Monatsforum März Mamis 2019

So still hier

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maxim2013

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Hi Wie geht es euch denn so ? Ich selbst bin im körper schwanger mein Kopf leider noch nicht. Noch schütze ich mich i wie selbst nach 3 FG lass ich das freuen noch nicht zu warum au immer. Die Brüste schmerzen müde bin ich auch bissel ziehen in den leisten.... Laut der Kiwu ist ja das HCG E2 und Prog super gestiegen. Leider muss ich bis zum 19 Warten ob man was sieht. Werde montag mal anfragen bei meinem FA ob ich vill ins BV kann. Wenn ich das besprochen habe werd ich es meinem Chef sagen und meinen Kolleginnen (Metz). Habt ihr es schon jemandem gesagt wie war die reaktion. Lg Maxim


mellomania

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

das darf der arzt gar nicht mehr so einfach machen. ein bv kann man sich nicht wünschen. auch nach vielen FG. tut mir leid, das ist kein wunschkonzert. der arzt kann dich höchstens krank schreiben aber in dem frühen stadium keinesfalls BV. rechne bitte nicht damit , das kann schief gehen. was arbeitest du? wenn dein arbeitsplatz was ist, was den mutterschutzrechtlichen ansprüchen nicht genügt, muss dein arbeitgeber abhilfe schaffen.


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Also unser betriebsarzt hat in der ss nach dem MA gemeint dass Frauen die eine FG hatten direkt ein bv von ihm bekommen, da die Frau genug Stress ausgesetzt ist, wegen der vorangegangenen FG. Wobei ich mit straffälligen Jungs arbeite und sowieso direkt ins bv gehe, sobald ich die ss bekannt gebe. Bzw freigestellt bin bis zum batermin, der dann das bv ausstellt.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Sundancer

und es kommt auf den job an! die bestimmungen haben sich so verschärft, das wird zu recht richtig geprüft ob bv oder nicht. man bekommt fürs nichtstun weiter lohn, das will gerechtfertigt sein. und wegen einer fg never. und ich hatte auch eine. ich weiß was das ist, wie es einem geht etc. aber z.b. normaler bürojob da arbeitet man normal bis mutterschutz. im krankenhaus z.b. sieht es eventuell anders aus.


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wie gesagt, ich kann nur das sagen, was der BA mir vor drei Jahren gesagt hat, er meinte, das wäre ein ungeschriebenes Gesetz. Hat mich auch gewundert, da ja viele Frauen min einmal ne FG erleben. Aber wie gesagt, in meinem Berufsfeld hängt es davon nicht ab. Unsere Jungs haben durch ihre Biographie, drogenkosum und oder ähnlichem ein zu hohes Aggressionpotential und dann noch die Arbeitszeiten mit 24std-diensten etc pp. Aber versuchen kann sie es ja. Ne bekannte, die im callcenter arbeitet hat von ihrem gyn auch bv bekommen.


maxim2013

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Hi Ich arbeite in der Metzgerrei und hab gott sei dank einen tollen arbeitgeber der auch die Mädels ins bv schickt!


atommaus87

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Komme aus dem Novemberbus,da sind auch viele im bv. Ich selbst auch arbeite im Büro überwiegend zu Hause und hatte vor der 12. ein bv. Mir war knapp 20 Wochen dauerübel,jetzt noch Phasenweise,so könnte ich mit den Kunden nicht mehr agieren. Geht alles kommt auf den Doc und seine Begründung an.


Fenna

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Huhu,also mir hat meine FÄ auch sofort eine BV ausgeschrieben,und der Arbeitgeber hat diese sofort angenommen,habe dies auch von vielen anderen Frauen gehört und keine hat irgendwelche Schwierigkeiten bekommen!Ich arbeite in der Pflege!


