Monatsforum November Mamis 2017

Elternzeit / Elterngeld

Elternzeit / Elterngeld

Gleya

Hallo ihr Lieben. Ich raufe mir gerade die Haare. Ich habe einfach keinen Plan von dem Zeug und unsere Elterngeldstelle macht keine Beratung ;( Ich würde sehr gern 2 Jahre Elternzeit nehmen aber ab dem 2.ten Jahr (also nach dem 12.ten Monat) halbtags ca 25 std arbeiten. Mein Freund soll seine 2 Monate Elternzeit im 13. und 14 Monat nehmen. Ist das dann das ElterngeldPlus? oder das Basiselterngeld? Mein AG würde dem sofort zustimmen. Also von der Seite aus, ist alles schick. Nun will ich aber das normale Elterngeld für das erste Jahr komplett haben. Also meine 65%. Geht das? Bekomme ich dann für das zweite Jahr irgendwas? Ne oder? nur mein Gehalt dann? Und kann ich die Elternzeit jederzeit beenden? Bei zb. erneuter Schwangerschaft? Hängen denn Elternzeit und Elterngeld zusammen? Oder kann ich einfach 2 Jahre Elternzeit nehmen und nur das Basiselterngeld? Oder würde ich dadurch was "verschenken"? Daaaaaanke für eure Hilfe! Ach es tut mir leid. 1000 Fragen ;/ Wenn man damit noch nie was zu tun hatte, und keinen Fragen kann, ist das nen bissl doof.


Senseo

Antwort auf Beitrag von Gleya

Ich habe es genau so gemacht wie du sagst. Ich habe "12" Monate Elterngeld Basis, mein Partner zwei Monate. Ich bin ziemlich genau nach diesem Jahr wieder schwanger geworden. Elternzeit kann ich leider erst zum Mutterschutz, da ich schwanger ein Beschäftigungsverbot bekommen würde. Wenn dein Beruf und eine Schwangerschaft sich nicht widersprechen und es eine Stelle gibt, dann kannst du arbeiten gehen. Würde es aber bei einer Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit belassen, dann bekommst du zum Mutterschutz wieder volles Gehalt (wenn dein Hauptvertrag eine Vollzeitstelle ist). Wenn du länger Elterngeld bekommst (also Elterngeld plus) werden dir, falls du doch nicht arbeiten gehst und wieder schwanger wirst bis zu 14 Monaten geklammert. Daher für das neue Elterngeld werden die Monate von vor der ersten Schwangerschaft in Vollzeit berechnet. Mit Elterngeld Basis nur 12 Monate. Danach das, was du verdienst in Teilzeit. Oder eben die Monate werden, wie bei mir mit Null (!!!) berechnet, was den Schnitt ziemlich senkt. Hoffe, dass das jetzt logisch geschrieben ist. Bin heute irgendwie daneben


Gleya

Antwort auf Beitrag von Senseo

Ich muss nochmal was fragen. Ist das Beschäftigungsverbot nicht perfekt? Du kündigst deine Elternzeit und bist im Verbot und bekommst vom AG dein volles Netto? Da du ja arbeiten würdest aber nicht darfst. So ist es ja zur Zeit bei mir. Also wäre BV nur von Vorteil, sollte ich wieder schwanger werden. Dann müsste der AG ja mein Netto zahlen. *schaut fragend* Ja ich habe eine Vollzeitstelle und daher würde ich danach dann auch wieder bezahlt werden. Aber das ist alles nur ein Gedankenspiel. Erstmal Sohn Nr.1 gesund auf die Welt bringen und dann mal schauen, ob überhaupt ein Zweites in Frage kommt. Aber Aufgrund meines Alters ist es nicht sooo abwegig, dass direkt innerhalt der nächsten 2 Jahre passieren zu lassen ;) Wenn wir alles gut hinbekommen sollten vorrausgesetzt.


