Monatsforum Oktober Mamis 2011

beim elterngeldantrag...

beim elterngeldantrag...

Addylie

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steht ja .... mutterschutz besteht/bestand in der zeit vom..... muss ich da jetzt vom stichtag ausgehen oder nach der geburt vom tatsächlichen geburtstag ausgehen??????


Addylie

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Antwort auf Beitrag von Addylie

hab ich ja noch jede menge urlaub.... den muss ich doch jetzt nicht zwingend nach der geburt gleich nehmen, oder? der bleibt doch bestehen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Addylie

beim elterngeldantrag gehst du vom stichtag aus. Steht aber auch auf dem Antrag fürs Mutterschaftsgeld für die Krankenkasse. (Bekommst du frühestens bei 34+0 vom FA). Und dein Urlaub verfällt nicht. Du gehst nach der Geburt automatisch in Mutterschutz. Und dann in Elternzeit oder? Also nimmst du dein resturlaub in dem Jahr wo du nach der Elternzeit wieder anfängst zu arbeiten oder im darauffolgendem Jahr. War das jetzt ein bißchen plausibel? Oder gibt es noch Fragen?


Addylie

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Antwort auf diesen Beitrag

nee das war genau die antwort die ich brauchte.... danke dir