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Trennung

Thema: Trennung

Hallo, ich habe mich vor einigen Wochen von meinem Mann getrennt. Wir wohnen aber noich zusammen. Ich bin gerade darum bemüht mir eine neue Stelle in meiner alten Heimat zu suchen bzw. mich von meinem Arbeitgeber an einen anderen Dienstort versetzen zu lassen. Wenn es nach mir geht sobald wie möglich. Mein Mann ist nicht berufstätig, ich dagegen schon. Er hat bisher unser Kind betreut. Jetzt lebt dieses bei meinem Eltern in meiner alten Heimat. Nun meine Frage(n): Welche Schritte habe ich bezüglich der Trennung einzuleiten? Ist ein Rechtsanwalt unbedingt notwendig (deckt meine Rechtsschutzversicherung leider nicht ab)?

von zeitnah am 14.03.2011, 10:58



Antwort auf Beitrag von zeitnah

Warum betreuen deine Eltern nun dein Kind in fremder Umgebung und nicht weiterhin der Papa, der das immer (und sicher auch gut) getan hat? Verstehe ich nicht. Du sagst du trennst dich und du hast erstmal nix besseres zu tun als EUER Kind wegzubringen? Läßt er sich das gefallen? Wenn ja warum? Und in Zukunft soll er auch hinnehmen, daß du sein Kind weggebracht hast? Ich bin auch längst getrennt und kann nur den Kopf schütteln, wenn ich so etwas lese.

von mf4 am 14.03.2011, 11:40



Antwort auf Beitrag von mf4

der sollte dort hin denn zum Lachen find ich das grad nicht

von mf4 am 14.03.2011, 11:41



Antwort auf Beitrag von zeitnah

Hallo, ich denke wenns einvernehmlich ist bruahcst du keinen RA. Aber was ist mit dem Kind? Lebt es schon länger bei den Großeltern oder erst seit der Trennung? Ist der Vater samit einverstanden?

von Herrann am 14.03.2011, 11:41



Antwort auf Beitrag von zeitnah

für die trennung an sich brauchst du keinen, aber wenn du geschieden werden willst, dann wirst du einen brauchen. auch würde ich gerne die trennung dokumentiert wissen und mich einfach informieren ( familienrecht deckt keine rs ab! ). such dir einen anwalt und lass dich beraten, geht ja auch um unterhalt fürs kind etc. @mf4 ich gehe mal schwer davon aus, daß der vater damit einverstanden ist, also ganz ruhig.

Mitglied inaktiv - 14.03.2011, 11:47



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Er hat mich nach der Trennung deutlich gesagt, dass er nicht mehr bereit ist unser Kind zu betreuen. Deswegen lebt es bei meinen Eltern.

von zeitnah am 14.03.2011, 11:53



Antwort auf Beitrag von zeitnah

Das hätte man ja erwähnen können... dann tut mir das Kind jetzt aber richtig leid. Echt traurig, wenn Kinder benutzt werden um dem Partner Stress zu machen.

von mf4 am 14.03.2011, 11:56



Antwort auf Beitrag von mf4

ich denke mal, daß der mann ziemlich beleidigt ist, weil er jetzt wohl berufstätig werden muß oder alg2 beantragen muß. da ist man sich selber dann näher als dem kind, das man jahrelang betreut hat. zeitnah an sich hat so den wenigsten stress, denn sie ist in der alten heimat, kind bei den eltern. bestrafen tut er sich selbst. und das kind. aber das ist nicht zeitnah´s problem.

Mitglied inaktiv - 14.03.2011, 12:03



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Ich bin noch nicht in meiner alten Heimat. Nur mein Kind ist dort. Ich versuche gerade alle Hebel in Bewegung zu setzen (Jobsuche und bei meinem AG Versetzungsbeantragung) um wieder so schnell wie nur möglich in meine alte Heimat zu kommen um wieder mit meinem Kind zusammenzuleben. Wie ist es eigentlich, wenn ich beipsielsweise unsere Wohnung (im Mietvetrag sind wir beide eingetragen) kündigen möchte? Oder das gemeinsame Konto?

von zeitnah am 14.03.2011, 12:27



Antwort auf Beitrag von zeitnah

Wenn beides auf beide Namen läuft müßt ihr beide kündigen bzw. er müßte dich aus den Verträgen entlassen. Ob da aber der Vermieter mitmacht ist die Frage, da seine Mieteinnahmen ja von deinem Geld kamen.

von mf4 am 14.03.2011, 12:31



Antwort auf Beitrag von zeitnah

Ihr müßt beide kündigen. Wenn er sich weigert: Zustimmung einklagen. Das Problem bei der Sache ist: Möglicherweise bist Du ihm unterhaltsverpflichtet. Ich war auch Hauptverdienerin bei uns (mein Ex hat zur Zeitpunkt der Trennung sogar gearbeitet, wenn auch nur "mini"), die Kinder blieben bei mir - und ich bin haarscharf am Unterhalt für meinen Ex vorbeigeschrammt. Und da fangen die Probleme an: Zum Beispiel, wenn Du die Zustimmung zur Kündigung einklagen mußt. Normalerweise "zieht" beim Nicht-Zustimmer die Tatsache, daß er die Gerichtskosten tragen muß, wenn er es zum Prozess kommen läßt. Wenn er aber sowieso kein Geld hat, dann wird ihm das links am Po vorbeigehen. Und wenn Du ganz viel Pech hast, zahlst Du im Endeffekt noch den Prozess mit zwei Anwälten über die Unterhalts-Schiene. Deswegen hast Du ein ureigenes Interesse daran, die ganze Veranstaltung so konfliktarm wie möglich über die Bühne zu bekommen. Ob das geht wird sich zeigen - aber probieren würde ich es auf jeden Fall, aus reinem Eigennutz. Kannst Du ihn zu einem Termin bei einer Beratungsstelle überreden? Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.03.2011, 12:52