Senseo

Antwort auf Beitrag von Gleya

Der Arbeitgeber muss einer frühzeitigen Beendigung der Elternzeit zustimmen (außer zum Mutterschutz). Ich hatte den Gedanken auch, habe die Frage mal im Rechtsforum gestellt und zum Teil ziemlich böse Antworten geerntet. Der Arbeitgeber stimmt der Beendigung natürlich niemals zu, wenn er weiß, dass ich schwanger bin. Es wissentlich nicht zu sagen ist Betrug. Habe mich für den ehrlichen Weg entschieden - auch wenn ich voraussichtlich nach dem Mutterschutz kündigen werde... Ich denke, dass mein Elterngeld eigentlich auch nicht sehr viel schlechter ist, als wenn ich noch ein oder zwei Jahre gewartet hätte und es direkt von einem Teilzeitjob runterberechnet worden wäre. Zumindest will ich das glauben... Das mit dem Alter ist relativ. Ich bin (noch) 31. Im Krankenhaus hatte ich das Gefühl damit ziemlich im Mittelfeld zu liegen


Gleya

Antwort auf Beitrag von Senseo

Ahhh ok. Ich danke dir. Dass der AG der Beendigung zustimmen muss, wusste ich nicht. Hmm nagut, dass würde ich als AG dann auch nicht machen ;P Ach es gibt immer zu jedem Thema irgendwen, der böse antwortet. Mach dir nix drauß. Also kann ich die Elternzeit dann erst zum Mutterschutz beenden. (oder ich warte mir der Schwangerschaft, bis diese ausläuft *hust*) Ich mache dieses Jahr Teilzeit (in Elternzeit) ja nur, weil wir hier für den Krippenplatz teilweise Wartezeiten von 1 1/2 Jahren haben. Will diese Zeit einfach als Puffer haben. Generell Teilzeitarbeit strebe ich noch nicht an. Kann sich aber, wenn der Kleine da ist, natürlich immer ändern. Ich bin auch 31. Aber gaaaanz so viel Zeit mag ich mir auch nicht mehr lassen (wenn wir uns für ein zweites Kind entscheiden sollten). Und wenn ich in 2 Jahren über das zweite nachdenke, ist das ganz gut. Zu mal hier oben im Osten ist schon als Uroma gelte *lacht* mir aber egal. Vielen Dank für deine Erfahrungen!


Schnuppel

Antwort auf Beitrag von Gleya

Ja Elterngeld und Zeit sind nicht direkt mitaeinander verbunden. Du verschenkst nichts, wenn du das Geld direkt nimmst. Sollte dein Mann auch Teilzeitarbeit (max. 30h) nach einem Jahr machen könnt ihr nur noch zusätzlich 4 Monate den Partnerschaftsbonus bekommen. Falls du danach wieder schwanger wirst kannst du glaube ich Elternzeit kündigen, da bin ich mir aber nicht sicher. Genau du bekommst dann 65% bzw. mehr wenn es sehr niedrig ist. Sondergehälter werden nicht gezählt und eine Werbungskostenpauschale abgezogen. Es gibt online einen Rechner da kannst du das eintragen. Das von deinem Nann ist auch nur Elterngeld und kein Elterngeld plus


Gleya

Antwort auf Beitrag von Schnuppel

Vielen Dank euch zweien. Hach ich werde da hoffentlich bald hinter steigen. Mein Mann wird wahrscheinlich nur die 2 Monate Elternzeit nehmen. Mal sehen, ob das geht. Also beantrage ich ganz normal 2 Jahre Elternzeit. Stelle bei meinem AG aber einen Antrag auf Halbtagsarbeit ab dem 2ten Jahr und bei der Elterngeldstelle 2 Jahre Elterngeld davon aber nur das Basisgeld auszuzahlen wäre. Der Rest verläuft dann so .. ok. Ich versuche mein Glück! ;) Die Rechner Online sind wohl nicht verläßlich, wurde mir berichtet. Und die Elterngeldstelle rechnet das alles sowieso nochmal anders. Hier Oben läuft generell so einiges anders, habe ich das Gefühl ;P


Senseo

Antwort auf Beitrag von Schnuppel

Wenn du nach einem Jahr arbeiten willst, dann mach es am besten auf einem Nebenvertrag, innerhalb der Elternzeit. Dann bekommst du während des Mutterschutzes wieder volles Gehalt, ansonsten nur das was du in Teilzeit verdienst.


Gleya

Antwort auf Beitrag von Senseo

Genau so hat mir unsere Personalerin das auch gesagt. Formlos und mit gewünschtem Zeitraum. So werde ich dass dann auch machen. Damit, wenn das Jahr vorbei ist, ich wieder meine volle Stelle habe.