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Ich hab mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen

Thema: Ich hab mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen

Ich stell mich/ uns mal kurz vor. Mein Freund und ich sind seid 3 1/2 Jahren ein Paar. Ich hab aus einer vorhergehenden Beziehung zwei Jungs (13/ 6) mit in die Beziehung gebracht. Und letztes Jahr kam unsere gemeinsame Tochter auf die Welt. Nur planen wir zu heiraten. Wobei bei mir der Schuh drückt. Ich möchte schon das wir vom Namen her alle gleich heißen. Jetzt hab ich aber gelesen das das nicht so einfach ist.. Für die Jungs bräuchte ich wohl die Zustimmung des Vater....Stimmt das? Auch wenn er kein Sorgerecht hat? Und was ist wenn er nicht zustimmt?

von Juiced am 22.07.2012, 17:49



Antwort auf Beitrag von Juiced

wenn sie den Nachnamen vom Vater tragen, brauchst du seine Zustimmung, auch wenn du das alleinige Sorgerecht hast.

von mela_mit_alex am 22.07.2012, 17:57



Antwort auf Beitrag von mela_mit_alex

..kannst Du nichts machen, außer das, was ich auch gemacht habe: ich habe einen Doppelnamen genommen. Der neue Ehename vorne und der alte Ehename als zweiten Namen. Und alle sind glücklich. LG, nurit

von Nurit am 22.07.2012, 19:30



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... einen antrag auf richterliche ersetzung der zustimmung stellen. Auch können die Kinder den Ehenamen als Beinamen bekommen (auch zustimmungspflichtig). Dieser ist aber nicht vererbbar oder kann auch den Kindern nicht übergeholfen werden, er zeugt nur von der Verbindung zur neuen Familie.

von chartinael am 22.07.2012, 22:23



Antwort auf Beitrag von Juiced

Hallo, war bei mir auch so. Wenn Dein Ex kein Sorgerecht hat, dann muss er überhaupt nicht zustimmen. Ich weiß allerdings nicht, wie es ist, wenn die Kinder den Nachnamen Deines ExMannes-Freundes haben. Nach der Hochzeit brauchst Du einfach nur die Alleinsorgemitteilung vom Jugenamt und die Eheurkunde. Dein neuer Mann muss nur dabei sein und mit unterschreiben. Das ganze heißt "Einbenneung" und kannst auf dem Standesamt machen lassen. Mir war es damals auch wichtig, dass wir alle den gleichen Namen haben , da ja noch ein Kleines unterwegs ist. Ich würde allerdings mit Deinen Kindern darüber sprechen , denn bei meiner Tochter hat es ein klein wenig Überredungskunst gebraucht ;) Ansonsten wäre natürlich noch die Alternative, dass Du und die Kinder einen Doppelnamen nehmt. (Also Deinen Nachnamen und den von Deinem neuen Mann) Grüßle Mandy

von Mango76 am 23.07.2012, 08:21



Antwort auf Beitrag von Juiced

Hallo, war bei uns ähnlich. Habe 2 Jungs mit in die Ehe gebracht und wir haben eine gemeinsame Tochter. Meine Jungs wollten auch gern so heissen wie wir und da ich das alleinige Sorgerecht habe und beide so hiessen wie ich, brauchte ich nicht mal den Vater fragen. Die Jungs wurden bei der Eheschliessung nochmal gefragt und beide haben bejaht und mussten unterschreiben. Wobei mein Ex wohl eher zugestimmt hätte. Es ändert sich für ihn ja nichts, er bleibt der Vater und hat die gleichen Rechte und Pflichten. LG Sandra

von Sandr@1974 am 23.07.2012, 13:46



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Er muss nur zustimmen bei gemeinsamen Sorgerecht oder bei alleinigem , wenn das Kind seinen Namen hat. Hier hat einfach mein Mann unseren Namen angenommen. Wir waren in der Mehrzahl und somit war es klar. Leben im 21. Jahrhundert.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 18:35



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich habe auch den Namen meiner Frau angenommen. 4 zu 1 stand es, somit war die Entscheidung nicht schwer. Und auch über den Namen wollten wir nach aussen hin uns als 1 Familie zeigen.

von agapetus am 25.07.2012, 07:41



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

und da beginnt zum beispiel mein problem: ich habe seit der morddrohungen des kindsvaters gegen mich und unsere gemeinsame tochter zwar das alleinige sorgerecht zugesprochen bekommen, sie trägt aber immernoch seinen namen und leidet sehr darunter. beim standesamt, wo ich mich wegen der "einbenennung" erkundigte, bekam ich die auskunft, sobald und auch nur dann man das alleinige SR hat, kann man die einbenennung beantragen, in erster instanz wird der kindsvater dazu angehört und wenn er zustimmt, ist es gut - wenn er nicht zustimmt, was er warum auch immer nicht will, muß ich beim regierungspräsidium die einbenennung beantragen und die entscheiden dann, obs zum wohl des kindes ist, ohne den erzeuger zu fragen. in jedem fall kostet der "spaß" 475,-€ und ich muß sogar ein polizeiliches führungszeugnis des kindes vorlegen, da kinder gleichbehandelt werden wie erwachsene und man namens-hopping in deutschland vermeiden will. uff...... wo find ich einen mann, der mich heiratet und mein kind gleich mit adoptiert, damit dieser spuk ein ende hat?????

von Lakomka am 26.08.2012, 23:11