Monatsforum Oktober Mamis 2012

Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

FrauStadthase

Beitrag melden

Ich dachte man bekommt sein Gehalt weiter und das wird mit Zulagen bezahlt. Sagte selbst unsere Betriebsärztin, die mir das Verbot ausgesprochen hat. Beim Nachlesen im Netz habe ich mehrfach gelesen, dass es von den letzten 3 Monaten errechnet wird. Heute kam das Gehalt und es sind 300€ weniger wie sonst. Na klasse. Und dann das bis zum Ende und davon nur noch ein Bruchteil an Elterngeld. Schöne Sch.....! Wie ist es bei euch??


Kuddel85

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von FrauStadthase

Also ich bin Friseurin.Bei uns gabs keine Zulagen usw..eher im Gegenteil... Ich habe genau das bekommen,was ich immer bekommen habe.


maike_79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von FrauStadthase

hey... also bei mir wird es auch so gemacht, wie bei dir!! aus den letzten drei monaten wird mein jetziges gehalt errechnet!! aber das es so viel weniger bei dir ist, finde ich ganz schön heftig, weil es sollte annähernd so viel sein, wie man vorher verdient hat, plus minus ein paar euro!! da ich jeden monat ein anderes gehalt verdient habe (bekomme meine stunden ausgezahlt, kein festgehalt), bin ich genau dazwischen also so, wie es sein sollte!!! ist das bei dir auch so???? lg maike


FrauStadthase

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von maike_79

Nein, ich habe ein festes Gehalt bekommen und dann ja nach Schicht und Wo-End-Dienste natürlich noch die Zulagen dafür, aber ich habe gelesen, man darf dadurch nicht benachteiligt werden und somit werden diese Zulagen verrechnet. Aber das ist wohl hier nicht der Fall :((


LittleMiss09

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von FrauStadthase

da würde ich mich an deiner stelle noch mal bei der lohnbuchhaltung erkundigen, denn vielleicht fehlen dir wirklich die zuschläge.....ich arbeite in der pflege und bekomme trotzdem meine wechselschichtzulage, auch wenn ich nur noch frühdienste mache, eben weil man schwangere nicht benachteiligen darf, nacht-und-wochendendzuschläge erhalte ich natürlich nicht,aber halt die wechselschichtzulage und die zusätzlichen wechselschichturlaubstage....arbeite zwar noch,weiß aber,dass es bei einem berufsverbot auch genauso gehandhabt werden muss


popeike

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von FrauStadthase

neh, mit Zulagen wird es nicht gezahlt. Wurde mir extra noch gesagt, da ich auch Abend- und WE Dienste hatte. Habe aber das "neue" Gehalt noch nicht bekommen. es wird das Durchschnittsgehalt berechnet, das stimmt. Das Elterngeld wird, meine ich, auch ohne Zulagen berechnet


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von FrauStadthase

Da mein Gehalt immer gleichbleibend war und ich feste Arbeitszeiten hatte, bekomme ich mein Geld jetzt im BV in der gleichen Höhe wie als Arbeitende auch. Würde auch noch mal zur Buchhaltung gehen, kann ja nicht sein!