Monatsforum Mai Mamis 2023

Mutterschutzgeld

Mutterschutzgeld

Nc95

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Hallo Mamis Ich bin seit der 20. Woche im BV und kurz davor bestand meine Chefin schon auf ein ärztliches Attest über den voraussichtlichen ET, den ich ihr dann vorgelegt habe. Der ET hat sich seitdem nicht verändert. Jetzt bin ich ab morgen offiziell im Mutterschutz, habe heute vom FA die Ausfertigung für meine Krankenkasse & den Arbeitgeber bekommen. Bei der KK habe ich die Bescheinigung bereits eingereicht. Muss ich den jetzt trotzdem noch beim Arbeitgeber einreichen, obwohl der ET sich nicht verändert hat & sie auch schon das Attest der 20. Ssw vorliegen hat ? Kann mir da zufällig jemand weiterhelfen ? Danke euch im Voraus


Schildihildi

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Antwort auf Beitrag von Nc95

Ich weiß nicht ob das für alle Arbeitgeber gilt, aber meiner hat mir gesagt, dass ich die Bescheinigung an die Kasse schicke und sie sich beim Arbeitgeber meldet. Ganz am Anfang hatte ich die Bestätigung des ETs beim Arbeitgeber eingereicht, das reichte denen


Moneyhuhn

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Antwort auf Beitrag von Nc95

War bei mirvauch so. Hatte in der ersten Schwangerschaft nachgefragt ob ich das bei denen (AG) nochmal extra melden/anmelden müsste. Sie meinten auch nein. Ich habe auch nur eine Ausfertigung für mich und eine für die KK von der Ärztin erhalten.


Mai23

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Antwort auf Beitrag von Nc95

Hallo, also ich habe 2 Ausfertigungen bekommen. Einmal für Krankenkasse und eine für mich wo unter steht "zb. für Arbeitgeber" habe eine Kopie sicherheitshalber abgegeben weil es für mich kein Problem war und die Arbeit direkt um die Ecke ist (bin auch im BV seid Anfang an). Habe auch schon die Einmalzahlung für vor der Geburt bekommen (bin bei der Barmer, alles online ausgefüllt) also klappt alles Super und gehe dann ab 22.3. im Mutterschutz. Alles Liebe dir weiterhin.


DanceDevil

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Antwort auf Beitrag von Nc95

Mein Mutterschutz beginnt ab Dienstag - ich habe eine Ausfertigung an meine KK schicken müssen und die sagten sie regeln alles weitere. Habe aber bisher noch keine Rückmeldung