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Infos zur Scheidung

Thema: Infos zur Scheidung

Hallo, ich überlege seit langem, mich von meinem Mann zu trennen. Möchte mich am liebsten auch scheiden lassen und hoffe, dass mir hierzu jemand ein paar Infos geben kann. Wir sind seit 3 Jahren verheiratet und haben keinen Ehevertrag. Wir haben zusammen 3 Kinder und das gemeinsame Sorgerecht. Wir wohnen zur Miete in einem Haus, im Mietvertrag stehe nur ich drin. 1. Was passiert beim Anwalt, wieviel kostet ein Gespräch? 2. Was passiert, wenn einer der Scheidung nicht zustimmt? 3. Wieviel Unterhalt müsste mein Mann für mich und die Kinder zahlen (ungefähr, ich arbeite nicht, die Kinder sind 3, 6 und 9 Jahre alt) 4. Wie lange dauert so eine Scheidung, gibt es das Trennungsjahr noch? 5. Wie werden die Güter aufgeteitl? Wir haben keinen Ehevertrag u. mein Mann will alles mitnehmen, was er im Laufe der Jahre gekauft hat (allerdings hat er fast alles gekauft, da ich nicht gearbeitet hab) So, wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, vielen Dank schonmal.

von lissa2 am 06.10.2011, 14:36



Antwort auf Beitrag von lissa2

1. Ich hatte Prozesskostenbeihilfe, von daher kann ich das gar nicht sagen. Könntest du nicht auch Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn du keinen Job hast? Würde ich mich mal beim Amsgericht erkundigen..... Ich bin einfach mit dem Familienbuch hingegangen und habe gesagt, ich möchte die Scheidung einreichen. Der Anwalt berät dich dann schon.... 2. Denn Fall hatte ich. Ich hatte die Scheidung eingereicht und mein Ex Mann wollte nicht. Die scheidung zog sich in die Länge aber geschieden wird man trotzdem ;-) 3. Das weiß ich nicht, ich habe mit ihm zusammen keine Kinder und er war vor und bei Einreichung der Scheidung arbeitslos und danach meines Erachtens auch...... Ich bekam und bekomme nichts, hätte ich auch nicht gewollt, ich kann selbst für mich sorgen..... 4. Bei mir hat sie 2 Jahre gedauert, vom Einreichen bis zur Scheidung. Ja, das Trennungsjahr gibt es noch.... 5. Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, werden alle Güter, egal ob Möbel, Immobilien, Autos etc., was ihr euch während der Ehezeit angeschafft habt, zu 50% auf jeden von euch aufgeteilt. Egal wer sie gekauft hat ! Alles Liebe für dich und deine Kinder

von Glücksbärchen am 06.10.2011, 14:52



Antwort auf Beitrag von lissa2

1. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen. Dann kostest es nichts. 2. Dann wird es meistens lange dauern. 3. U-Halt für die Kinder kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen. Kommt auf den Verdienst Deines Mannes an u das Alter der Kinder. 4. Ja, das Trennungsjahr gibt es. Die Dauer einer Scheidung ist bei jedem anders. Bei mir waren es 2 Jahre mit vielen Hindernissen. Stell Dich einfach drauf ein das sowas nie "nett" über die Bühne geht. 5. Alles was Ihr gemeinsam IN der Ehe angeschafft hat, wird geteilt. Was er MIT in die Ehe gebracht hat (also vorher schon besessen hat), darf er behalten. Dein Anwalt wird Dir alles erklären. Alles Gute

von eluisa37 am 06.10.2011, 15:24



Antwort auf Beitrag von lissa2

Huhu! zu 1 : der Anwalt wird dich betaten,welcher Scnritt als nächstes zu tun ist,wird erklären,wie ein Scheidungsverfahren abläuft. Bei uns kostet der Anwaltskram komplett 800 mit PKH und ohne 1400€. Das richtet sich aber nach dem EInkommen ect. Beim Amtsgericht kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen,dann ist alles weitestgehend kostenlos. 2. Dann wird man nach 3 Jahren automtisch,also auch ohne Zustimmung des Anderen geschieden, 3. Das ist abhängig von seinem Einkommen,siehe Düsseldorfer Tabelle. Dein Anwalt kann das ausrechnen. 4. Kommt drauf an,wie beide Seiten mitarbeiten. Kann schnell gehen,also 12 Monate nach der Trennung oder ewig dauern... Trennungsjahr gibt es noch,kann aber,wenn beide einvertanden sind vordatiert werden. 5. Alles was die Kinder brauchen (wenn sie bei dir bleiben) kannst du mitnehmen.Ich mein WaMa und Herd gehören auch dazu.Ansonsten 50/50. LG Sif

von Sif am 06.10.2011, 15:28



Antwort auf Beitrag von lissa2

Wir wohnen zur Miete in einem Haus, im Mietvertrag stehe nur ich drin. Wenn du u.U. Hartz4 beantragen musst informiere dich, ob du da wohnen bleiben kannst. Nutzt dir nicht, dass du drin stehst, wenn du dir das Haus nicht leisten kannst. Wo wird er denn hinziehen, wenn du da bleibst? 2. Was passiert, wenn einer der Scheidung nicht zustimmt? Dann dauert es länger als das 1 Trennungsjahr. 3. Wieviel Unterhalt müsste mein Mann für mich und die Kinder zahlen Für dich eher nichts, denn du kannst ja arbeiten und für die Kinder würde ich mir anhand seines Einkommens im Jugendamt ausrechnen lassen. 4. Wie lange dauert so eine Scheidung, gibt es das Trennungsjahr noch? 1 Jahr ist Usus, Scheidung kann dann schnell gehen... je nach dem was zu klären ist. 5. Wie werden die Güter aufgeteitl? Wir haben keinen Ehevertrag u. mein Mann will alles mitnehmen, was er im Laufe der Jahre gekauft hat (allerdings hat er fast alles gekauft, da ich nicht gearbeitet hab) Was in der Ehe angeschafft wurde gehört EUCH, muss geteilt werden. Um Möbel streiten bringt aber wenig. Es gibt wichtigeres zu klären... bei wem leben die Kinder, welchen Umfang hat der Umgang mit dem anderen Elternteil. usw.

