Mein Mann und ich haben uns getrennt. Er ist gestern ausgezogen.
Er betreute unser Kind und erhielt auch das Elterngeld, welches wir sparten. Ich bin und war die ganze Zeit über die Alleinverdienerin.
Das Elterngeld liegt auf meinem Sparkonto.
Wie erwähnt ist er gestern ausgezogen. Er hat nur seine Anziehsachen und seinen Technikkram (Computer usw.) mitgenommen. Die Wohnungseinrichtung behielt ich.
Jetzt möchte er die Hälfte von dem Ersparten.
Soll ich es machen?
von
zeitnah
am 16.03.2011, 14:08
Da wirst Du nicht drumherumkommen, denn es steht ihm zu.
Gruß,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 14:10
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Wenn er nur die Hälfte vom gesparten haben möchte, hast Du Glück, es stünde ihm sicher noch einiges mehr zu.
LG
von
Fru
am 16.03.2011, 14:24
Das ihm etwas zu steht, weiß ich ebenso.
Aber ich hätte dies gerne vernünftig mit Einhaltung entsprechender Rechtswege geklärt und nicht einfach unterm Tisch über den Daumen geschlagen.
von
zeitnah
am 16.03.2011, 14:41
Natürlich kannst Du das - kostenpflichtig - über Anwälte regeln lassen. Mir wäre das Geld dafür zu schade.
Denn die Aufteilung von Geldvermögen ist wirklich simpel: Jeder die Hälfte, feddich. Es reicht ein Taschenrechner.
Bei Immobillien und sowas würde ich auch immer über einen Anwalt gehen, das ist tatsächlich recht kompliziert. Aber Bargeld....
Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 14:44
Hi, mal ganz ehrlich: wenn es andersherum wäre, dann würdest Du doch auch das Geld einfordern oder?? Und eigentlich steht ihm sogar das ganze Elterngeld zu, immerhin hat er seine eigene Arbeit dafür unterbrochen....
Dazu kommt, dass Du die Einrichtung behalten "konntest" und er sich komplett neu einrichten muß, das kostet auch einiges an Geld.... Wenn Dein Noch-Mann nur die Hälfte von dem Ersparten will, dann würde ich ihm es auch auszahlen.... aber ich würde mir das auch quittieren lassen.... Fängt Dein Mann jetzt wieder an zu Arbeiten?? Sonst könntest Du noch unterhaltspflichtig werden !!
Alles Gute für Deine Zukunft
Gruß Gabi
Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 14:43
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Er hat seine Berufstätigkeit nicht unterbrochen. Er war bereits vor der Geburt monatelang arbeit suchend.
Er weiß angeblich nicht wie es weitergehen soll. Er braucht das Geld zum Existieren wie er es schrieb. Zudem wohnt er jetzt in einer ganz anderen Stadt.
von
zeitnah
am 16.03.2011, 15:06
Es geht Dich nichts an, was er mit dem Geld macht.
Überweise es ihm - dann hast Du einen Nachweis, daß er es bekommen hat - und gut is'.
(Wahrscheinlich muß er jetzt H4 beantragen. Bis da was kommt, muß er ja von was leben. Und die ARGE wird wissen wollen, wieviel ihm als Unterhalt von Dir zusteht - Ihr werdet Euch also auch darüber unterhalten müssen.)
Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 15:39
macht es schriftlich. einfach kleinen vertrag aufsetzen: das und das bestand. xx bekommt das und das. yy bekommt das und das. kindereinrichtung wird ausgeklammert, ist eigentum kind. geld wird wie folgt geteilt: Kontostand: .... EUR, jeder die Hälfte. Es wird xx auf das konto 58514858431 überwiesen.
datum
unterschriften
fertig.
wozu ein anwalt????
von
Patti1977
am 16.03.2011, 17:17
das elterngeld steht ihm komplett zu, sei froh, daß er nur die hälfte haben will.
das ist mehr als fair. normalerweise hättet ihr es ja verlebt.
würde aber trotzdem einen anwalt aufsuchen, was an evtl. unterhalt auf dich zukommen könnte.
Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 17:23
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Das Elterngeld ist verlebt worden und so in das Vermögen der Eheleute aufgegangen. Gehören tut es nun beiden. Ihm steht NICHT der komplette Betrag zu!
Die Hälfte allerdings schon, das nennt sich Zugewinnausgleich. Alles was ihr nun mehr habt als zu Anfang der Ehe wird geteilt, das Startkapital gehört dem, der es mitgebracht hat.
Wenn er tatsächlich jetzt in ALG2 rutscht wird die ARGE von ihm die Unterhaltserklärung sehen wollen. Nicht vergessen VOR dieser Klärung die Steuerklasse von 3 in 2 umändern zu lassen. Außerdem steht Dir das komplette Kind auf der Lohnsteuerkarte zu wenn der KV seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt.
Besorg Dir einen guten Anwalt!
von
shinead
am 16.03.2011, 17:59
in der elterngeldbescheinigung für meinen mann steht er als bezugsberechtigter empfänger. in meiner stehe ich.
is ja wurscht, auf jeden fall verlangt der nochmann nichts ungewöhnliches mit der hälfte des erspartem.
Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 18:25
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Das stimmt schon, er war der Empfänger.
Innerhalb der Ehe wurde dann aber anscheinend beschlossen das Geld zu sparen und eben nicht auszugeben. Damit war aber nur die Summe festgelegt. Im Prinzip wird innerhalb einer Ehe davon ausgegangen, dass die Hälfte der so gesparten Summe von ihm, und die andere Hälfte von ihr erbracht wurde.
Gemeinsamer Haushalt eben...
Deshalb muss geteilt werden.
Gruß
Corinna
von
shinead
am 16.03.2011, 20:17
blieb da monatlich wirklich so viel übrig?
Mitglied inaktiv - 16.03.2011, 20:56
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wenn sie gut verdient....in seinem fall wird das elterngeld wohl 300€ betragen haben, da er keine arbeit hatte, rein spekulativ.
eine exfreundin von mir spart unterhalt und kindergeld des sohnes.
man muß nur gut verdienen.
Mitglied inaktiv - 17.03.2011, 08:56