Babyglück2011
Ich hab mal eine Frage - und ich könnte wetten die gab es schonmal aber ich werd Sie jetzt trotzdem stellen und hoffe einfach mal das Ihr mir weiterhelfen könnt:
Da ich alleine das 1.Jahr Elterngeld beantragen möchte, muss ich dann trotzdem den Teil von meinem Partner ausfüllen oder nicht? Ich steig hier nähmlich langsam nicht mehr durch.. soviele Anträge und Dinge zum Ausfüllen - es ist echt anstrengend ^^ möchte das aber jetzt schon vorbereitet haben für den Fall der Fälle das Sie doch früher kommt
Dankeschön - an Alle die weiterhelfen können und möchten :-)
LG Chrissi
Ich sitze auch gerade dran. Hab den Antrag gestern ausgedruckt und da das erste Anfallsleiden bekommen
Helfen kann ich dir leider nicht, bin aber auch sehr gespannt, was als Antworten so kommt!
Vermutlich braucht man vom Vater selbst dann nichts...aber wissen kann man es auch nicht
Hi, ich werde auch das erste Jahr alleine Elterngeld beziehen. Mein Mann dann die Monate 13 und 14. Vor kurzem hab ich den Antrag ausgefüllt. Bei uns ist das in zwei Spalten für Elternteil 1 und 2 aufgeteilt. Man kann dann die rechte Spalte (bei mir mein Mann), nur zum Teil ausfüllen, wenn man will. Ich habe aber auch mit der zuständigen Stelle telefoniert. Die Frau hat sich richtig viel Zeit genommen und mir alle offenen Fragen beantwortet. Sie meinte auch, dass mein Mann eine Bescheinigung vom AG braucht, dass er die Elternzeit genehmigt bekommen hat. Erst dann bekommt er auch sein Elterngeld. Ich selbst brauche keine Bescheinigung vom AG vorzulegen. Am besten zu erkundigst dich auch bei der für dich zuständigen Stelle. Grüße Sabrina Aus dem Infoblatt von Rheinland-Pfalz: Beide Elternteile können mit dem beiliegenden Vordruck gleichzeitig den Antrag stellen; der andere Elternteil kann jedoch auch zunächst nur anzeigen, für welche Monate er Elterngeld beanspruchen möchte und den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen.
Dankeschön Sabrina!
Also falls Er sich doch noch für Monat 13 und 14 entschliesst müsste das vorab geklärt werden mit seinem AG aber ansonsten ist der Antrag ja wie bei Euch aufgebaut Danke nochmal!
Wo hast du da genau angerufen? Welche Stelle ist denn dafür zuständig?
die zuständigen stellen stehhen oben auf dem antrag drauf...
Hast PN!
Falls jemand noch Fragen zu den zuständigen Elterngeldstellen hat, kann er sich gerne bei mir melden. Ich hab so ein schlaues Elterngeldheftchen. Da steht dann drin, welche Stelle in welchem Bundesland zuständig ist. Grüße Sabrina