Papa-Forum

Forum Papa-Forum

Frage zum Unterhalt

Thema: Frage zum Unterhalt

Hallo ihr Papas! Kann mir jemand vielleicht beantworten ob ein Mann, der bereits ein Kind hat und für das er auch Unterhalt zahlt, während der Elternzeit des 2. Kindes Unterhalt für das 1. von den 300 € oder 450 € Erziehungsgeld zahlen muss. Würde mich sehr freuen wenn mir jemand antwortet, schon mal Danke.

Mitglied inaktiv - 17.05.2005, 20:02


Antwort auf diesen Beitrag

hi, die Rechtspflicht für den Unterhalt an das erste Kind ist schon verhanden und er muss seine weitere Lebensplanung daran festmachen. Also wird der an das erste Kind Unterhalt weiterlaufen. Es gibt das sogenannte "Hausmann Urteil" bzw "Hausmann-Rechtsprechung" dazu. Aber da alle Kinder gleichberechtigt sind, kann nun ein weiteres gleichrangiges unterhaltsberechtigtes Kind berücksichtigt werden. Gruss

Mitglied inaktiv - 18.05.2005, 10:43


Antwort auf diesen Beitrag

Zum Hausmannurteil (Oberlandesgericht Dresden 20 WF 366/00) siehe hier: http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=14016 http://www.ra-kotz.de/hausmann.htm

Mitglied inaktiv - 18.05.2005, 11:08


Antwort auf diesen Beitrag

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mitglied inaktiv - 18.05.2005, 18:58


Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Rainer! Dazu hätte ich 2 Fragen! 1. angenommen, dieser unterhaltspflichtige Hausmann bekommt NULL Erziehungsgeld, da seine neue Frau ZUVIEL verdient...wie würde es dann aussehen? und 2. angenommen es handelt sich nicht um einen unterhaltspflichtigen HausMANN, sondern um eine FRAU, die für ein Kind aus 1. Ehe unterhaltspflichtig ist und mit dem 2. Mann wieder ein Kind bekommt und Elternzeit nimmt? Wird dann zwischen Mann und Frau unterschieden? Ich bilde mich ja immer gerne weiter und diese Fragen würden mich sehr interessieren, vielleicht weißt Du näheres darüber? Aber nur, wenn es nicht zuviel Zeit beansprucht! Danke und liebe Grüße, Murmeline

Mitglied inaktiv - 19.05.2005, 11:14


Antwort auf diesen Beitrag

hi, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil mit einem neuen partner zusammen lebt, und den AHushalt führt, hätte er einen Taschengeldanspruch (3-5% vom Netto) gegen diesen partner, der voll für den Unterhalt einzusetzen wäre. Gruss

Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 14:32


Antwort auf diesen Beitrag

xyz

Mitglied inaktiv - 20.05.2005, 19:03