Mami2020d
Hallo liebe Mamis, ich hab Ängste bezüglich des Sorgerechts. Ich bin seit kurzem von meinem Partner jetzt also Ex getrennt und zurzeit im 9.Monat schwanger. Für die Trennung hatte ich viele Gründe, die Beziehung war toxisch und das wäre kein geeignetes Umfeld gewesen um ein Baby groß zu ziehen. Er hat gelogen über seinen Drogenkonsum. Er meinte, würde nicht mehr Gras rauchen. Dabei hat er es ganze Zeit, außerdem ist er sehr aggressiv. Er hat über die Schwangerschaft bei mir fast täglich emotionale Gewalt ausgeübt und auch wenn vlt nur 2/3 mal auch körperliche Gewalt angetan. Desweiteren ging er an das Geld, welches ich für den Kleinen zur Seite gelegt hatte und hat auch sonst verantwortungsloses Verhalten bezüglich der Finanzen gezeigt. (Er hat die mieten nicht oder unvollständig gezahlt.) Während der Schwangerschaft hatte er gegen Ende der Beziehung auch keine Lust mehr mit irgendwie teilzunehmen und kam nicht mit zu gemeinsamen Terminen (Hebamme). Nun hat er mich wissen lassen, dass er das geteilte Sorgerecht will und auch kriegt. Ich will nicht, dass er dem Baby nahe kommt, uch mache mir sorgen. Er nimmt täglich Drogen, trinkt seit meinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung und raucht. Außerdem hat er eine beachtliche Polizeiakte, wegen Straftaten aus der Vergangenheit. Ich würde nur unbesorgt zustimmen zu einem Umgang im Jugendamt mit Aufsicht. Doch will ich nicht, dass er das geteilte Sorgerecht hat oder außerhalb des Jugendamts seinen Sohn sieht. Da ist mir nicht wohl bei. Ich hatte oft genug wegen seinen Ausrastern in der schwangerschaft Vorwehen und Blutungen. Was soll ich machen? Er meint, ich werde ihn ganz anders kennenlernen, wenn ich dem Jugendamt von den Drogen oder anderen Sachen was sage und ihm praktisch in die "Karten" spiele. Danke fürs Lesen!
Noch hinzuzufügen Wegen den Sachen die ich durch ihn erlebt habe, bin ich jetzt in psychotherapie und er betont, dass mir das Kind weggenommen wird. Sobald er das erwähnt.
Eine Therapie ist kein Grund, aus dem einer Mutter ihr Kind weggenommen wird. Da kannst du ganz beruhigt sein :) Ich würde dir auf jeden Fall raten, zum JA zu gehen und mit denen zu sprechen. Sind die Male, die er dir gegenüber gewalttätig geworden ist, irgendwie dokumentiert? Wenn du nach seinen Ausrastern Blutungen hattest, hast du beim Arzt erwähnt, was unmittelbar vorher passiert ist? Was ansonsten Sorgerechtsfragen angeht, bin ich nicht der beste Ansprechpartner, aber da findet sich hier bestimmt jemand :) Es sieht für mich aber nicht danach aus, als müsstest du Angst haben. Zunächst, da ihr nicht verheiratet seid, hast du das Sorgerecht ja ohnehin allein. Knick bloß nicht ein, weil er dir droht. Heb alles auf, alle Nachrichten, die er mit solchem Inhalt an dich schickt und versuch, wenn es zu treffen zwischen euch kommt, einen Zeugen dabeizuhaben.
Danke! Nein, leider hab ich nicht meiner Ärztin gesagt, was vorher passiert ist. Ich hab mit meiner Hebamme über alles geredet aber mehr auch nicht. Ansonsten hab ich Audio Dateien in denen er mir mit meinem Leben droht, oder eben generell körperliche Gewalt androht.
Wenn das Kindswohl gefährdet ist bekommt er kein Sorgerecht. Allerdings musst du zum Jugendamt und auch das alleinige Sorgerecht beantragen.
Was für ein Blödsinn, die beiden waren, wie es sich anhört nicht verheiratet, somit hat die Mutter so lange das alleinige Sorgerecht bis sie es entweder freiwillig abgibt oder der Vater es über Gericht einfordert
Genau werde automatisch das alleinige haben. Wisst ihr was für Aspekte für oder gegen die Zulassung des geteilten Sorgerechts sprechen? Und wie sieht es mit dem Umgangsrecht aus?
