Hallo, hab gerade deinen Beitrag im AE gelesen. Laut deutschen Mietrecht kannst du die Kaution in 3 gleichgroße Raten zahlen. Die erste Rate bei Mietbeginn. Die andern beiden in den 2 Folgemonaten. Neues Mietrecht § 551 , Ab. 2 Vereinbare dies mit dem Vermieter, damit die Kosten zu Beginn nicht deinen Rahmen sprengen. Dann hast du noch etwas Spielraum für die Anträge und deren Bearbeitung - Auszahlung. LG Oliver