Stephina
Hallo ihr, ich weiß nicht genau,welchem Experten ich die Frage stellen soll, weil ich auch überall was anderes lese, aber nun frage ich euch mal, vielleicht ist ja eine Rechtsexptertin dabei. Geburtstermin: 20.11. Mutterschutzzeitraum: 08.10.16 - 18.01.17 Mein Personalbüro sagt, ich hätte für die 18 Tage im Januar keinen Urlaubsanspruch. Stimmt das? Wenn nein, kann ich den (vermutlich 1 Tag?) 2016 schon nehmen oder steht der eine Tag dann auf meinem Konto rum, bis ich wieder komme oder verfällt der bis zur Rückkehr eh? (geplant ist Elterzeit 3 Jahre).
Ich würde sagen dass stimmt... Für den Mutterschutz hat man keinen Urlaubsanspruch! Ich hab auf jeden Fall keinen!
Im Mutterschutz hat man normalen Urlaubsanspruch! http://www.mittelstand-die-macher.de/recht-finanzen/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-mutterschutz-6-fakten-10411
Ich würde sagen man hat urlaubsanspruch während des Mutterschutz. Ich gehe ja am 3.10. In Mutterschutz und wenn man da keinen urlaubsanspruch hätte dann dürfte man ja in diesem Jahr auch nicht seinen vollen Urlaub (bei mir 29 tage) bekommen. Würde ja bedeuten das ich ab Oktober keinen urlaubsanspruch mehr hab und für die 3 Monate (Oktober, November,Dezember) 6 Tage abgezogen bekomme. Ist aber nicht so. Ich nehme den kompletten Jahresurlaub noch vorher weg damit ich ihn nicht mitnehme bis ich nächstes Jahr im November wieder anfange.
Das hab ich auch gelesen Sternchen. Daher dachte ich für die 18 Tage im Januar bekäme ich noch anteilig was. Hm ... muss ich wohl mal unseren Personalrat fragen, der muss das ja wissen. Einen Abzug darf es auf keinen Fall geben vom Jahresurlaub, das weiß ich. Wäre ja Diskriminierung.
Hallo, soweit ich weiß, wird der Jahresurlaubsanspruch für die Zeit des Mutterschutzes nicht gekürzt. Bei uns war es so, dass nur für VOLLE Elternzeitmonate der Jahresurlaub entsprechend gekürzt wurde. Nach dieser Rechnung würde dir sogar für den ganzen Januar noch Urlaub zustehen. VG
Huhu, Also ich habe ab 29.9.16 Mutterschutz bis eben +/-10.1.17 (ET 10.11.16). ich bleibe bis November 2017 zu Hause und mir steht für Januar, November und Dezember Urlaub zu für 2017. meinen Restrurlaub von 2016, den ich nicht nehmen kann, da ich womöglich bis zum Mutterschutz krankgeschrieben werde, verfällt nicht.
Hab nochmal geguckt... Ich hatte auch vollen Urlaub allerdings keinen Anspruch auf zusatzurlaub! Sorry
Vielen lieben Dank auf jeden Fall mal für eure Antworten :)
Also ich bin kein Personaler, aber meines Wissens gilt der Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz. Und bei uns ist das auch so.
Es braucht nur 1 einzigen Tag Mutterschutz in einem neuen Monat und Du hast für diesen gesamten Monat Anspruch auf Urlaub. Angenommen der Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage pro Jahr / 12 = 2 Tage pro Monat. Endet der Mutterschutz am 01.11.16 habe ich für das Kalenderjahr 2016 22 Tage Urlaub. Verständlich?
Du hast nicht nur für die 18 Tage Anspruch sondern für den gesamten Januar! Gehst Du ein Jahr in EZ und hast 24 Tage pro Jahr Anspruch, dann bekommst Du für Januar 2 Tage Urlaub. Dieser wird übertragen und kann nach der EZ genommen werden. Übrigens wird bei halben Tagen aufgerundet! 30 Tage / 12 = 2,5 Tage also 3 Tage https://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html