Hallo an Alle!
Ich habe auch mal eine Frage zur Einbennung.
Meine Ehe ist geschieden. Mein Ex hat meinen Familiennamen bei der Heirat angenommen, und diesen tragen auch unsere 6 Kinder.
Mein neuer Partner und ich möchten dieses Jahr heiraten, und ich würde gerne seinen Namen annehmen. Auch die Kinder ( alle über 5 Jahre) möchten seinen Namen. Ihr Vater kümmert sich nicht um sie, und ich bin gerade am beantragen des Alleinigen Sorgerechts. Da er nicht auffindbar ist, und ich somit keine Unterschriften von ihm bekomme wenn wichtige Sachen anstehen.
Werde ich zur Einbennenung trotzdem seine Zustimmung brauchen?
von
3Süsse
am 20.01.2016, 06:59
Wenn gemeinsame Sorge muss er zustimmen. Auch können die Kinder erst 4 Wochen nach Eheschließung einbenannt werden.
Alles weitere kannst du auch beim Standesamt erfragen.
von
Princess01
am 20.01.2016, 08:46
Du hast das Glück,dass deine Kinder deinen Familiennamen behalten haben.Hätten sie den Nachnamen des Ex,müssten sie Diesen behalten und man kann ihn nicht ändern.Wenn der Herr nicht auffindbar ist,stehen deine Chancen vielleicht recht gut.
von
fsw
am 20.01.2016, 09:25
Weil es der Familienname ist.
Den trägt auch er.
Ob ein Richter dem zustimmt dass 6 Kinder den Namen ändern anstelle eines Mannes ist mehr als fraglich.
Es muss nachgewiesen werden dass die Kinder einen Schaden nehmen werden wenn sie ihren Namen behalten.
Es ist Dein Name, Dein Geburtsname.
Welch Schaden entsteht ?
Du könntest einen Doppelnamen wählen, Dein Zukünftiger Euren.
Ansonsten heissen sie alle 6 gleich, so wie die Mama früher und sind eine Einheit.
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2016, 22:08
7 Menschen ändern ihren Namen, einer behält seinen? Ist das dein ernst?
von
Pamo
am 24.01.2016, 08:30
Ich habe oben geschrieben:
"Es ist auch Wunsch der Kinder"! Weil sie es möchten, habe ich hier gefragt!!
von
3Süsse
am 24.01.2016, 10:24
Wenn die Kinder nächstes Jahr alle "Clooney" heißen wollen, dann wirst du auch darauf reagieren?
Ehrlich, wenn du derzeit nicht gerade "Dödelmann" oder "Ficker" heißt, dann würde ich das rational durchdenken. Den Namen deines Derzeitigen werden die Kinder nicht so schnell wieder los, selbst wenn der Namensgeber lang verflossen, geschieden, verstorben ist und 3 andere Frauen und 18 andere Kinder mit dem für ihn kostenlosen Geschenk seines Nachnamens beglückt hat.
von
Pamo
am 24.01.2016, 11:38
Und wie kamen sie darauf dass sie das möchten ?
Sorry, Randerscheinung des Themas, aber wenn ich mir vorstelle für 7 Personen mit mir alle ! Papiere zu ändern, da bekomme ich Fluchtgedanken.
Ausweise, Konten, Zeugnisse, Krankenkasse, Kindergeld und und und ..... 7x !!
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2016, 16:53
Und was das alles kostet
von
ösitina
am 25.01.2016, 17:09
Solange ihr geteiltes Sorgerecht habt, muss er zustimmen. Da es der Familienname ist. Würde das bis zur Eheschließung nicht geklärt werden können, würde ich entweder einen Doppelnamen nehmen oder der Mann nimmt euren an.
Lg. Anny
von
Anny
am 25.01.2016, 11:19
Vielen Dank für eure Meinungen!
Wir haben uns nun entschieden, und hatten gestern Termin beim Standesamt. Ich werde einen Doppelnamen führen!
von
3Süsse
am 05.02.2016, 06:21
Eine gute Entscheidung !!
von
Sternenschnuppe
am 05.02.2016, 20:49