Mitglied inaktiv
Hallo, ich musste gerade in der FA-PRaxis 5 EUR für die ärztl. Schwangerschaftsbescheinigung bezahlen. Kann ich eine Kopie dieser Bescheinigung einfach bei der Beihilfe einreichen? GEnügt das? Die PRaxis schreibt da nämlich keine REchnung. Eigentlich müsste die Beihilfe das ja komplett übernehmen, da sonst auch der Arbeitgeber bezahlen muss. Oder muss ich das auch noch bei meiner privaten KK einreichen? LG Sabine
hallo, bei mir hat die nix gekostet. Hast du eine Quittung gekriegt? wenn ja würde ich diese bei der beihilfe einreichen. Falls du keine hast, verlang die in der praxis. viele grüße tine
Hallo, ich mußte damals auch was bezahlen. Die Beihilfe hat die Quittung unbearbeitet zurückgeschickt. Die KK hat auf telef. Anfrage gemeint, sie seien auch nicht zuständig. Ich habe die Quittung dann bei meinem AG (Zollamt) eingereicht mit einem formlosen Schreiben mit Bitte um Erstattung. Die hatten für solche Zwecke irgend `nen Extra-Topf. LG Christiane
Also, ich hab ja sowohl in der Beihilfe gearbeitet als auch jetzt im Personalbereich. Und bei uns wird das weder von der Beihilfe noch vom AG bezahlt. Uns reicht da ne Kopie vom Mutterpass!
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