Monatsforum Mai Mamis 2012

Elterngeld

Elterngeld

nicki2411

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Hallo zusammen, habe gerade mal im Internet zwecks Formalitäten vor und nach der Geburt geguckt. Da ich ein Jahr in Elternzeit gehen möchte, dachte ich immer, dass ich 8 Wochen nach der Geburt noch Mutterschaftsgeld bekomme und dann eben für 12 Monate Elterngeld. Da hab ich mich mal sauber getäuscht. In dem Beitrag stand, dass wenn man Mutterschaftsgeld bezieht, die 2 Monate vom Elterngeld abgezogen werden. Das heisst, ich bekomme bis einschließlich Mai 2013 Geld und nicht wie ich immer davon ausgegangen bin bis Juli 2013?! Der ganze Papierkram startet ja erst nach der Geburt unserer Zwerge, oder? Schon mal vorab danke für Eure Antworten. Liebe Grüße Nicole


manjaHH

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Antwort auf Beitrag von nicki2411

Ja, das hast du richtig verstanden. Darüber hab ich mich auch schon geärgert. . Mit Beginn vom Mutterschutz (also 6 Wochen vor ET) bekommst du noch einen Wisch vom FA, auf dem steht wann der mutmaßliche ET ist. Das mußt du an die Krankenkasse schicken, damit du auch Mutterschaftsgeld (oder zumindest einen Teil davon) bekommst. So hab ich das zumindest verstanden.


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von nicki2411

Ja da liegst du richtig. Wir dachten das damals auch, bis man uns mal richtig aufgeklärt hat. Denkt vielleicht auch dran, Geld zurück zu legen, oder lasst euch richtig beraten wegen der Lohnsteuer. Wir mussten nämlich im Jahr drauf richtig nachzahlen, weil mein Mann zu wenig Steuern bezahlt hat. Das sagt einem nämlich auch keiner, wird ja immer schön von Elterngeld und steuerfrei gesprochen, ist aber nicht so. Die Anträge kannst du erst stellen wenn das Kind da ist, weil du eine Geburtsurkunde brauchst. Das mit dem Mutterschaftsgeld, da rufst du am besten mal deine Versicherung an, die haben mir damals auch alles schön erklärt. Da brauchst du auch noch ne Bescheinigung vom Arbeitgeber, war zumindest damals bei mir so.


nicki2411

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Antwort auf Beitrag von nicki2411

Danke Mädels. Oh mann, da kann man es sich heutzutage eh kaum leisten, zuhause zu bleiben und dann zickt der Staat da auch noch rum. Mein Freund und ich sind jeweils Lohnsteuerklasse I, denke, dass dürfte passen. Aber genießen wir die Zeit, ändern können wir es eh nicht.


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von nicki2411

Gut ihr seid nicht verheiratet, aber lasst euch trotzdem mal beraten nicht das bei dem Lohnsteuerjahresausgleich das böse Erwachen kommt. Tja der deutsche Staat tut leider nicht wirklich viel für Familien mit Kindern, obwohl es die Zukunft wäre. Ich bin froh das mein Mann nicht mehr in Deutschland arbeitet und wir mit der ganzen Verarsche hier in dem Land nix mehr zu tun haben ...


wüstenkugel

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Antwort auf Beitrag von nicki2411

Naja, er tut immerhin mehr als noch vor ein paar Jahren, als es das Elterngeld noch gar nicht gab.


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von wüstenkugel

Vor dem Elterngeld, gab es das sog. Erziehungsgeld. Natürlich ist es ein Unterschied ob ich es in der Mindesthöhe erhalte oder eben angerechnet auf meinen letzten Lohn, aber wenn man sieht was z. B. der Luxemburger Staat für Eltern mit Kindern tun, da könnte sich der deutsche Staat mal ne Scheibe von abschneiden. Also im Vergleich dazu, tut der deutsche Staat leider nur sehr sehr wenig für seine Zukunft, nämlich die Kinder. Meiner Meinung nach, wäre es dringend notwendig, dass man hier mal umdenkt, ansonsten wird das wohl kein gutes Ende nehmen. Denn immer weniger Paare entscheiden sich gegen Kinder, oder können sich nur noch ein Kind leisten. Und das ist traurig genug ...


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

... Immer MEHR Paare entscheiden sich gegen Kinder ...


oefi

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Antwort auf Beitrag von nicki2411

Habe deswegen gerade auch noch mit meiner Krankenkasse telefoniert. Der Herr hat mir das wie folgt erklärt: 6 Wochen vor der Geburt: - Bescheinigung vom FA über ET darf nicht älter sein als 2 Monate, frühestens einreichbar 1 Woche vor Beginn des Mutterschutzes - Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,00 Euro / täglich zahlt die Krankenkasse, Rest der AG. Der AG holt sich das Geld aber von der KK zurück. Im Normalfall zahlt die Krankenkasse das Geld komplett aus. In einigen Fällen behält sich der AG aber vor, seinen Anteil selber auszuzahlen, d.h., man bekommt von zwei Stellen (Krankenkasse und AG) Geld. 8 Wochen nach der Geburt: - Einreichung der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse Wenn die 8 Wochen abgelaufen sind schickt die Krankenkasse eine Bescheinigung über das gezahlte Mutterschaftsgeld und mit dieser kann man dann den Antrag auf Elterngeld stellen. Ich finde, dass man den Antrag auf Elterngeld ziemlich spät stellt und ich kann mir vorstellen, dass es dadurch finanzielle Lücken geben wird. Das Elterngeld wird zwar nicht versteuert, wird aber für den durchschnittlichen Steuersatz mit einbezogen. VLG


CaDeJa

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Antwort auf Beitrag von oefi

Richtig, also dein letzter Satz. Deshalb sollte man sich VORHER von einem Steuerberater richtig beraten lassen, nicht das dann bei dem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich das böse Erwachen kommt. War ja bei uns so. Wir sind verheiratet, weiß aber nicht ob es bei nicht verheirateten vielleicht auch zu Nachzahlungen kommen kann, könnte mir schon vorstellen das. Und wenn jemand finanzielle sowieso schon nicht so gut gestellt ist und dann 500€ oder mehr nachzahlen muss, dann ist das schon unter Umständen schwierig. Aber wenn man das vorher weiß, kann man ja monatlich was zurücklegen, damit es nicht soviel aufeinmal ist. Noch etwas wegen dem Mutterschaftsgeld. Unsere Tochter war ja damals ein Frühchen und bei Frühchen wird dieses 12 Wochen anstatt nur 8 Wochen gezahlt, Im Normalfall werden die Anträge relativ schnell bearbeitet. Wenns finanzielle eng ist, einfach einVermerk auf dem Antrag machen und es wird vorrangig bearbeitet.


oefi

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Antwort auf Beitrag von CaDeJa

Beruhigend zu wissen, dass die Anträge doch relativ schnell bearbeitet werden. Dankeschön für die Info. Wie ist das denn eigentlich, wenn das Kind früher kommt? Wird die Zeit dann an die 8 Wochen nach der Geburt drangehängt? Wir hatten uns z.B. ausgerechnet, ob es steuerlich evtl. besser wäre, mir das Elterngeld gesplittet über zwei Jahre auszahlen zu lassen. Werden das aber bei einem Jahr belassen, weil das Kind Mitte des Jahres kommt und unsere LSt-Klasse gut getimt sind Aber darüber sollte man sich wirklich Gedanken machen. Die schenken einem echt nix