Monatsforum November Mamis 2016

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

fee90

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Ich hab da auch gleich eine Frage dazu... Eine Dame von der Schwangerschaftsberatung hat mir gesagt das es da wohl folgendes gibt: Ich habe bereits eine Tochter 2,5 Jahre jung und bin noch in Elternzeit Wenn ich die Elternzeit schriftlich beende, zur Geburt meines Sohnes, habe ich das Recht auf Mutterschaftsgeld in Höhe von dem Mutterschaftsgeld wie bei meiner Tochter. Stimmt das? Zahlt dann der Arbeitgeber auch?


An77

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Antwort auf Beitrag von fee90

Du musst Deine Elternzeit zum Mutterschutz des zweiten Kndes beenden. Dann kriegst Du Mutterschutzgeld von Kk und die Aufstockng vom AG, wie beim ersten Kind. Elterngeld wird aber deutlich weniger, wenn Du schon seit 2,5 Jahren in Elternzeit, also ohne Erwerbseinkommen bist.


Janine34

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Antwort auf Beitrag von fee90

Kommt auf den Arbeitgeber an. Meiner zahlt seinen Anteil auch, wenn man nicht unterbricht.