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Kindsvater zieht aus, Sohn soll gleich dort übernachten

Thema: Kindsvater zieht aus, Sohn soll gleich dort übernachten

Hallöchen, ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben. Nach langem Terror und Psychogerede seit Geburt von unserem Sohn vor 15 Monaten zieht der Kindsvater nun endlich aus meiner Wohnung aus. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Vor der Geburt war alles gut, aber dann habe ich ihn kaum wiedererkannt… Er zieht heute aus, womit er immer gedroht, es aber nie umgesetzt hat. Er wollte den Kleinen auch immer mitnehmen, mit komplett wegnehmen. Nun wurde er vor paar Monaten nach kurzer Zeit wieder arbeitslos und wollte Hartz4 beantragen, wo ich auch unterschreiben sollte. Das war für mich dann der Arschtritt vom Universum, dass ich ihn zur Räumung auffordere, da es meine Wohnung ist. Nun ja, heute holt er alles und will das der Kleine morgen direkt bei ihm übernachtet. Ich möchte das aber nicht, weil er generell schlecht bei ihm schläft und jede zweite Nacht, wo er bei ihm im Zimmer geschlafen hat, viel geweint hat. Außerdem war der Kleine die letzten Wochen oft krank und erholt sich allmählich davon. Kann ich vorerst die Übernachtung verhindern? Zumindest bis der Kleine sich an die Situation gewöhnt hat? Am Montag habe ich einen Termin beim Anwalt für das ABR und hoffe, dass alles gut geht. Ich will die beiden ja nicht trennen, da sie eine gute Beziehung haben. Da der kindsvater aber psychisch auf jeden Fall nicht ganz klar ist, alleine auf Grund seiner eigenen Kindheit etc. , was ihn scheinbar vor 15 Monaten wieder eingeholt hat, möchte ich deren Umgang gerne etwas begrenzen. Denn es heißt ja die Dosis macht das Gift. Sollte ich das ABR nicht erhalten, befürchte ich, dass er alle Drohungen war machen wird und unser Sohn irgendwann nicht wissen wird wer ich bin, weil ich systematisch vom Plan genommen werden würde. Würde es mir in der späteren Auseinandersetzung vor dem Familiengericht angekreidet werden, wenn ich die Türen verschließe und ihn nicht rausgebe oder mit ihm wegfahre? Ich denke leider ja, aber was sagt ihr dazu? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

von beautiful Australia am 12.11.2022, 16:23



Antwort auf Beitrag von beautiful Australia

Er zieht aus und du tauschst den Zylinder vom Schloss aus. Übernachtung morgen ist nicht. Erst mal klärt ihr den Umgang schriftlich. Und stelle sicher, dass der Ex nicht nur ausgezogen, sondern auch abgemeldet ist, bevor du ihm das Kind mitgibst. Nicht dass da einer auf die Idee kommt, das Kind wäre mit ihm gemeinsam umgezogen... Wie kommst du auf die Idee, dass du das ABR brauchst? Du bist sorgeberechtigt, das Kind lebt bei dir - du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht bereits.

von Pamo am 12.11.2022, 17:54



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo Pamo, vielen dank für deine Antwort. Er kommt morgen noch mal, um seine restlichen Klamotten zu holen. Hat er mit Sicherheit bewusst so geplant, weil er ihn dann gleich um 12 Uhr mitnehmen will. Er hat mir via WhatsApp einen Plan geschickt, wann wer den Sohn hat. Er will erst im täglichen Wechsel zur Eingewöhnung beginnen, dann in einer Woche auf 2 Tages- und noch eine Woche später auf einen 3 Tagesrhythmus umstellen und dann auf weiteres erst mal dabei bleiben, bis einer von uns wieder arbeitet. Ich habe seiner Aufteilung weder zugestimmt noch ihr widersprochen. Ich habe aber direkt der anfänglichen Übernachtung widersprochen. Es interessiert ihn aber nicht. Meine Begründung warum ich das nicht so möchte wäre totaler Quatsch, falsch und gelogen und würde sich nicht nach dem Wohlergehen unseres Sohnes richten. Ich hatte schon vor ein paar Wochen ein Gespräch mit dem Anwalt und vorgestern mit ihm kurz telefoniert. Er meinte nur, dass ich wegen der morgigen Situation hart bleiben und die Übernachtung nicht zulassen soll. Den Umgang könnte ich aber ansonsten nicht verwehren. Da wir ja beide das ABR etc. haben. Wie soll ich denn da die Übernachtung verhindern, wenn er mit ihm schon ab Mittags unterwegs ist? Schlösser austauschen kann ich leider nicht mehr, da ich nichts passendes da habe und vorher nicht daran gedacht habe was zu kaufen. Ich habe sicherheitshalber das Einwohnermeldeamt von seinem neuen Wohnort angeschrieben und mitgeteilt, dass ich einem Umzug meines Sohnes nicht zustimme.

