Mitglied inaktiv
Bin momentan wegen einiger Komplikationen krankgeschrieben bis Anfang Januar. Dann sind 6 Wochen um. Meine FÄ würde mir dann ein teilweises Beschäftigungsverbot erteilen, d.h. statt 8 Stunden würde ich dann für 4 Stunden täglich arbeiten gehen. Sie meinte, dass ich dann trotzdem volles Geld für 8 Stunden bekommen würde und der AG den anderen Anteil von der Kasse wieder holen kann. Ich hätte damit auch kein Problem, arbeite im Büro und wäre auch froh, mal wieder raus zu können und meine Vertretung könnte ich dann auch noch einarbeiten. Es wäre sowieso nur für zwei Monate denn dann nehme ich Resturlaub und dann beginnt schon Mutterschutz. Jetzt wollte mir jemand erzählen, dass es eine Kann-Bestimmung ist, dass der AG mich bei 4 Stunden arbeiten trotzdem 8 Stunden bezahlt. Im Internet habe ich nichts konkretes gefunden von einer Kann-Bestimmung. Kann mir jemand etwas genaueres sagen? Danke! Kathrin
du bekommst auf alle fälle deinen vollen lohnsatz...dein ag hat ja keine nachteile, denn er kann ja die 4 std die du nicht arbeitest von der kasse zurück fordern...
beim beschäftigungsverbot bekommst du dein gehalt zu 100%.
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