Monatsforum Mai Mamis 2012

Brauche euren Rat..

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Tusia

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Nun ich muß meine Elternzeit beantragen. Jetzt weiß ich nicht ob ich 2 Jahre oder 3 nehmen soll.Ich habe ein schlechtes Gewissen 3 Jahre zu nehmen und dachte dass ich 2 nehme.Aber habe ich dann Nachteile wenn ich doch länger daheim bleiben möchte? außer natürlich dass mein Arbeitsplatz dann weg ist. Mein Arbeitgeber sprach immer von einem Jahr aber ganz ehrlich wieder fast 50 Stunden in der Woche zu arbeiten mit Baby kann ich mir nicht vorstellen. Grüßle...


SteffiH.

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Ich habe 3 Jahre genommen und werde dann nach etwas über einem Jahr wieder Teilzeit einsteigen. In den 3 Jahren hat man ja auch Kündigungsschutz etc.! Der Arbeitgeber ist verpflichtet dich Teilzeit arbeiten zu lassen, bis zu 30 Stunden. Ich weiß jetzt nicht ob das auch mit der Größe des Unternehmens zu tun hat ... Ich habe aber sofort gesagt, dass ich dann eben mit Teilzeit wieder einsteigen werde! Habe ich die letzten beiden Male auch schon so gemacht! LG Steffi


jamietim

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Antwort auf Beitrag von SteffiH.

das hat was mit der größe des betriebes zu tun. hat der arbeitgeber bis zu 15 mitarbeiter, muss er dir KEINE teilzeit geben. ich hatte das problem letztes jahr, unter 15 leute, er wollte mir keine teilzeit geben und wir haben einen aufhebungsvertrag gemacht. gab keine sperre vom arbeitsamt, weil kinderbetreuung vor geht und arbeitszeit bis 20 uhr war nicht machbar, weil keine tagesmutter oder krippe so lange die kinder nimmt....


Ororo

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Hallo Tusia, das Problem habe ich auch, außer dass zu den fast 50 Stunden pro Woche bei mir noch Reisetätigkeit dazu kommt und die Tatsache, dass ich (obwohl in Frankfurt wohnend) unserem Kölner Büro zugeordnet bin. Wie soll ich das denn bitte jetzt, bevor das Baby da ist, und ich nur eine sehr ungefähre Ahnung habe, wie der Alltag mit dem Kleinen funktioniert, mich verbindlich entscheiden, wie ich die nächsten zwei Jahre beruflich gestallten soll? Besteht denn bei dir die Möglichkeit, die Regelung nachträglich zu ändern? Bei mir ginge das nur, wenn mein Chef dem zustimmt. Geht es bei dir, von zu Hause aus zu arbeiten? Weil wenn das ginge, kann man ja schon deutlich früher wenigstens ein paar Stunden pro Woche arbeiten (darauf spekuliere ich irgendwie). Ich kann und will nicht, zwei (geschwege denn drei) volle Jahre gar nicht zu arbeiten, weil ich dann einfach nicht mehr vernüftig in meinen Beruf reinkomme. Mit einem Teilzeit-Modell bleibt man wenigstens an den aktuellen Entwicklungen dran und ist irgendwie "dabei" in der Firma. Mal sehen, wie das klappt. Mein Plan ist es, erstmal ein Jahr "voll" Elternzeit zu beantragen und ein zweites Jahr Elternteilzeit (vielleicht 50-60%). Habe am Montag einen Termin mit meiner Führungskraft und einer Personal-Kollegin - mal schauen, was sie mir so vorschlagen können. Viele Grüße, Ororo


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Also leider ist es nicht mehr so, dass du in der Elternzeit dem Kündigungsschutz unterliegst. Nach dem Mutterschutz kannst du ganz normal gekündigt werden.


SteffiH.

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Also auf der Infoseite des bmfsj steht folgendes: Besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz? Während der Elternzeit kann die Arbeitgeberseite grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Der besondere Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beginnt mit Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, und endet mit Ablauf der Elternzeit. Wechseln sich die Eltern bei der Elternzeit ab, so gilt der besondere Kündigungsschutz für den Elternteil, der sich gerade in der Elternzeit befindet. Er gilt nicht während der Arbeitszeitabschnitte dazwischen. Nehmen die Eltern für bestimmte Zeitabschnitte gleichzeitig Elternzeit, so gilt in dieser Zeit für beide auch der besondere Kündigungsschutz.Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen gilt er auch, wenn der Elternteil nach der Geburt des Kindes keine Elternzeit in Anspruch nimmt und bei seinem Arbeitgeber eine bisherige Teilzeitarbeit im zulässigen Umfang von 30 Wochen stunden fortsetzen oder eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung nach der Geburt aufnehmen will. In besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitgeberseite allerdings bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde oder der von ihr bestimmten Stelle die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung beantragen. Spricht die Arbeitgeberseite während der Elternzeit eine Kündigung aus, muss die Rechtsunwirksamkeit der Kün-digung innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam. Kündigt die Arbeitgeberseite trotz Kenntnis des Grundes für den besonderen Kündigungsschutz ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde, gilt die oben genannte DreiWochenFrist grundsätzlich nicht. Das Klagerecht kann jedoch verwirken, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer längere Zeit untätig bleibt. Deshalb sollte auch in diesem Fall innerhalb der DreiWochenFrist Klage erhoben werden. Also meinest Erachtens hat sich das nicht geändert...


Sandy2108

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Huhu, Beantrage 2 jahre. Wenn du merkst, das du das dritte noch benötigst, kannst du es 8 wochen vor ablauf der 2 jahre dem AG mitteilen ! ! Er muss nicht einmal zustimmen. Habe es auch so gemacht. Lg sandy


Tusia

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Antwort auf Beitrag von Tusia

Also echt lieben Dank für eure Antworten! Auf euch ist immer Verlaß Meine Entscheidung ist gefallen: 2 Jahre