Wer nicht verheiratet ist, hat kein geteiltes Sorgerecht. Das geteilte muss zusammen mit der Mutter beim Jugendamt beurkundet werden. Und die Mutter muss zustimmen! Wird das nicht gemacht, kann der Vater das geteilte Sorgerecht einklagen.
Bitte stell all diese Fragen dem Jugendamt.
Der Vater kann beim Familiengericht die Mitsorge beantragen...
Ja, aber gerade hast du geschrieben das sie das alleinige beantragen muss und das stimmt einfach nicht
Ja sorry ich bin verheiratet...
Hallo, ich würde es auch alles dem Jugendamt erzählen. Natürlich hat der Vater einen „ Anspruch“ auf sein Kind. Aber wie bereits erwähnt ist dieser nicht so einfach zu bekommen, wenn ihr nicht verheiratet seid. Zudem muss er dem Kind und auch dir ( bist dein Sohn 3 Jahre ist glaube ich) Unterhalt zahlen wenn er das alles so will. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und lass dich nicht fertig machen
Besteht die Möglichkeit, dass du kurzfristig wegziehst? Ich meine hier mal gelesen zu haben, dass er einem Wegzug nach der Geburt ggf. (Sorgerecht?) zustimmen muss, aber es jetzt noch ohne ginge. Wodurch die Sorgerechtskiste für ihn auch erschwert sein dürfte. Also, ich habe keine Ahnung. Ich habe das hier nur öfter gelesen. Aber es scheint mir in deiner Lage zumindest sinnvoll das nochmal zu recherchieren. Viel Erfolg!
Ich bin umgezogen und er weigert sich in diese Stadt zu kommen...
Wie weit weg bist du den gezogen?
120km in etwa
In dem Falle das es wirklich körperliche Gewalt gab wäre das eines der ersten Dinge welche ich machen würde. So weit weg wie irgendwie möglich. Und das vor Geburt des Kindes. Dazu die Verletzungen dokumentieren, den Typen anzeigen und beim JA darauf bestehen das die Adresse anonym behandelt wird. Sollte Umgang stattfinden, dann eh nur begleitet, und dazu muss der Vater nicht wissen wo das Kind wohnt.
Hallo! Viele Sorgen. Keine Angst, dein Kind wird dir nicht weggenommen, wenn du deine Ängste und Sorgen bezüglich dieses Mannes äußerst. Einem vernünftigem Amt wird genauso am Wohl deines Kindes liegen. Dennoch muss man Rechte, die ein Vater hat, fürchten. Auch wenn es hier vollkommen sinnlos ist. Ich finde es sehr gut, dass du dich um dein Kind sorgst und es nicht auf die leichte Schulter nimmst, was der Vater tut. Leider kann ich dir rechtlich nicht weiterhelfen, das tun andere. Dennoch möchte ich dich bestärken, keine Angst zu haben. Der Schutz deines Kindes ist deine Priorität. Die Drohungen des Vaters sind also nichts weiter als leere Drohungen, da er gewaltige Probleme zu haben scheint.
Danke für die liebe Antwort! Das baut auf, ich will meinem Kind nicht sein Vater (für mich mit seinem Verhalten bloß Erzeuger) vorenthalten, aber hab eben Angst. Danke nochmal
Da ihr nicht verheiratet seid, bekommst du nach bder Geburt automatisch die alleinige Sorge. Der Vater kann bei Gericht einen Antrag stellen, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht ausüben sollt. Umgangsrecht hat der Vater auch ohne Sorgerecht. Und nicht nur der Vater, auch das Kind. Dies müsste der Vater jedoch auch, wenn ihr euch nicht einigen könnt, bei Gericht beantragen. Das Jugendamt kann euch beraten und vermitteln, jedoch keine rechtsverbindliche Einigung erzielen.
