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Nachnamen nachträglich ändern?

Thema: Nachnamen nachträglich ändern?

Hallo, ihr Lieben. Meine Tochter ( 10 Monate) hat den Nachnamen ihres Vaters, da er mich heiraten wollte. Nun lehnt er eine Hochzeit ab, weil ich aufgrund meines Babyblues etwas zickig war und mich auch nur noch um mein Baby und nicht mehr um unseren Hund gekümmert habe (so zumindest seine Aussage mir gegenüber). Frage : kann ich beantragen,daß mein Kind so heißt wie ich, da ich ja den Namen aufgrund seies Eheversprechens gewählt habe? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 12:55



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Denke schon dass es möglich ist, aber ist bestimmt mit ner Menge Papierkram etc verbunden und der Vater muss bestimmt damit einverstanden sein. Mich hat der Beamte damals gefragt, ob ich mir ganz sicher bin, dass unsere Kleine den Namen vom Papa annimmt, da das nochmalige umändern komplizierter wär. Weiss haber nicht ob das stimmt

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 13:00



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Hallo, hab folgendes gefunden, vielleicht trifft da ja was zu. Ganz sicher gehst Du aber, wenn Du beim Standesamt anrufst und Dich da erkundigst, dann brauchst Du Dir hier über keine Eventualitäten einen Kopf machen und wenn Du den Namen des Kindes ändern lassen willst und das tatsächlich geht, musst Du eh dahin. Gruß Emismum Kann der Name des Kindes noch abgeändert werden? 1. Abänderung durch den Alleinsorgeberechtigten Wenn Sie als alleinsorgeberechtigte Mutter den Namen des Kindes gewählt haben, so können Sie mittels einer Erklärung den Namen abändern lassen. Erforderlich sind jedoch eine öffentlich beglaubigte Einwilligung des Kindes - soweit es das fünfte Lebensjahr vollendet hat - und (!) eine Einwilligung des anderen Elternteils. Sollte der Kindesvater später die alleinige Sorge für das Kind erhalten, so kann dieser mit Einwilligung der Kindesmutter den Namen erteilen. 2. Namensänderung nach späterer Entstehung der gemeinsamen Sorge Sollten Sie Ihren jetzigen Partner später heiraten oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, so entsteht automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht. aa) Die Eltern können nach Begründung der gemeinsamen Sorge den Kindes Namen innerhalb von drei Monaten einverständlich (!) ändern. Diese drei Monatsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt sollte diese Frist verstrichen sein - gleich aus welchem Grund – kann diese Fristversäumnis nicht geheilt werden. Es bleibt dann dabei, dass das Kind den alten Namen behält. Versäumen Sie diese Frist oder machen Sie von der Änderungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so behält das Kind den bisherigen Namen und dieser bisherige Familienname ist auch für später geborene Geschwister verbindlich. Sollten Sie sich später wieder trennen, so steht ihnen aber auch nicht das Recht einer erneuten Namensänderung zu. bb) Bei der (späteren) gemeinsamen Heirat, d.h. bei der Heirat nach Geburt des Kindes, ist zu unterscheiden, ob Sie einen Ehenamen bestimmen oder nicht. Bestimmen Sie einen gemeinsamen Ehenamen, wird dieser Ehename automatisch auch Geburtsnamen des Kindes, falls das Kind, sofern es über fünf Jahre alt ist, sich dieser Änderung anschließt. Heiraten Sie nach der Geburt des Kindes ohne einen gemeinsamen Ehenamen anzunehmen, haben die Ehegatten gemeinsam das Recht zur Neubestimmung des Geburtsname des Kindes. Sollten Sie später doch noch einen Ehenamen bestimmen, so geht dieser Ehename aber auch auf das Kind über.

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 13:08



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ich kenn das auch mit den drei monaten nach der namensvergebung

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 13:11



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für dich trifft dann punkt 1 zu - da ihr noch nicht verheiratet seid. und wenn dein ex oder freund sich jetzt so anstellt, wird er ja damit kein problem haben - hoffe ich für dich.

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 13:12



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Zu der Namensfrage wurde ja schon einiges gesagt, aber mich beschäftigt grad was anderes: Dein Mann will Dich nicht mehr heiraten, weil Du Dich in seinen Augen nicht genug um den Hund gekümmert hast??? Da stimmt doch noch mehr nicht bei Euch, oder? Kann es nicht eher sein, dass er Dir das Eheversprechen nur gegeben hat, damit Eure Tochter seinen Namen bekommt? Dann wird er sicherlich auch nicht grad kampflos dabei zusehen, wenn Du den Namen nun wieder ändern lassen willst. LG Fion@

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 15:02



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ja, angeblich liegts daran, wobei ich eher glaube, daß er fremdvögelt. Aber danke für Eure Tipps, ich werd mich mal beim Standesamt kundig machen. Liebe Grüße, Lee

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 20:28