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Arbeitslosengeld2 und Mutterschaftsgeld??

Thema: Arbeitslosengeld2 und Mutterschaftsgeld??

wie ist das,bekomm ich wenn ich alg2 bekomme auch mutterschaftsgeld oder bekomm ich da garnichts und wie ist es wenn ich kein alg2 bekomme,bekomme ich dann Mutterschaftsgeld?

Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 11:46



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Hallo, also ich bin mir da auch nicht ganz sicher.... Aber ich glaube, wenn man arbeitslos ist und dann der Mutterschutz kommt, zahlt das Arbeitsamt in der Mutterschutzzeit nicht mehr und amn bekommt dann einen Satz von der Krankenkasse. Ich würde einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen. Das muß ich in den nächsten Tagen auch mal tun. Bin nämlich auch arbeitslos und hab vor ein paar Tagen mit dem ARbeitsamt telefoniert und da hat mir ein freundlicher Mann erzählt, daß ich nur noch bis zum 20.06 ALG bekomme, weil dann der Mutterschutz anfängt und dann bekomme ich Geld von der Krankenkasse. Hab mich allerdings da noch nicht erkundigt und weiß deshalb nicht wieviel. Aber so ein Anruf ist ja easy :-) Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.... LG Jessi P.S.: Allerdings braucht man glaub ich für den Mutterschaftsgeld Antrag eine Becsheinigung vom FA. Also ich glaub, das ist in jedem Fall so, egal ob arbeitslos oder nicht!

Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 12:46



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Für den Antrag bei der Krankenkasse braucht Ihr eine MET-Bescheinigung die der FA 7 Wochen vor dem errechneten Termin ausstellen darf! Daraufhin zahlt die Krankenkasse das MG, errechnet nach ALG2!!!! ;-) Gruß und bis nachher

Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 12:58



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genau so wars bei mir, ist eine neue Regelung. Ich mußte auch erst einige Laufereien tätigen, bis das Geld da war, weil sich AOK und Arge nicht einig waren. Habe übrigens Erziehungsgeld beantragt und es wurde voll bewilligt. Dieses wird NICHT angerechnet, wurde mir heute nochmal telefonisch bestätigt. Wenigstens eine gute Nachricht bei dem ganzen Chaos ;) Gruß, Sandra+Simon

Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 14:55



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Wenn du Alg 2 Empfängerin bist, bekommst kein Mutterschaftsgeld von der KK, sondern weiterhin Alg 2. Auch kannst du bei der Arge Mehrbedarf ab der 13. SSW beantragen sowie Erstaussstattungsgeld für´s Baby (unterschiedlich von Stadt zu Stadt)und einen Zuschuss für Schwangerenbekleidung. Hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben und eine schöne Kugelzeit LG Anita

Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 15:18