Geschrieben von krueml, 37. SSW am 23.10.2003, 22:51 Uhr |
@berita
In erster Linie habe ich mich natürlich wegen des Erziehungsgeldes und wegen des gemeinsamen Sorgerechtes gefragt.
Die Vaterschaft ist bereits anerkannt, das gemeinsame Sorgerecht noch nicht beantragt. Jetzt habe ich mich natürlich gefragt, ob das überhaupt geht.
Wir wollen auch irgendwann mal zusammen ziehen, aber momentan geht das auch beruflichen und anderen Gründen leider noch nicht.
Wenn ich es also richtig verstanden habe, reicht es, nicht zusammen zu wohnen, um den Stand "alleinerziehend" zu haben? Das wäre ja prima!
Liebe Grüsse,
Chrissie
- Was genau bedeutet "alleinerziehend"??? - krueml, 37. SSW 23.10.03, 15:53
- Re: Was genau bedeutet - emmi*, 00. SSW 23.10.03, 16:14
- Re: Was genau bedeutet - boehni, 25. SSW 23.10.03, 16:18
- Re: Was genau bedeutet - floriansmama, in Arbeit. SSW 23.10.03, 16:46
- Re: Was genau bedeutet - berita 23.10.03, 17:39
- @berita - krueml, 37. SSW 23.10.03, 22:51
- Re: @berita - emmi*, 00. SSW 24.10.03, 9:41
Einleitung auf Wunsch ???????????????
Gewicht!!!
Was meint Ihr, stimmt der chinesiche Empfängniskalender? o. T.
Was könnt ich meiner Arbeitdkollegin zur Geburt schenken?
NAMENSWAHL&evtl ENTSCHEIDUNG und KH-Aufenthalt
Wer von Euch ...
Könnt Ihr raten???Was denkt Ihr?Aber bitte ehrlich :O)))
Hat jemand einen tip für mich ? ... bin am verzweifeln :-/
Hab grad Heißhunger auf saure Gurken..stelle mal ein großes Glas voll für Euch alle hin :c) ..lg