von mf4 am 06.10.2011, 16:30



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1. Was passiert beim Anwalt, wieviel kostet ein Gespräch PKH - wie schon oft gesagt. 2. Was passiert, wenn einer der Scheidung nicht zustimmt? Dann dauert die offizielle Trennungszeit 3 Jahre. Nach drei Jahren kann auch ohne Zustimmung des anderen Ehepartners geschieden werden. Alles vor dieser 3-Jahresfrist nennt man einvernehmliche Scheidung. 3. Wieviel Unterhalt müsste mein Mann für mich und die Kinder zahlen (ungefähr, ich arbeite nicht, die Kinder sind 3, 6 und 9 Jahre alt) Für die Kinder liegt der Mindestunterhalt bei 1.045 Euro. Abzüglich des hälftigen Elterngeldes von 279 Euro würde er 766 Euro bezahlen, vorausgesetzt, ihm bleiben dann noch 950 Euro. Ob da noch was übrig bleibt um Dir Trennungsunterhalt zu zahlen weiß ich nicht. Frag den Anwalt und suche Dir einen Job. 2012 rutscht Dein Mann in die Lohnsteuerklasse 1, damit verringert sich sein Gehalt. 4. Wie lange dauert so eine Scheidung, gibt es das Trennungsjahr noch? Wenn ihr euch einig seit, könnt ihr das Datum eurer Trennung auf den 05.10.2010 legen und morgen die Scheidung einreichen, ansonsten kann es drei Jahre dauern - kommt drauf an. 5. Wie werden die Güter aufgeteitl? Wir haben keinen Ehevertrag u. mein Mann will alles mitnehmen, Was Du vor der Ehe hattest ist Dir, was er vor der Ehe hatte ist seins. Alle Neuanschaffungen werden geteilt. Bevor Du Dich um die Details kümmerst, behalte die Kinder und das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Auge. Dein Mann könnte die Kinder auch betreuen wollen. Der Mietvertrag nützt Dir wenig. Eheliche Wohnung ist eheliche Wohnung. Rausschmeißen kannst Du ihn nicht!

von shinead am 06.10.2011, 17:38



Antwort auf Beitrag von shinead

ich weiß nicht, wie ihr immer auf die 3 Jahre kommt. Mein Exmann hat mir total Steine in den Weg gelegt, er hat den Versorgungsausgleich einfach nicht abgegeben. Der Richter sagte damals, und wenn es noch länger dauert, dann noch länger, open end! Ich bin dann zu ihm geflogen, wir lebten damals 600 km auseinander und habe mit ihm beim Notar einen Verzicht geschlossen. Ohne diese Urkunde wäre ich heute noch nicht geschieden. Aber so stur sind wohl die wenigsten Männer!

von Schnitte78 am 06.10.2011, 19:12



Antwort auf Beitrag von Schnitte78

Die 3 Jahre sind aus dem Gesetz begründet. Ein Scheidungstermin nach 3 Jahren (der Versorgungsausgleich und andere offene Punkte können auch vom Scheidungsverfahren abgekoppelt werden) führt auch zur Scheidung, wenn ein Ehepartner mit der Trennung nicht einverstanden ist. Vor Ablauf der drei Trennungsjahre, wird eben nur "im einvernehmen", also bei Zustimmung beider Partner geschieden. Dein Anwalt hätte den Ausgleich Abkoppeln sollen. Das passiert aber nur auf Antrag. Außerdem kann man auch wegen Verfahrensverschleppung nach einer gewissen Zeit Zwangsgelder beantragen. Das wurde wohl in Deinem Fall versäumt. Nach drei Trennungsjahren, wird auch in Abwesenheit der gegnerischen Partei geschieden.

von shinead am 06.10.2011, 20:07



Antwort auf Beitrag von shinead

der Richter hat den Versorgungsausgleich aber nicht abgekoppelt, er hat sich strikt geweigert! Er wollte die Papiere von ihm haben, auch um ihn zu schätzen hätte er die gebraucht.

von Schnitte78 am 07.10.2011, 08:46



Antwort auf Beitrag von Schnitte78

Vorher müssen "Zwangsmaßnahmen" wegen Verschleppung des Verfahrens eingeleitet werden. Nach 2 jähriger Wartezeit kann dann abgekoppelt werden. Hattet ihr Fristen über den Richter mit Zwangsgeld laufen?

von shinead am 07.10.2011, 08:59



Antwort auf Beitrag von shinead

mein Exmann hat Fristen und Bußgelder bis zur Vollstreckung bekommen. War meinem Exmann total egal, er hat das alles ausgesessen.

von Schnitte78 am 07.10.2011, 13:45