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2. Versuch: Wann soll Mann seine Erziehungszeit anmelden?

Thema: 2. Versuch: Wann soll Mann seine Erziehungszeit anmelden?

Hallo, ich glaube gehört oder gelesen zu haben, daß der Vater seinen Erziehungszeitwunsch spätestens 8 Wochen vor Beginn schriftlich eingereicht haben muß. Stimmt das? (also Rechenbeispiel: Ich selbst bleibe bis einschließlich September 07 zuhause und mein Mann würde seinen Erziehungsurlaub für die Zeit ab 1.10.2007 bis Anfang August 07 einreichen.) Oder muß auch der junge Vater bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes dem Chef seine Erziehungszeit ankündigen? Jemand sagte mir, der Mann sollte es auch nicht zu früh bzw. früher als 8 Wochen vorher ankündigen, da er erst ab dem Zeitpunkt Kündigungsschutz genießt. Ist das auch richtig? Mein Mann hat vor einigen Jahren, als Hochzeit und Familienplanung allgemein mal Gesprächsthema im Betrieb waren, erwähnt, daß er als Vater auf jeden Fall eine Zeitlang zuhause bleiben möchte. Ich habe ihm erstmal geraten, seinen Chefs jetzt nichts Konkretes mitzuteilen, zumindest bis ich hier im Internet weitere Infos und Ratschläge erhalten habe, aus Befürchtung, daß die ihn vielleicht im Laufe des kommenden Jahres noch kündigen. Danke im Voraus für die Antworten und noch einen schönen Pfingstmontagabend! Gruß, Bettina (31. Woche)

Mitglied inaktiv - 05.06.2006, 18:45


Antwort auf diesen Beitrag

Alles über die "Elternzeit" -> http://www.bmfsfj.de/ Link zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend...

Mitglied inaktiv - 06.06.2006, 13:00