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Was genau bedeutet "alleinerziehend"???

Was genau bedeutet "alleinerziehend"???

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Ich grübel schon seit Tagen darüber nach, was genau "alleinerziehend" bedeutet. Ist man, wenn man mit dem Vater des Kindes zusammen ist, aber nicht zusammen wohnt, alleinerziehend? Muss in dem Fall das Erziehungsrecht allein bei mir liegen oder können wir uns das trotzdem teilen? Vielleicht kann mich ja hier jemand aufklären.... Liebe Grüse, Chrissie


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Hi, also eigentlich ist man alleinerziehend, wenn man alleine mit dem Kind lebt. Denn wenn der Vater des Kindes mit in der Wohnung lebt, geht man von einer "Lebensgemeinschaft" aus und da gibt es z.B. auch nur für 6 Monate Erziehungsgeld. WIe das mit dem Erziehungsrecht aussieht, weiß ich nicht. Ich denke aber, daß das dann bei dem liegt. der mit dem Kind zusammen lebt. Gruß emmi*


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Hey Chrissie, also wenn ich das richtig verstanden habe, ist man alleinerziehend, wenn man alleine mit seinem Kind einen Haushalt führt. Demanch dürfte das Einkommen Deines Freundes keine Rolle beim Erziehungsgeld spielen. Wie gesagt, so hab ich es immer verstanden. Gruss, nicole


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Also alleinerziehend ist man solange, solange man nicht mit seinem Partner zusammenwohnt! Das Sorgerecht bekommt bei nicht verheirateten Paaren immer die Mutter, es sei denn: man erklärt auf dem Jugendamt, dass man das Sorgerecht teilt. Dies ist dann unwiderruflich!!! Bei verheirateten Paaren ist das Sorgerecht von Anfang an geteilt. Mit dem Namen ist es, dass das Kind bei der Geburt den Namen der Mutter erhält. Man KANN aber den Namen des Vaters geben, dazu muss man als Mutter eine Erklärung zur Namensgebung unterschreiben. Auch das ist unwiderruflich!!! Das heisst man kann den Namen dann nicht mehr ändern, wenn man sich getrennt hat! Ich hoffe ich konnte helfen! LG floriansmama


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Hallo, es kommt darauf an, worum es dir eigentlich geht. Um das Erziehungsgeld? Dabei ist ausschlaggebend, ob man mit dem anderen zusammen wohnt. Wenn nicht, zaehlt nur das eigene Einkommen, sonst auch das des Lebenspartners (es stimmt uebrigends nicht, dass man zu zweit automatisch nur sechs Monate EG bekommt, das haengt vom Verdienst ab). Oder um das Sorgerecht? Wenn man nicht verheiratet ist, bekommt die Frau automatisch das alleinige Sorgerecht, egal ob zusammenlebend oder nicht. Ihr koennt aber beim JA das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Ich wuerde mir das aber genau ueberlegen, falls es zur Trennung kommt, kann dir das einige Probleme machen. Du kannst dich beim JA dazu beraten lassen. LG Berit


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In erster Linie habe ich mich natürlich wegen des Erziehungsgeldes und wegen des gemeinsamen Sorgerechtes gefragt. Die Vaterschaft ist bereits anerkannt, das gemeinsame Sorgerecht noch nicht beantragt. Jetzt habe ich mich natürlich gefragt, ob das überhaupt geht. Wir wollen auch irgendwann mal zusammen ziehen, aber momentan geht das auch beruflichen und anderen Gründen leider noch nicht. Wenn ich es also richtig verstanden habe, reicht es, nicht zusammen zu wohnen, um den Stand "alleinerziehend" zu haben? Das wäre ja prima! Liebe Grüsse, Chrissie


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Dann muß man aber schon ganz schön an der "Armutsgrenze" leben, wenn man mit seinem Partner zusammen lebt und länger als 6 Monate das Erzihungsgeld bekommt! Emmi*