089dani

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Ich arbeite als Deutschlehrerin für Immigrantinnen und habe noch einen Nebenjob.In der letzten Schwangerschaft habe ich bis 2 Wochen vor Geburt gearbeitet und drei Wochen nach Geburt wieder angefangen.Auch als ich letztes Jahr eine ss mit Ma im 4. Monat hatte war ich auch nur 1 Woche zu Hause nach der Geburt. Mal ehrlich man ist schwanger und nicht krank. Und meine Ärztin schickt niemanden ohne Grund ins Bv und das finde ich auch gut so.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von 089dani

die gründe sind mitunter lächerlich. du als lehrerin weißt selber, was da los ist. unsere lehrer bekommen nur dann bv, wenn sie immus nicht haben und z.b. im sbbz für geistige behinderungen arbeiten. und dann werden sie, den regeln konform, ans sbbz lernen abgeordnet für die zeit. in der ersten schwangerschaft hatte ich z.t. hochkriminelle kundschaft und trotzdem weitergearbeitet. warum auch nicht? man hat den pos test, sucht sofort gründe, hilfe, mal schwer heben, am besten gleich bv mit vollem lohn. wenn es gründe gibt medizinischer art, wird man erstmal krank geschrieben z.b. bei übelkeit, weil die wieder vergeht. erst wenns arg ist mit wehen etc, DANN bv. aber vom AG? der hat so viel wo er die schwangere einsetzen kann. die bestimmungen wurden zu recht verschärft, grad um solchen falschen bv vorzubeugen. jeder haftet! der arzt und der AG wenn es ein falsches ist.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Naja wenn es ne reine Metzgerei ist wird es schwer mit Ersatzarbeit. Wobei in dem Fall der Arbeitgeber das BV ausstellen muss nicht der Frauenarzt. Nicht falsch verstehen, ich bin sicher nicht dafür daß alle schwangeren ein BV bekommen, ich will selber noch ein Baby, arbeite in der Pflege und werde da auch weiter arbeiten bis zum Mutterschutz.


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von 089dani

Mir war überhaupt nicht bewusst dass die mutterschutzfristen vor und nach der Geburt für Lehrer nicht zählen .


Felica

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Stimmt nur eingeschränkt. Sie wird kaum die Schweine und Rinder zerlegen, wahrscheinlich gerade mal eben Hackfleisch durch den Fleischwolf drehen. Den Rest wie zerlegen, schneiden und wursten machen die Schlachter und die Fleischer. An der Theke gibt es kaum etwas was dann mit dem Mutterschutz nicht mehr vereinbar ist. Mit beiden Augen zudrücken kann man noch fehlende Toxoplasmose-Antikörper als Option sehen. Da sagt aber das Gewerbeamt, Handschuhe reichen als Schutz aus. Wenn eine extrem tiefe Theke dort noch steht. Leichte Einräumarbeiten, bedienen und kassieren. Damit haben aber fast alle Schwangeren im Einzelhandel zu tun und da bekommen die wenigsten ein BV. Richtig ist aber, der AG muss das BV ausstellen. Macht es der Arzt kann der AG und auch die KK es nachträglich beanstanden, durchaus auch noch Monate oder Jahre später. Hätte ich wenig Bock drauf.


089dani

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Antwort auf Beitrag von 089dani

Ich arbeite als selbstständige Deutschlehrerin und für Selbstständige gilt der Mutterschutz nicht. In meinem Nebenjob war ich im Mutterschutz.


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von 089dani

Ah ok, die Info fehlte . Ja für selbstständige ist das ne sch... Situation und ich finde es schade dass es für sie nicht eine bessere Absicherung gibt. In diesem Fall bist du aber auch für dich selbst verantwortlich. Bei Angestellten ist der AG verantwortlich und das Gewerbeaufsichtamt passt da genau auf.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Sundancer

kommt immer drauf an. wenn die immus nicht stimmen muss geschaut werden, gegen was nicht immun ist. und bei lehrern in sbbz mit geistiger und körperlicher behinderung wird ein BV ausgestellt vom schulleiter und dann an andre sbbz abgeordnet. für ALLE gilt das. normaler lehrunterricht ist aber ohne weiteres möglich, warum auch nicht? auch in einer schule für erziehungshilfe ist nicht automatisch eine gefahr...


