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unterlagen hochzeit

Thema: unterlagen hochzeit

ich frag einfach mal hier vll kann einer elfen wir wollen jetzt den termin machen gehen so nun frag ich mich was wir brauchen also ausweis und dieses beglaubigte abscrift aus dem geburtenregister ist klar aber!!!!!!!!!!! ich habe bereits 2 kinder es sind nicht die von meinem mann und überall wo ich lese steht da immer nur was von gemeinsamen kindern braucht man urkunden usw bin nun verunsichert hat jemand damit erfahrung und kann mir sagen was nun ist brauch ich für meine kinder auch papiere (was ich bald glaube) oder nicht

Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 22:20



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Hallo. Also Du braucht eure Ausweise, Geburtsurkunden wo eure Eltern mit drin stehen, eine Familienstandauskunft vom Bürgeramt (damit ihr auch wirklich noch nicht anderweitig verheiratet seit). Die Geburtsurkunden deiner Kinder brauchst du nicht, ich habe auch 2 Kinder mit in die Ehe gebracht (also nicht seine leiblichen Kinder) und musste die nicht mit abgeben. Lg Stefanie

Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 22:24



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Hallo! Ich kann nicht wirklich elfen, wollte nur sagen, dass man weder leibliche noch sonstige Kinder bei Heirat aBgeben muss. lg Fredda

Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 22:27



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ist klar im Vorteil. Naja was will man anderes erwarten. Lg

Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 22:32



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Was wird zur Eheschließung / zur Eintragung der Lebenspartnerschaft benötigt? Die Anmeldung zur Eheschließung bzw. zur Registrierung der Lebenspartnerschaft sollte persönlich erfolgen und kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Nach der Anmeldung kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Die Zeremonie selbst kann dann in jedem Standesamt erfolgen. Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben, werden jeweils folgende Unterlagen benötigt: eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag, erhältlich beim Geburtsstandesamt eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage), erhältlich im Bürgeramt (Meldebehörde). den gültigen Personalausweis oder Reisepass Waren Sie schon verheiratet, benötigen Sie zusätzlich:- die Eheurkunde der letzten Ehe sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde. Die Auflösung jeder weiteren Vorehe muss durch Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Haben Sie gemeinsame Kinder, benötigen Sie zusätzlich: Aktuelle Geburtsurkunde der Kinder, aus der beide Elternteile hervorgehen. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt der Kinder. Außerdem legen Sie uns bitte die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und falls vorhanden, die Erklärung über die gemeinsame elterlichen Sorge ("Sorgerechtserklärung")vor. Besitzt einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an das Wohnsitzstandesamt. Wegen der Vielzahl der in Frage kommenden ausländischen Rechtsgebiete kann in diesem Fall nur im persönlichen Gespräch geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden. Kann einer der Verlobten nicht persönlich bei der Anmeldung der Eheschließung anwesend sein, ist eine Vollmacht vorzulegen. Das entsprechende Formular finden sie hier: Vollmacht Trauzeugen sind nicht mehr vorgeschrieben, auf Wunsch können Sie jedoch bis zu zwei Trauzeugen bestimmen. Namensführung in der Ehe / Lebenspartnerschaft Beide Partner behalten den aktuell geführten Namen. (Eine Ehenamensbestimmung ist jederzeit möglich.) Die Partner bestimmen einen Ehenamen aus dem Geburtsnamen oder dem zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen. Der Ehegatte, dessen Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen wurde, kann seinen Geburtsnamen (oder den aktuell geführten Namen) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, klären Sie die Namensführung bitte direkt mit uns ab. Ehefähigkeitszeugnisse Beabsichtigen Sie, Ihre Ehe im Ausland zu schließen, wird in bestimmten Staaten eine Ehefähigkeitszeugnis von deutschen Verlobten verlangt. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen. Sind beide Antragsteller deutsche Staatsangehörige, werden die Unterlagen analog wie zur Anmeldung der Eheschließung (siehe Heiratsregister) benötigt. Möchten Sie einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten, vereinbaren Sie mit uns bitte einen Beratungstermin. so zu finden auf der homepage des standesamtes berlin

Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 22:53



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hi du, hab am 23.01.10 geheiratet, und meine tochter ist auch nicht von meinem mann, also ich brauchte nur die geburtsurkunde, und bei mir isses so wegen der namensänderung musste ich auch die unterlagen vom alleinigen sorgerecht mitbringen ich wünsch dir viel glück für deine baldige hochzeit und eine tolle ehe :O) LG Julia

Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 11:57



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hallo ihr lieben danke für eure anteorten ich war heute noch mal in meinem geburtstandesamt und die wiederum sagten mir das jedes amt was anderes will naja was solls ich werd einfach mal die geburtsurkunden der kids mitnehmen die negativbescheide (vom sorgerecht habe ich heut vorsorglich beantragt) wenn die noch was brauchen müssen die es sagen.....

Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 17:05



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ruf doch auf dem standesamt wo ihr heiraten wollt einfach mal an die sagen dir was sie brauchen oder ruf dir mal die internetseite dazu auf also wir in berlin haben die zu jedem bürgeramt und dort ist alles aufgelistet inkl. formularen und preisen und ich denke mal das habt ihr auch wenn du sowas nicht findest, dann schick mir mal per pn deinen wohnort bzw den ort des standesamtes dann schau ich mal. lg mandy

Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 19:21



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hallo mandy vielen dank für dein angebot anrufen ist dort irgendwie immer schlecht gewesen ging keiner ran oder der dafür zustänig ist war nicht da ect pp ich habe mich auf meinem geburtstandesamt mal erkundigt und die wussten dann auch nicht was ich brauche (obwohl das gleich die stelle war die die anträge zur eheschließung annehmen.... fand ich schon sehr komisch aber naja) ich habe jetzt erst mal alles wichtige für mich besorgt und vorsichtshalber mal die geburtsurkunden sowie vaterschaftsanerkennungen so wie für den großen den vaterschaftstest (da fehlt die anerkennung hab ich noch mal in auftrag gegeben..) negativbescheide bekomm ich heut vom kleinen beim großen dauert das (weil es aus berlin kommt und wir wohnen in leipzig) ich hoffe die nehmen den antrag erst mal an so das man eventuelle unterlagen nachreichen kann wenn die nun von den kindern noch was wollen (aber ich denke schon weil ja nicht die kinder heiraten sondern wir und von uns ist alles da uns super aktuell alles von dienstag *ggg)

Mitglied inaktiv - 28.01.2010, 07:27