Monatsforum September Mamis 2015

Elterngeld für zwei Jahre! Hilfe ich verzweifel!

September Mamis
Elterngeld für zwei Jahre! Hilfe ich verzweifel!

Mibell89

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Hallo Ihr Lieben, kann mir jemand sagen wie ich das Elterngeld beantragen möchte, wenn der ET der 12.09 ist und ich zwei Jahre ohne Arbeit zuhause bleiben möchte? Ich komme da nur auf 22 Monate dann würde mir ja zwei Monate fehlen :( Wäre über Hilfe sehr sehr sehr sehr dankbar!


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

8 Wochen (2 Monate) nach der Geburt bekommst du dein volles Gehalt (Mutterschutz). Die Elternzeit beginnt erst danach. Die Elternzeit endet einen Tag vor dem 2. Geburtstag, also ist der 2. Geburtstag dein erster Arbeitstag. Ist dir damit geholfen oder meinst du was anderes?


chell

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Elternzeit zählt ab geburt selbst elterngeld muss für die 8 wochen beantragt werden. Man bekommt es allerdings nich da man ja mutterschaftsgeld bezieht. Ich war eben auf der elterngeldstelle da ich 18 monate zu hause bleiben möchte allerdings blicken die dort selbst noch nich durch. Sie nehmen mich als lernbeispiel und ich bleib mit denen in kontakt um dann wenn meine maus da ist die bezugsmonate richtig aufzuteilen. Geh am besten hin und lass dich beraten dort ist man sehr hilfsbereit.


chell

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Ach nochwas die ersten zwei monate ab geburt musst du als basiselterngeld nehmen und die anderen als plus.


Frederike

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Das ist völlig richtig,Elterngeld gibt es nur für 22 Monate. Das liegt daran,dass man an sich nur 10 Monate Elterngeld bekommt,da die meisten in der Regel für die ersten 8 Wochen nach der Geburt das Geld von kk und ag bekommen,welches sich ja nicht splitten lässt. Elternzeit kannst du natürlich für 2 Jahre beantragen


Mibell89

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Okay dann habe ich es ja richtig verstanden das mir dann zwei Monate Geld fehlen würde für Monat 23 & 24. Entweder müsste ich dann dafür die Hälfte vom mutterschutzgeld zurücklegen oder die Elternzeit verkürzen. Kann man das? Oder muss man immer volle Jahre nehmen? Ich würde dann auch einfach nur 22 monate elternzeit nehmen.


chell

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Wenn du alleinerziehend bist stehen dir 14 monate zu. Sprich 2 monate basiselterngeld und 12 monate splitten kämst auf 26 monate insgesamt. Ansonsten elternzeit für die 22 monate beantragen wenn dir nur 12 monate elterngeld zustehn. Du kannst bis zu 3 jahre machen wieviele monate du tatsächlich nimmst liegt an dir. Es müssen keine vollen jahre sein. Bei mir werden es wie gesagt nur 18 monate.


Frederike

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Elternzeit kann man nehmen wie man möchte,dass ist ja eine Absprache zwischen der Mutter und dem Arbeitgeber und hat mit der Elterngeldstelle nichts zu tun. Bis zu drei Jahre Elternzeit muss der ag gesetzlich akzeptieren und ich glaube, man kann auch noch bis zum 6.Geb des Kindes die restliche Elternzeit nehmen, wenn man nach der Geburt nicht die 3 Jahre nutzt. Aber Geld gibt es dann keines mehr.


Mibell89

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Dann habe ich ja alles richtig verstanden :) Danke Ihr lieben Menschen :) Dann werde ich das mal mit meinem Mann besprechen das wir entweder geld zurücklegen oder ich einfach nur 22 monate elternzeit nehme. Damit wir dann auch Geld haben ;)


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Ich denke du verstehst es falsch. Elternzeit = 2 Monate Mutterschutz + 22 Monate Elterngeld.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Hö? Wenn du 22 Monate Elternzeit nimmst bekommst du 20 Monate Elterngeld weil de ersten 2 Monate ja trotzdem Mutterschutz sind und du somit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst. Du darfst nicht den Fehler machen ElternGELD ud ElternZEIT durcheinander zu bringen. Du bekommst im Mutterschutz Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor ET und endet 8Wochen nach Geburt. Die Elternzeit beginnt ab Geburt aber da du ja schon dein Geld bekommst,bekommst du natürlich nicht nochmal von elterngeldstelle Geld. Trotzdem bist du aber ja in Elternzeit. 12 Monate Elternzeit= ab Geburt bis einen Tag vor 1.Geb. 24 Monate Elternzeit= ab Geburt bis einen Tag vor dem 2.Geb. Aber wie gesagt,Elterngeld und Elternzeit sind zwei paar Schuhe.


Mibell89

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Ich weiß ich meine 22 monate in dem sinne 2 monate mutterschutzgeld und 20 monate elterngeld. Ich weiß das das nicht zusammen gehört, aber ich möchte auch nur die Zeit nehmen in der ich dann auch Geld bekomme.


Mibell89

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Ne nur 22 Monate insgesamt? Der Mutterschutz wird doch mit angerechnet?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Du bekommst doch Geld!


Frederike

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Elternzeit ist nicht automatisch gleichzusetzen mit Elterngeld. Definition Elternzeit: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/e/elternzeit/ man kann also sogar bis zum. 8.Lebensjahr noch Elternzeit nehmen,hat aber wie gesagt, keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.


Mibell89

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Antwort auf Beitrag von Frederike

Ich weis das es nicht gleich gestellt ist ;) aber für mich macht elternzeit auch nur sinn, wenn ich dann auch elterngeld bekomme. Ohne Moos nix los, wenn du weiss was ich meine :D


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Du bekommst aber die gesamte Zeit in der du in Elternzeit bist Geld. Den 1.&2. von der Mutterschaftsstelle und ab 3.Monat bis zum Ende der Elternzeit von der elterngeldstelle.


Mibell89

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

hä jetzt bin ich ganz verwirrt. nochmal ich weiß elternzeit und elterngeld ist nicht das gleiche. 1) elternzeit möchte ich zwei jahre nehmen. nehmen wir an ET 12.9 dann vom 12.9.15 - 11.9.17 damit ist der Punkt abgehakt. 2) die zwei Monate MutterSchutz werden ja fürs ElternGeld mit angerechnet so das ich nur bis Monat 22 komme. 1 -2 Lebensmonat BasisElternGeld bzw mutterschaftsgeld (12.9-11.11.15) 3-22 Lebensmonat ElterngeldPlus 12.11-11.07.2017) das heißt zwei Monate fehlen mir, in dem ich kein Geld bekommen würde in der elternzeit. versteht ihr was ich meine????


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Das ist falsch. Du bekommst bis zum 11.9.17 Elterngeld. Ruf bei der Elterngeldstelle an und lass dich beraten.


Mibell89

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Ja das mach ich wohl mal. versteht nicht wo mein Denkfehler liegt &517;Danke für eure Geduld.


Frederike

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Antwort auf Beitrag von Mibell89

Du hast keinen Denkfehler. Man bekommt, wenn man sein Elterngeld halbiert, nur bis zum 22. Lebensmonat Elterngeld. Das ist aufgrund der ersten 2 Monate Mutterschutz so, da das Geld nicht halbiert ausgezahlt wird. Jedenfalls ist das bei mir so, denn meine Tochter wird im Dez 2 Jahre, aber das halbierte Elterngeld endet im Okt.