Hallo, Du kannst dich auch an ein Frauenhaus wenden. Die haben nochmal eine andere Sicht auf die Dinge und sehr viel Erfahrung. Wie das ist, wenn Frau nicht mit dem Mann zusammenwohnt weiß ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass sie dich beraten und wenn du Angst vor ihm hast (wegen der Drohungen, die du auf jeden Fall dem Jugendamt und ich denke auch der Polizei mitteilen solltest) können die dich auch aufnehmen. Dann weiß er nicht wo du bist! Lass Dich nicht aufgrund von Einschüchterung und Angstmacherei von ihm zu etwas zwingen, das du nicht willst. Hole dir alle Hilfe, die es gibt! Wünsche dir und deinem Kleinen alles Gute!
Mein Rat, lerne erst einmal die verschiedenen Begrifflichkeiten. Du verwechselst da Umgangsrecht mit Sorgerecht. So machst du dich angreifbar. Ob er nämlich das Kind sehen darf oder nicht hat nichts, absolut gar nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Er darf es selbst dann sehen wenn er kein Sorgerecht hat. Außer du kannst beweisen ! das der Umgang dem Kind schadet. Sorgerecht bedeutet dagegen du brauchst ab und zu seine Unterschrift für einige wenige Dinge, die kannst du notfalls aber auch einklagen. Lasse dich diesbezüglich beim JA beraten.
Ich kenne die Unterschiede. Ich möchte nicht, dass das Sorgerecht geteilt wird und bezüglich des Umgangs ist es aus meiner Sicht (muss jedoch das Amt, Gericht entscheiden) sinnvoll einen begleiteten Umgang beim Jugendamt zu regeln.
Hallo, Als unverheiratete Frau hast du zunächst mal das alleinige Sorgerecht, wenn nicht was anderes vereinbart wurde. Wenn du nicht möchtest, dass der Vater das erhält, lass dich nicht überreden, bei einem Termin am Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht zu bestätigen. Wenn der Vater unbedingt das SR möchte, kann er bei Gericht einen Antrag stellen. Du bekommst dann einen Brief den du entweder ignorierst (dann habt ihr das gemeinsame SR) oder du legst schriftlich Gründe dar, warum du das nicht möchtest. Dann entscheidet ein Richter. Gründe gegen das gemeinsame SR sind Kindeswohlgefährdung. Die musst du dann darlegen. Wie das Umgangsrecht ausgeübt wird, ist unabhängig vom SR. Das würde ich mit dem Jugendamt besprechen. Hat er die Vaterschaft schon anerkannt? LG luvi
Ja, die Vaterschaftsanerkennung hatten wir schon erledigt:/
Hallo, beim Stöbern im Forum bin ich gerade auf deinen Beitrag gestoßen. Das klingt alles sehr schrecklich was du schreibst - jede (werdenede) Mami hat einen Mann verdient, der sie unterstützt und nicht noch versucht, niederzumachen. Lass dich nicht unterkriegen! Zum Rechtlichen: Hast du mal überlegt, eine Gewaltschutzverfügung zu erwirken? (Am besten mal googeln, falls es dir nichts sagt) Die kannst du bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Gründe und Beweise sollten dafür definitiv ausreichend sein. Ich würde mich auch mal von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, was deine bzw. seine Rechte sind und was dich, sofern er denn ein gerichtliches Verfahren einleiten sollte, erwarten könnte. Das wird dir vielleicht auch etwas Sicherheit geben. Solltest du nur über wenig Einkommen verfügen, kannst du beim Amtsgericht auch einen Beratungshilfeschein bekommen. Auch das Jugendamt kann dich beraten. Das Jugendamt bietet auch eine Art Mediation an, wenn ihr euch beim Umgang nicht einigen könnt. Aufgrund der geschilderten Vergangenheit des Vaters gehe ich davon aus, dass ein Gericht, sofern es denn soweit käme, zunächst auch nur begleiteten Umgang mit dem Kind anordnen würde, erst recht in dem Alter. Das wären am Anfang dann nur ein paar Stunden unter Begleitung eines Mitarbeiters vom Jugendamt. Wegen einer Psychotherapie wurde sicherlich noch niemand ein Kind weggenommen, lass dich nicht verunsichern, es ist nichts Schlimmes, sich Hilfe zu suchen! So wie du den Vater schilderst, könnte ich mir aber auch sehr gut vorstellen, dass er sich gar nicht wirklich für euer Kind interessiert, sondern er nur Macht auf dich ausüben möchte. Evtl. hat er eh kein Interesse an dem Kind, sobald es da ist und lässt euch hoffentlich in Ruhe!
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