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Bundesligafrage

Thema: Bundesligafrage

hallo hab mal ne frage an die, die sich mit fussball auskennen. es geht um die 2. liga und um die regionalliga. aus der 2. liga steigen ja 4 teams ab, aus der regionalliga nord steigen aber nur 2 teams auf. häää? was passiert denn dann mit den 2 anderes team aus der 2. liga? sind die dann in der regionalliga süd??? oder wie läuft das denn? hab nämlich gesehen, das fortuns düsseldorf (mein heimatverein) eigentlich ganz gute chancen hat, endlich mal wieder aufzusteigen. lg aus berlin christine

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 14:54


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Regionalliga Modus 18 Mannschaften kämpfen in der Regionalliga-Saison 2005/2006 in der Staffel Süd um den Titel. In der Regionalliga Nord spielen 19 Mannschaften in der Saison 2005/2006. Gespielt wird sowohl in der Regionalliga Nord als auch in der Regionalliga Süd nach dem Modus "Jeder gegen jeden" in einer Hin- und einer Rückrunde (jeweils einmal Heimrecht). Seit der Saison 1995/96 wird nach der Drei-Punkte-Regelung gespielt. Der Sieger einer Partie erhält drei Punkte (vorher zwei), bei einem Unentschieden entfällt auf jedes Team ein Punkt, der Verlierer einer Partie erhält keinen Punkt. Meister der Runde ist, wer nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften, die die wenigsten Gewinnpunkte erzielt haben. Bei Punktgleichheit werden nachstehende Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge zur Ermittlung der Platzierung herangezogen: die nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz die Anzahl der erzielten Tore das Gesamtergebnis aus Hin- und Rückspiel im direkten Vergleich die Anzahl der auswärts erzielten Tore im direkten Vergleich die Anzahl aller auswärts erzielten Tore Ist auch die Anzahl aller auswärts erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Für den Aufstieg in die 2. Bundesliga qualifizieren sich sportlich jeweils der Meister und der Zweitplatzierte der Regionalliga Nord sowie der Meister und der Zweitplatzierte der Regionalliga Süd. Das Recht zum Aufstieg in die 2. Bundesliga entfällt allerdings für den Verein, der bereits mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der Lizenzligen des kommenden Spieljahres teilnimmt, der sich nicht formgerecht um eine Lizenz bewirbt oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet, dessen fehlende wirtschaftliche, technische oder verwaltungsmäßige Leistungsfähigkeit nach den Bestimmungen der Lizenzierungsordnung des Ligaverbandes festgestellt wurde. Trifft einer der oben genannten Fälle auf einen Meister oder Zweitplatzierten der Regionalliga zu, so ist an seiner Stelle der nächste aufstiegsberechtigte Amateurverein seiner Regionalligatabelle sportlich qualifiziert. Für den Abstieg aus der Regionalliga gilt folgende Regelung: Am Ende der Spielrunde steigen aus der Regionalliga Süd die vier Mannschaften mit der geringsten Punktezahl und Platzierung in der Regionalliga-Tabelle in die jeweils zugehörigen Oberligen ab. Aus der Regionalliga Nord steigen in der Saison 2005/2006 aufgrund der erhöhten Klassenstärke fünf Mannschaften ab. (DFB-Spielordnung § 54.1.: "Steigen mehr als zwei Mannschaften aus der 2. Bundesliga in eine Regionalliga ab, erhöht sich die Zahl der Mannschaften in dieser Regionalliga für die neue Saison entsprechend. Am Ende des neuen Spieljahres wird diese Regionalliga durch verstärkten Abstieg wieder auf die Zahl von 18 Mannschaften reduziert") wird einem Verein der Regionalliga die Zulassung für die neue Spielzeit entzogen oder nicht erteilt, so gilt er als Absteiger in die zugehörige Oberliga und rückt insoweit an den Schluss der Regionalliga-Tabelle. In diesen Fällen vermindert sich der Abstieg nach dem vorstehenden Absatz entsprechend der Zahl der auf diese Weise ausgeschiedenen Vereine. Ist einem Verein die Zulassung zum Spielbetrieb der Regionalliga während des laufenden Spieljahres entzogen worden, so scheidet er erst am Ende des Spieljahres aus der Regionalliga aus. Scheidet ein Verein während des laufenden Spieljahres aus der Meisterschaftsrunde aus, so sind seine bisher ausgetragenen Spiele nicht zu werten, wenn das Ausscheiden vor den letzten fünf Meisterschaftsspielen dieser Mannschaft im Spieljahr erfolgt; entsprechend ihrem Ausgang zu werten, wenn das Ausscheiden im Zeitraum der letzten fünf Meisterschaftsspiele erfolgt. Nicht ausgetragene Spiele werden in diesem Fall mit drei Punkten und 2:0 Toren für den Gegner gewertet. Steigen weniger als vier Vereine aus den einer Regionalliga zugeordneten Oberligen (§ 55b Nr.2. der DFB-Spielordnung) auf, vermindert sich die Zahl der Absteiger aus dieser Regionalliga entsprechend. In der Regionalliga kann nur eine Mannschaft eines Vereins spielen. Steigt die Lizenz-Mannschaft eines Vereins in die Regionalliga ab, gilt eine dort bereits spielende Mannschaft des Vereins unabhängig vom erreichten Tabellenplatz als erster Absteiger. Für das Spieljahr 2005/2006 gelten zudem folgende Regelungen für Zweite Mannschaften der Lizenzvereine (§ 12.1. und 12.2. der DFB-Spielordnung): In Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur Spieler (unabhängig von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des Spieljahres am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern nachstehende Regelungen nichts anderes vorsehen. Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 1. 7. das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden. In jedem Meisterschaftsspiel einer Zweiten Mannschaft dürfen ab Spieljahr 2004/2005 nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden. Diese Bestimmung gilt nicht bezüglich so genannter Fußballdeutscher. Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt war. für Amateurvereine (§ 12. a 4.1. und 5.1. der DFB-Spielordnung): Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Regionalliga-Mannschaft eines Amateurvereins müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens vier Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden. In jedem Meisterschaftsspiel einer Regionalliga-Mannschaft dürfen im Spieljahr 2005/2006 nicht mehr als fünf Nicht-EU-Ausländer, vom Spieljahr 2006/2007 an nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden. Diese Bestimmung gilt nicht für so genannte Fußballdeutsche. Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt war. Stand Juli 2005 Grüßle

Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 15:02


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Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 15:21