Monatsforum Mai Mamis 2013

Recht auf Urlaub

Recht auf Urlaub

Samily

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Wenn unsre Motte auf die Welt kommt, dann sind Pfingstferien. Mein Freund wollte wenigstens die 2.Woche Urlaub nehmen (man weiß ja nie genau wanns los geht) Jetzt ist es so, das er den Urlaub nicht nehmen darf, weil einer seiner Kollegen im Urlaub ist. 1.) Hat er kurz nach der Geburt die Möglichkeit kurzfristig zu Urlaub zu kommen? 2.) Kann er frühzeitig den Arbeitsplatz verlassen, wenn die kleine während des Arbeitstags rauswill? Oder habt ihr ne andre Idee? Möchte unbedingt das er dann bei der Geburt dabei ist.


maimama ssw 30

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Antwort auf Beitrag von Samily

Also ich weis es nicht aber er sollte es num schon mal.mit.chef abmachen wenns los geht das er so weg kann


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Samily

1 Tag Sonderurlaub gibt es bei Geburt des Kindes, sprich er kann gehen wenn die Kleine kommt bzw. den Tag danach, falls sie nachts kommt.


Samily

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Aber Sonderurlaub MUSS der Chef doch nicht gewähren, oder? Mein Freund arbeitet in nem Minibetrieb und hat nen scheiß Chef!


benilisa72

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Antwort auf Beitrag von Samily

Also einen Anspruch auf Urlaub für die Zeit nach der Geburt hat er wohl nicht. Da man zwar einen Urlaubsanspruch im Jahr hat, aber der Zeitpunkt eben von der Firma aus betrieblichen Gründen geändert werden kann. Wenn er sich da nicht mit seinem Arbeitgeber einigen kann, wird das schwierig werden. Eine bezahlte Freistellung für die Geburt ergibt sich aus § 616 BGB, wobei es teilweise in der Rechtsprechung nur für verheiratete Väter gegolten hat. Aber ich denke, inzwischen hat sich das auch geändert. Er sollte das aber auch vorher mit seinem Arbeitgeber absprechen.