Simmsn
Guten morgen ihr lieben, ich bin schon länger wach und hab mich jetzt mal an den Eltergeldantrag gemacht. Also die wollen ja soooo viel wissen. Die Verdienstbescheinigung muss die der AG ausfüllen oder reichen auch die Kopien von Lohnabrechnung. Und dann ist da noch so eine Bescheinigung der Krankenkasse dabei wegen Mutterschutz. Muss ich die nach der Geburt einfach an die Krankenkasse schicken und die füllen mir die dann aus???? Ich bin echt überfragt mit dem ganzen Bürokram.... Bitte um Hilfe danke
Guten Morgen, ich hab mich anfang der Woche auch schon mal dran gemacht und die Anträge aus dem Internet ausgedruckt. Meine Gehaltsabrechnungen sind für dritte schwer verständlich, weil da ständig irgendwelche Sonderzahlungen, Weihnachts,- Urlaubsgeld und in den letzten Monaten auch noch der Firmenwagen mit auftauchen, daher lass ich mir hier lieber von meinem Arbeitgeber das Nettoeinkommen bescheinigen, lege aber noch die letzten 12 Lohnabrechnungen bei. Das mit der Krankenkasse versteh ich selbst noch nicht so ganz das hat wohl was mit dem Mutterschaftsgeld im Mutterschutz zu tun. Im Mutterschutz bekommt man doch 14,-€ am Tag von der Krankenkasse und die Differenz vom AG. Dafür mußt Du 7 Wochen vor ET ein Schreiben vom Arzt zur KK bringen, wann der voraussichtliche ET ist. Und fürs Elterngeld bescheinigen die wiederum ab wann sie das gezahlt haben. So hab ich´s verstanden!? Sonst Frag doch einfach mal bei der KK nach, bei mir sind die recht nett. Ich werd mich da zur sicherheit auch noch mal erkundigen. LG Diana
Moin, moin.
Ich hass das Thema auch!!! Hab heute morgen ebenfalls rumgegoogelt und bin genervt... Frage mich nämlich, wann ich die Steuerklassen von III auf V zurückwechseln soll und kann nicht rausfinden, welche Bemessungsmonate bei Beamtinnen herangezogen werden, da Beamtinnen kein Mutterschaftsgeld beziehen und ich nicht weiß, ob nun die Monate der Mutterschutzfrist als Bezugsfristen für "vergleichbare Leistungen" rauszurechnen sind oder nicht.
Wir leben in Deutschland: hier muss mal wieder alles superkompliziert sein etc., ich hass es. Find es auch sch..., dass nicht einfach beim Elterngeld die Steuerklasse IV bei jedem fiktiv angesetzt wird, sondern dass man daraus auch so ein Brimborium macht etc. da blickt doch keiner durch.
Zu Deinen Fragen:
Die Bezügestelle Deines Arbeitgebers ist verpflichtet, Dir eine Bescheinigung auszustellen. Macht sie auf Anfrage, ich glaube jedoch erst, wenn der genaue Geburtstermin feststeht (da dieser auf der Bescheinigung mit drauf stehen muss). Also Kopie der Geburtsurkunde mit Bitte um Ausstellung einer Bescheinigung an Bezügestelle schicken. Manche Arbeitgeber haben im Abrechnungssystem bereits eine Bescheinigung hinterlegt und müssen (dank SAP) nur auf´s Knöpfchen drücken, dass diese rauskommt. Wenn Du bei einem kleinenren Arbeitgeber bist, lieber mal Formblatt hinschicken, damit sie es händisch ausfüllen.
Im Grunde müssten zwar die Bezügemitteilungen auch ausreichen, aber die Elterngeldstelle versucht es trotzdem stets (soweit ich mitbekommen hab) ein ausgefülltes Formblatt zu bekommen, weil das viel einfacher und übersichtlicher ist für sie und der Arbeitgeber alle relevanten Zahlen schön auf einem Blick aufgelistet hat.
Hmm, wegen Krankenkasse: leider keine Ahnung. Denke aber, dass es hier ähnlich läuft. Da ich Beamtin bin und daher gezwungen mich privat zu versichern (was nervt und einem deutlich teurer kommt als eine gesetzliche Versicherung -> Beiträge werden nicht aus dem tatsächlichen Bruttolohn berechnet. Antragswust mit Beihilfe und Co., nervt tierisch!) bekomm ich auch kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Ruf dort doch ggf. mal an und frag, ob sie Dir eine Bescheinigung ausstellen können. Denk aber schon!
Jedenfalls hat man 3 Monate Zeit, den Antrag zu stellen. Zahlung erfolgt hier noch rückwirkend. Kannst also noch warten, bis Du die Geburtsurkunde etc. in Händen hältst.
Gestern hab ich eine Seite gefunden, bei der "erfahrene Experten" für 145,00 EUR einem den "optimalen Elterngeldantrag" ausfüllen. Aber ich denk, da erspart man sich nicht viel, da man ja doch selber schaun muss, dass man alle Unterlagen etc. herbekommt und dann kann man´s auch selber eintragen.
Hab noch folgenden link gefunden, vielleicht hilft der Dir ein wenig beim Ausfüllen weiter:
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:sDUDz5IjP7gJ:www.elterngeld.net/niedersachsen/Elterngeldantrag.pdf+formblatt+elterngeldantrag&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESi9tCqiCWtH7s_wUBxkRX4JZXhrNfYvzgWYNoujYF8l_90asTJvM2ufi3CIXaE-VUQbSIMKk8pmNPtcDipQXF-1Ui_D8H1hcdyaRUGg2y4arWlSnShX_Uu_qrQQ2M0dF_rM5dUK&sig=AHIEtbTooWQGOCrywHHfRpWvmum2Pvkvzg
Ansosten werd ich wohl nun mal die Servicehotline heut bemühen wegen meiner Rückfrage zu den Bemessungsmonaten und ob hier nun in jedem Fall die Monate der Schutzfrist rauszurechnen sind... Die Dame von meiner Bezügestelle meinte nein, aber die hat sich auch schon mal geirrt... Ist voll klasse: Musst mal auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales den link ausprobieren, der die regional zuständigen Stellen ausweisen soll: hier kommt der "geliebte" Hinweis, dass die Seite nicht aufgerufen werden kann, da der link nicht funktioniert. Na, ja. War ja fast schon klar.
Dank google hab ich aber eine Nummer rausgefunden und um 09:00 Uhr sind sie dran und werden nun mit meiner Frage belästigt, ha! Wenn die keine eindeutigen Infoblätter rausbringen können werd ich sie halt telefonisch heimsuchen, so! Elterngeld-kaudawelsch.
Wünsch Dir noch viel Glück beim Ausfüllen, aber hat, wie gesagt, noch gut Zeit. Nur so Sachen wie Steuerklassen etc. sind vor der Antragsstellung, die ja, wie gesagt, auch noch eine gute Zeit lang rückwirkend geht, wichtig.
Liebe Grüße!
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