Monatsforum September Mamis 2014

Antrag Mutterschaftsgeld

September Mamis
Antrag Mutterschaftsgeld

sammisimba989

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Hallo ihr, hat von euch schon wer den Antrag fürs Mutterschaftsgeld gestellt. Wann kann bzw muss ich das machen damit es reibungslos von Gehalt zu Mutterschaftsgeld überläuft


naphro

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Antwort auf Beitrag von sammisimba989

Du bekommst von deinem FA eine Bescheinigung (so nen gelben Zettel), den füllst Du aus und schickst an die Krankenkasse. Wenn Du Dir nicht sicher bist was Du ausfüllen musst, rufst Du am besten bei der Krankenkasse an und lässt Dir helfen. Und dann bekommst Du erst die ersten 6 Wochen bezahlt, nach der Geburt dann die anderen 8 Wochen.


BellaMaus18

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Antwort auf Beitrag von sammisimba989

Meine Krankenkasse sagte ich brauch vom FA eine Bescheinigung wann in etwa genauer Geburtstermin ist u.s.... Den müsse ich dann bei der Krankenkasse einreichen und die würden sich dann mit meinem AG auseinandersetzen... Kann das sein bzw oder ist das was anderes? Finde dieses ganze Mutterschaftsgeld/ Elterngeld Thema total verwirrend


BellaMaus18

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Antwort auf Beitrag von BellaMaus18

Sry habe ja genau das selbe geschrieben wie Naphro... War keine absicht, hab ich beim lesen irgendwas durch einander geschmießen


shade1983

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Antwort auf Beitrag von sammisimba989

Huhu! Naphro hat Recht. Den Zettel bekommt ihr in der 34. Woche vom FA. Ich finde den Wikipedia Artikel recht gut. Besonders die vereinfachte Darstellung mit Zeitachse. :-) http://de.m.wikipedia.org/wiki/Elternzeit LG


schneewinterkind

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Antwort auf Beitrag von sammisimba989

Wenn du den bestätigungszettel von deiner Ärztin bekommen hast und den an die Krankenkasse geschickt hast bekommst du von der Krankenkasse erst den richtigen Antrag auf Mutterschaftsgeld übersandt- den kannst du frühestens 8 Wochen vor dem errechneten geburtstermin bei der Krankenkasse einreichen. Wenn du das getan hast, kümmert sich die Krankenkasse um alles weitere. Die Krankenkasse zahlt pro Tag 13€ und dein AG den Rest ( also die Differenz zwischen 13. € und deinem vollen Gehalt)