Jazzemann
Weiß jemand,wie das dann läuft?Ich weiß ja,das ich erst mal Unterhaltsvorschuss bekomme.Aber darum geht es mir ja gar nicht. Wenn er nun aufgefordert wird,die Vaterschaft an zu erkennen,es aber nicht will....muss ich dann vor Gericht?
Ich bin nicht sicher aber ich versuchs mal. Die Vaterschaftsanerkennung ist freiwillig und bedarf deiner Zustimmung. Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennen will, dann musst du vor Gericht und auf Vaterschaftsfeststellung klagen. Sobald das Gericht dem zustimmt, wird eine Vaterschaftsfeststellung (Vaterschaftstest) gemacht und mit diesem kannst du dann auf die Vaterschaftsanerkennung klagen. Ich bin aber nicht sicher ob ich da richtig liege. Die Vaterschaftsanerkennung bringt dir auch nur was bzgl. des Unterhaltes oder? Mal abgesehen von den persönlichen Gründen (ihr hattet euch während der Schwangerschaft getrennt wenn ich mich recht entsinne). Geh doch im Zweifelsfall zum Anwalt und lass dich dort beraten gesetz dem Fall du willst gegen ihn klagen. Ein erstes Gespräch beim Anwalt ist immer kostenlos soweit ich weiß.
Danke.... Meine Anwältin wird sich darum kümmern.Es geht mir auch um die Staatsangehörigkeit.....aber vor allem darum,das er sich zum Kind bekennt!
Mal reinschleiche.... klara.ole hat da absolut Recht! Und wenn seine Vaterschaft festgestellt wurde, dann geht das in der Regel auch zu seinen Lasten! Das sind im besten Fall mit Gerichtskosten ca. 600 ,- Euro! Er kann dies natürlich umgehen, in dem er die Vaterschaft direkt anerkennt!!! Viel Glück weiterhin!
Hm ja,so dachte ich mir das auch.....
Ich meine das Jugendamt verlangt dann auf Wunsch einen vaterschaftstest allein schon wegen dem unterhalt.wenn der positiv ist muss er ja Anerkennen
Hab aber im Internet gelesen,das sich viele trotzdem weigern.....
Die Anerkennung der Vaterschaft ist freiwillig. Dazu kann man ihn nur gerichtlich "zwingen" sozusagen. Dafür ist aber - wie bereits gesagt - die vorherige Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Wenn er sich da weigert, dann bleibt nur beide Male der Weg übers Gericht. Die Kosten gehen, wie Ruhrgirl schon sagte, zu seinen Lasten wenn er denn der Kindsvater sein sollte.
Nun,dann können wir es ja darauf ankommen lassen......
Auf jeden Fall...ich würde das an deiner Stelle auch machen. Er soll sich ja schließlich auch zu seinem Kind bekennen
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