Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben!
Hoffe ihr wisst besser bescheid als ich!
Also. ..
Ich bin ab Januar arbeitslos und würde anfang April in Mutterschutz gehen.
Glaube das steht mir gar nicht zu oder? Rutsche ich dann gleich in Elternzeit nach der Geburt?!
LG SanneD ![]()
Hi!! Hab dir das mal kopiert, hoffe es hilft dir weiter!LG JUlia Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit Auch hier kommt es darauf an, ob die arbeitslose Frau bei Beginn der Schutzfrist eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Arbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder bei beruflicher Weiterbildung gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat. Das Arbeitsverhältnis darf allerdings während der Schwangerschaft nicht zulässig aufgelöst worden sein. In einem solchen Fall, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Insolvenz beantragt hat, tritt das Bundesversicherungsamt für den Arbeitgeber ein und übernimmt entsprechend den Arbeitgeberzuschuss. Die gleiche Regelung gilt bei befristet Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist endet.
Vielen Dank Julia, hätte ja auch selber googlen könn..!
Sehr Wissenswert!!! ![]()
ich google halt alles^^
bitte ![]()
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