Tante_Erna

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Es gibt auf jeden Fall Bereiche, in denen frau nicht mehr arbeiten darf, wenn sie schwanger ist (darauf sind einige ja schon eingegangen). Schau mal, hier steht was zum Job der Verkäuferin: https://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/verkaeuferinnen-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7308 Vielleicht hilft das bei der Abwägung, was du noch darfst und was nicht (auch für die kommenden Monate).


maxim2013

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Oh mein Gott. Ok also hier mal seine Ängste freien lauf zu lassen ist wohl unmöglich. Ich bin kein schmarotzer (was au hier nicht so gesagt wurde aber leider so vor kommt) Bei meiner ersten ss bin ich bis zum schluss gegangen also ich will mich bestimmt nicht ausruhen mir es geld zahlen lassen für es nix tun. Dann könnt ich au aifs amt gehen. Würde ich bestimmt mehr bekommen ukd müsst nit um 4 aus em bett! Oder Abends bis alles geputzz is bis 21 uhr dort stehen. Ich liebe meinen job und mache ihn mit Herzblut auch meine Kolleginnen sind ein segen. Vor 5 Jahren gab es solche herzerreien nicht aber nunja ziel erreicht nu wird au mal was geschreieben. Alle gingen nur auf das thema BV ein wie es euch geht keine reaktion. Maxim


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Lass es nicht so sehr an dich ran. Das Thema BV wird immer heiß diskutiert. Ich wollte in meiner ersten ss nicht in bv, musste aber. Trotzdem schlugen mir so viel negativ Meinungen entgegen. Manchmal ist vielleicht auch einfach, dass sich die jeweilige Person auch ein bv wünscht bzw gewünscht hätte. Ich kann mir vorstellen dass du dir viele sorge machst, aufgrund der drei FG und wie gesagt für unseren BA ist das ein ungeschriebenes Gesetz bereits bei einer vorausgegangen FG ein absolutes BV auszusprechen. Ich drücke dir die Daumen dass du eins bekommst. LG


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

PS über mein befinden möchte ich mir im Moment eigentlich keine großen Gedanken machen, mir ist übel, oft k... übel. Ansonst versuche ich entspannt zu bleiben und mich nicht verrückt zu machen, da die angst nach dem MA natürlich immer da ist, vorallem weil ich ja damals nichts von der FG gemerkt habe. Aber ich muss es ja eh so nehmen wie es kommt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Also mich nerven hier auch manche Reaktionen ganz ehrlich!!! Wenn dein Doc dir ein BV ausstellen kann, dann soll er das UNBEDINGT machen! Diese Zeit wirst du niewieder haben, ich merke das jetzt in der zweiten SS. Ich hatte in der ersten auch ein BV. Und alle anderen hier sollten einfach mal ruhig sein was das Thema BV angeht, das ist jeder Frau hier selbst überlassen. Könnte echt kotzen wie manche sich hier äußern! Lass dich nicht ärgern, ich wünsche dir von Herzen ein BV wenn du es bekommst, genieß es! Und was mich angeht, ich fühle mich ähnlich wie du. Mir ist flau und ich bin total erschöpft. Brustweh und UL ziehen hab ich zum Glück nicht. Ich bin jedoch guter Hoffnung, mehr können wir ladies leider nicht machen. Ich drück dich


