Addylie
der honk hat nämlich im elterngeldantrag das kästchen mit nein angekreuzt... ist mir erst zu haus aufgefallen.. eigentlich ister doch dazu verpflichtet, bin ja festangestellte...
Ja, ist Er ^^ vielleicht wollte Er sich sooo mal ebend aus der Affäre ziehen Idiot der
ja...wie gut das das nur mein übungsbogen war... na dann werd ich morgen nochmal hin...
Dem würd ich die Ohren lang ziehen..
ich weis das nämlich nciht und ich bin geringfügig beschäftigt!
Die KK zahlt im normalfall 13€ pro Tag Höchstsatz und wenn dein Gehalt von vorher da mit der Zahlung zu 67% gedeckt ist wäre dein Arbeitgeber dazu nicht verpflichte! Nicht das Dir dann nicht doch noch logischerweise Wohnungsgeld bzw. Arbeitslosengeld etc. zustehen würde - abgesehen davon ist das eine sozialversicherungspflichtige Stelle? Dann hat dein Arbeitgeber definitiv den Differenzbetrag zu zahlen!!!
Na dann darf er das eben nochmal ausfüllen...würd gl. mal vorbeischauen!
Man kann es ja mal probieren, wa?!