von beautiful Australia am 13.11.2022, 04:06



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Wie ist es denn heute gelaufen?

von Pamo am 13.11.2022, 18:23



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Zwei Möglichkeiten bzw sogar drei Möglichkeiten gibt es Der kleine ist nicht da wenn dein ex seine Sachen holt, die Klamotten vom ex stehen vor der Tür, das schloss ist ausgetauscht und du machst die Tür einfach nicht auf, oder die Klamotten stehen vor der Tür, schloss ausgetauscht und ihr seid beide nicht da ( bitte eine Freundin drum nachzuschauen ob er noch da ist bevor ihr wiederkommt)

von misses-cat am 13.11.2022, 08:30



Antwort auf Beitrag von beautiful Australia

Ihr seid nicht da, wenn er die Klamotten holt und morgen tauschst du das Schloss aus. Pack das Kind und fahre weg.

von kirshinka am 13.11.2022, 09:58



Antwort auf Beitrag von beautiful Australia

Also wenn Mutter auszieht darf sie das Kind sofort mitnehmen. Denn ein Kind gehört zur Mutter schließlich hat sie es ja bekommen. Vater wird das Kind, weil per se Böse, erstmal vorenthalten. Zum Zeugen reichte es und natürlich Unterhalt zahlen. Bin ich froh das Väter mittlerweile mehr Rechte haben. Die Kinder tun mir dennoch Leid.

von Dream2014 am 13.11.2022, 10:27



Antwort auf Beitrag von Dream2014

Wo lebst du? In Deutschland darf kein Elternteil das Kind einfach mitnehmen wenn er auszieht. Außer man hat das alleinige Sorgerecht.

von Annaleena am 13.11.2022, 11:20



Antwort auf Beitrag von Dream2014

Ich befürchte das hier jemand mit verschiedenen Benutzernamen einfach Copy Paste anwendet... Diese Art und Weise lese ich hier nicht zum ersten und auch nicht zum zweiten Mal. Manchmal hilft es auch einfach mal einen Text zu lesen, am besten bis zum Schluss und dann ist es noch genial, wenn man schafft das gelesen zu verstehen. Genau dann hättest du gemerkt, dass dein - ehrlich gesagt weiß ich nicht wie ich das nennen soll, aber ich sage einfach mal - „Text“, keinerlei Bezug zu meinem Anliegen hat. Da häuft sich ja ein Fehler nach dem anderen an… Oh je, aber macht ja nix. Du hast es zumindest versucht. Ich bin mir sicher, dass du auch weiterhin fleißig übst und Menschen mit wirklichen Problemen nervst. Ich habe um Rat gefragt und diesen auch von vielen lieben Menschen erhalten. Danke an alle anderen. Und an Dream2014: überlege doch mal, ob du nicht vielleicht dein Problem posten willst. Wer weiß, vielleicht habe ja sogar ich einen Rat für dich…

von beautiful Australia am 13.11.2022, 14:53



Antwort auf Beitrag von beautiful Australia

von Dream2014 am 14.11.2022, 06:17



Antwort auf Beitrag von beautiful Australia

ihr habt gemein. SG - der Vater hat also ein Recht auf Umgang. Wie dieser geregelt wird, ist noch zu klären. Du musst ihm euer Kind nicht sofort mitgeben - du wirst aber nicht verhindern können, dass er Umgang bekommt. Sein Plan ist ja offenbar ein Wechselmodell und tatsächlich hat er sich bereits genau überlegt, wie eure Kind daran gewöhnt werden soll. Und der Plan ist nicht doof oder unverschämt. Im Gegenteil klingt er gut durchdacht. Du schreibst einerseits, di ebeiden haben eine gute Bindung - andererseits, dass der Ex-Partner ha gestört sei auf Grund seiner eigenen Kindheit, von "Gift" (die Dosis macht das Gift" ... Das hört sich für mich nach einem netten Kampf vor Gericht an, bei dem es dann genau nicht um das Kindeswohl geht sondern nur darum, wer mehr Macht über´s Kind hat. Wir wäre es, nicht sofort mit Anwälten aufeinander los zu gehen sondern gemeinsam eine Regelung mit dem JA als Vermittler anzustreben?

von cube am 14.11.2022, 10:55



Antwort auf Beitrag von beautiful Australia

Lustiger Vater. Zeit, dass ihm Dein Anwalt aufzeigt, wie‘s wirklich geht. Hoffentlich hast Du Dein Kind nicht herausgegeben, und hoffentlich warst Du auch wirklich beim Anwalt. Alles Gute!

von Bela66 am 15.11.2022, 10:06