Felica

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Wegen Arbeit darf der Arzt aber gar nicht, das ist und bleibt rechtlich Sache des AG. Zahlst du der TE im nachhinein das Geld was sie unter Umständen zurück zahlen darf wegen eines falsch ausgestellten BV? BV ist richtig und gut so. Aber es sollte rechtlich einwandfrei sein. Moralisches hat da genauso wenig zu suchen wie ich stell dir eine saus Gefälligkeit aus oder weil ich dich so nett finde. Was ist daran falsch jemanden darauf hinzuweisen das ein fragwürdiges BV später Probleme geben kann? Wenn ihr eines zusteht wird sie es bekommen, dann aber eben vom AG. Alles ist dann sauber, niemand kann sich beschweren oder es anzweifeln.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

tut mir leid, aber ich war auch bis zum Ende arbeiten und bin da jetzt nicht explizit stolz drauf. du hast dir den beruf gesucht mit um vier raus und bis 21 uhr, da kann der staat nix dafür wenn du dann entscheidest dass du ein bv möchtest weils zu arg is. wer geld möchte muss arbeiten. ob schwanger oder nicht. wenn gefärdungen da sind, kein thema. im krankenhaus z.b.


mellomania

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es ist nicht jedem selbst überlassen ob er bezahlt daheim sitzt oder nicht. es darf der arzt auch keins mehr ausstellen. es gelten regeln und gesetze. und wer nicht arbeiten mag weil er angst hat, es aber keine möglihckeit für ein bv gibt kann sich ja entgeldfrei freistellen lassen. das hat mit empfinden nix zu tun, sondern mit regeln und gesetzen. und das ist richtig so. ich htte auch eine fg. nur dazu


Fenna

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Also ich finde auch das dass jeder selber entscheiden kann und sollte,wenn jemand bis zum Tag der Geburt arbeiten möchte ist das doch in Ordnung!Dann aber zu sagen man sollte arbeiten gehen finde ich unverschämt,ich denke jeder hat seine Gründe.Ich brauche mich hier nicht rechtfertigen warum und wieso ich gleich von anfang eine BV bekommen habe,aber sicher ist das ich nicht faul bin und nicht einfach „nur“ schwanger!


maxim2013

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Antwort auf Beitrag von Fenna

Ache mello.... Du solltest doch mal meinen text richtig lesen ICH LIEBE MEINEN JOB Ei ei ei. Also da man hier nur auf unstimmigkeiten knallt war dies hier mein letzer Beitrag bei euch. Wir sind hier denke ich mal unsere sorgen ängste zu teilen und auszutauschen. Aber hier nene bin ich raus. Trotzalledem bin ich gott sei dank ein freundlicher Mensch Und wünsche allen eine wundervolle Schwangerschaft Tschööö Maxim


mellomania

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

ich denke alle lieben ihren job. manche bekommen gleich bv andre gar nicht. hängt eben vom job ab. und es ist kein wunschkonzert. so ist das nunmal. das hat nichts mit empfinden zu tun. der arzt haftet bei falschem bv. das wird geprüft. der AG muss einen andren arbeitsplatz bereitstellen wenn durch die gefährdungsbeurteilung rauskommt, dass der eigentliche platz nicht passt. dann kann er, wenn er eben keinen platz bereitstellen kann, das bv aussprechen. aber die schwangere hat da KEIN Mitspracherecht. man kann sich das bv nicht wünschen. alos ehrlich


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von Fenna

Eh, es gibt mutterschutzrichtlinien sie DARF nicht ab 4:00 bis 21:00 arbeiten. Ihr müssen Pausen etc gewährt werden. Ich wurde bei meiner gefährdungsanalyse vom Betriebsarzt gefragt, ob ich die Möglichkeit hätte mich hinzulegen, bei ner Bekannten hat das gewerbeaufsichtsamt vom AG verlangt, dass er eine Liege kauft und seiner AN zur Verfügung stellt, die war auch im Einzelhandel. Dass der AG das bv ausstellt ist mir neu da es ja in seinem Sinn ist, dass die AN freigestellt wird, bekommt js das Geld von der kv zurück und er muss sich nicht mit muschulinien und sonstigem rumärgern. Ich kenne es nur, dass der Betriebsarzt ne gefährdungsanalyse macht, gibt extra ein Fragebogen, und danach dann das BV ausgestellt wird...... Und mit meinem Post, dass muschufristen nicht für Lehrer zählen, war gemeint dass 089dani weder sechs Wochen vor Geburt, noch acht Wochen nach der Geburt im Mutterschutz war, was aber, wie sie ja schrieb, damit zu tun hatte, dass sie selbstständig ist. Aber danke für deine Belehrung


