Abrechnung gibt. Das ist dann aber sicher nicht der Anwältin anzulasten.

von Berlin! am 04.01.2021, 18:11



Antwort auf Beitrag von Berlin!

*Es gibt RSV, mit denen kaum eine Anwältin noch arbeiten will, weil es IMMER Stress bei der Abrechnung gibt. Das ist dann aber sicher nicht der Anwältin anzulasten* das kann ich bestätigen. meine Anwältin, die auch mir zu gefallen, meinen arbeitsrechtsstreit übernommen hat, war basserstaunt, dass es keinerlei Querelen mit der Debeka gab, so hat diese rsv zumindest bei einem Anwalt etwas positives hinterlassen :-) und @lilimax, wenn man auf die forderung des Anwalts eingeht, darf man sich bei rechnungsstellung nicht beschweren. deswegen: macher und machenlasser. ich in meinem fall habe dieses Geld gerne in das wohl meines kindes investiert. beim zu scheidenden mann wäre ich da nicht so freigebig

Mitglied inaktiv - 05.01.2021, 10:29



Antwort auf Beitrag von Lillimax

spielraum hin der her, wenn ich als anwalt eine bestimmte summe für eine bestimmte arbeit bekommen kann , würde ich darunter auch nicht den finger rühren, so viel menschenliebe habe ich dann auch nicht.

Mitglied inaktiv - 06.01.2021, 11:57



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@zwergchen84: Hat Deine Freundin prüfen lassen, ob ihr wirklich keine Witwenrente zusteht? Wenn bei der Heirat noch nicht absehbar war, dass ein solcher Todesfall eintritt, und das ist bei akuter Leukämie ja in der Regel der Fall, ist die Witwenrente möglicherweise trotzdem zu gewähren, auch wenn die Jahresfrist seit Heirat noch nicht verstrichen ist. Die Rentenversicherungsträger ziehen sich da gern mit dem Verweis auf diese Jahresfrist aus der Affäre.

von Mörchen17 am 06.01.2021, 15:13



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Ich bin auch freiberuflich tätig, und ich mache für einkommensschwache Klienten Sonderpreise. Soviel Menschenliebe gibt‘s also, und ich finde, dass es nicht immer nur ums Geld gehen darf. Die Liebe gilt übrigens nicht nur dem Kunden, der Hilfe braucht und sie sich sonst nicht leisten könnte. Sondern auch mir selbst, denn es bereichert mich auch selbst, wenn ich helfen kann, zumal ich ja auch bei einem Sonderpreis immer noch verdiene. Gier kann nicht der einzige Antrieb im Leben sein, sonst wird man unglücklich. Punkt.

von Windpferdchen am 08.01.2021, 08:41



Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

das ist schön und das meine ich ernst. ich bin eben anders, ich arbeite nur um geld zu verdienen, dabei gebe ich alles ,um zufriedene kunden zu haben . das aber auch , dass sie wiederkommen und ich eben wieder verdienen kann

Mitglied inaktiv - 08.01.2021, 11:52



Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Ja, hat sie alles anwaltlich abklären lassen. Auch weil sie erst nach dem (Stief)Sohn Erberechtigt ist, dass wollte sie abgeklärt haben. Der Anwalt bestätigte ihr, nach Prüfung der Umstände, dass die Rentenkasse Recht habe. Empfinde ich als äußerst unfair, wie schon geschrieben, keiner wusste wieviel Zeit sie miteinander haben werden.

Mitglied inaktiv - 09.01.2021, 20:17