Elternforum Schwanger - wer noch?

Urlaub Mutterschutz

Urlaub Mutterschutz

Lilisu

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Hallo ihr Lieben, ich bin -wieder mal- verwirrt. Kann mir vielleicht jemand sagen, wieviele Tage ich im Jan. noch Urlaub nehmen kann, wenn ich am 21.1. in Muschu gehe und am 3.3. mein Entbindungstermin ist? Wie genau wird das denn berechnet? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen


Zwerg1511

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Du hast während dem Mutterschutz vollen Urlaubsanspruch. Also bei 30 Tagen Urlaub im Jahr hast Du 2,5 Tage im Januar, 2,5 Tage im Februar, und ich glaube anteilig im März (da bin ich mir nicht ganz sicher). aber insgesamt 5 Tage für Januar + Februar auf jeden Fall. Die Uralubstage im Mutterschutz lassen Betriebe gerne unter den Tisch fallen, aber Du hast Anspruch drauf. LG


Dreikindmama

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Du kannst 4/12 deines Jahresurlaubes nehmen. Gruß Sylvia


Biene201086

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Hallo, also ich habe am 20.02. ET und habe bei mir in der PersoAbt nach gefragt. Ich bekomme 2,5 für Januar und 2,5 für Februar, also Februar auch komplett. LG Carina


kate81

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Hallo Lilisu, mir wurde 2009 von meinem Arbeitgeber gesagt, ich hätte für den kompletten Mutterschutz Urlaubsanspruch. D.h. auch für die 8 Wochen nach der Entbindung. Mein Entbindungstermin war Ende Juli 2009 und somit hatte ich Urlaubsanspruch bis um den 18. September. Ich bekam sogar den September noch ganz. Folglich müsstest Du Urlaubsanspruch bis 27.04.2012 haben. D.h. Dir würde noch für 4 Monate Urlaub aus 2012 zustehen. Kate81


Lilisu

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Danke für eure schnellen Antworten! Wenn ich also zusammenfasse.. bei 29 Tagen im Jahr wären das 9,6666 Tage Urlaub??? Oder vertu ich mich jetzt?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Der Urlaubsanspruch errechnet sich bis zum ENDE des Mutterschutzes, also bis 8 Wochen nach der Geburt. Weil du in dieser Zeit normal angestellt bist, halt nur ein Beschäftigungsverbot hast. Kommt auf deinen Jahresurlaub an, ich hab 25 Tage, ET ist der 1.03.2012, bin mal von nem Mutterschutz bis Ende April ausgegangen, also 4/12 des Jahresurlaubs = 8,3, hab das dann auf 8 abgerundet, weil ich so nett bin ....


Lilisu

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Dann lieg ich ja mit meinen 9,66666, die ich unnetterweise aufrunden würde, richtig. @Foxi, hatten ja kurz mal darüber geschrieben, aber war trotzdem verunsichert, sorry. In der PA will man mir ja 1-2 Tage bis zum BEGINN des Muschu geben. Werd mir dann den entsprechenden § noch raussuchen. Hatte noch gelesen, dass man in den 6 Wo vor dem ET kein definitives Beschäftigungsverbot hat und man, wenn man möchte, noch arbeiten dürfte?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Ach ja, du warst das, wusste ich nicht mehr, sorry Klar darfste arbeiten, wärst aber total bescheuert, denn dein Gehalt kriegst du so oder so.


Lilisu

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Ich würd doch nie dann arbeiten. Schleppe mich ja jetzt schon so durch. Pfff.. mich nervt dieser ganze Kram. Bin schon gespannt, wie man reagiert, wenn ich mit dem ENDE der Muschu-Frist ankomme.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Dann gucken die doof, sagen dass sie das prüfen müssen, prüfen es, stellen fest, dass du recht hast und alle anderen, die das bisherige Vorgehen ungeprüft so hingenommen haben, werden dich hassen Hier nochmal der Paragraf: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html


Lilisu

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Haha :)) Danke, klasse. Drucke mir das jetzt direkt aus :) Vielen Dank!!!!!!!!


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Hi, Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Dauer der Mutterschutzfrist, also auch für die 8 Wochen nach der Entbindung. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches werden VOLLE Kalendermonate herangezogen. Selbst wenn der Mutterschutz beispielsweise am 03.05. endet, stünde für den Mai komplett Urlaub zu. LG


Lilisu

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Vielen Dank, Wolke.. Nur interessant, dass die AG oft nichts davon wissen (wollen). :)


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Bitte schön! Den AG kannste auf §17 Mutterschutzgesetz hinweisen - demnach gelten die Zeiten der Schutzfristen als BEschäftigungszeiten und somit besteht hierfür Urlaub. LG


Lilisu

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Ja, das mache ich dann auch. Danke :) Habe eben eine Email an die PA geschickt und bin auf die Antwort schon gespannt. Es kommt nämlich noch etwas hinzu. Ab 1.1. bin ich nur noch halbtags tätig, aber soweit ich weiß, habe ich pro Jahr (bei täglicher Tätigkeit) trotzdem 29 Tage Urlaubsanspruch und nicht nur die Hälfte (?). Bin ja eigentlich nicht so kleinlich, aber ob ich im Jan. 9,7 Tage Urlaub bekomme oder lediglich 1-2 Tage ist schon ein Unterschied. :)


Slavonka86

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Antwort auf Beitrag von Lilisu

Also bei mir war das so, dass meine Krankenkasse sich mit meinem Arbeitgeber damals gestritten hat, weil ich noch 23 Urlaubstage hatte und mein Arbeitgeber mir die hätte geben müssen VOR der Mutterschutzzeit...da er sich aber vehement dagegen gewehrt hat, da ich seit der 9.ssw krankgeschrieben war bis zum schluss und er meinte, wenn man krankgeschrieben ist, kann er mir den Urlaub net geben, hat die Krankenkasse keine nerven mehr gehabt sich mit ihm rumzustreiten. Habe dann ganz normal meinen Mutterschutz angetreten und bis dahin war ich krankgeschrieben. Aber allgemein ist das wohl so geregelt, dass die vom Geschäft dir deinen Urlaub vor dem Mutterschutz geben müssen, so zumindest hat mir das die von der Krankenkasse damals erklärt.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Slavonka86

Hallo, also der AG MUSS den Urlaub nicht zwangsläufig vor Mutterschutz gewähren. Es ist natürlich sinnvoll. Aber prinzipiell verfällt der Urlaub ja nicht. Er kann nach dem Ende der ELternzeit immernoch genommen werden. Die Krankenkasse hat bei der Urlaubsgewährung eigentlich auch nicht mitzureden. Im Falle von Slawonka war es wohl so, dass sie Krankengeld bezogen hat, nehme ich mal an. In dem Fall ist die Kasse natürlich daran interessiert, Krankengeld zu sparen. Und das wäre super möglich, wenn die Erkrankte noch Urlaubsabgeltung beanspruchen kann - dann ruht nämlich der KRankengeldanspruch. Der AG hat eigentlich richtig gehandelt - wenn man krank ist, kann man keinen Urlaub nehmen... Aber alles weitere ginge jetzt zu weit; es ging ja nur um den Urlaub während der Schutzfristen. Gruß