Felica

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Antwort auf Beitrag von Sundancer

Er bekommt das Geld auch wieder wenn er, also der AG, das BV ausspricht. Er muss es sogar wenn die Arbeit eben nicht dem Gesetz entspricht und er keine Ersatzarbeit hat. Andernfalls kann das richtig teuer werden. Die Schwnagere kann also, auch wie der AG, bei Unsicherheiten sich ans Gewerbeamt wenden und die prüfen das dann. Der Arzt dagegen darf das BV nur dann ausstellen wenn der AG eine geeignete Arbeit hat, die Schwangere aber gesundheitliche Einschränkungen hat die siese Arbeit nicht möglich machen. Ist sie gar nicht mehr arbeitsfähig, darf der Arzt nur ein BV ausstellen. Der richtige Weg ist also sich bei Nachweis der Schwangerschaft erst an den AG zu wenden, der muss dann prüfen wie er das Mutterschutzgesetzt einhalten kann. Kann er es, muss die Schwangere weiter arbeiten. Kann der AG das nicht, muss er ein BV aussprechen. In dem Falle hier weiß der AG ja scheinbar noch nichts, er kann also bisher gar nichts an den Arbeitszeiten ändern. Möglich wäre zB er sagt, sie arbeitet nun nur noch im Zeitrahmen von 8.00-20.00 Uhr, mögliche Verdienstverluste wegen Nachtzuschläge muss der AG aber erstatten. hat er nicht ausreichend Arbeit, kann auch über ein Teil-BV nachgedacht werden. Dann gibt es für 8 Std das Geld, die Schwangere muss aber nur täglich höchstens 4 Stunden arbeiten. Oder 6, oder3 oder wie immer vorher festgelegt wird. Der Weg erst zum Arzt, dnan zum AG ist eben der falsche und kann tierisch viel Ärger nach sich ziehen. Ich empfinde es recht frustrierend und auch traurig das wenn man darauf hinweist das es besser ist den korrekten Weg einzuschlagen, man sich immer wieder Neid und Missgunst anhören muss. kann auch nicht erkennen was an meiner Antwort bösartig oder fies sein sollte. Da will man eigentlich helfen und wird angefeindet, auch keine nette Sache.


Fenna

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Maxim lass dich nicht ärgern,ich hoffe du bekommst die BV,schon alleine wegen deiner Vorgeschichte!Eventuell können sich auch einige nicht vorstellen wie es in einer Schlachterei zugeht!Ich hoffe du bleibst uns hier erhalten,auch wenn einige Damen nicht nachgedacht haben was sie geschrieben haben!!


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Fenna

es ist nicht eine schlachterei sondern metzgerei! das ist ein himmelweiter unterschied ob tiere zerlegt werden oder ob fremdgeschlachtete produkte nur verkauf werden.


Fenna

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Mellomania,trotzdem ist es egal wenn sie eine BV bekommt,dann bekommt sie eine!Da kannst dich noch so aufregen!!!!!


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Fenna

wenn sie eins bekommt, weil es berechtigt ist ist es ja ok. wenn sie ein falsches bekommt und das rauskommt hat sie pech. dann muss sie alles zurückzahlen. so einfach ist das. ihr müsst euch vor euren kommentaren, das wäre jeder frau selber überlassen, erstmal informieren was regeln und gesetze sind. diese wurden zum glück so verschärft dass nur noch notwendige bv ausgestellt werden. und die gründe müssen einfach da sein. nur weil frau sagt, oh, ich hab einen dicken bauch, ich möchte nicht mehr, is einfac h nicht. immerhin fließt der lohn weiter. es steht jedem frei, das stimmt, sich beurlauben zu lassen :-) so ist das halt mit dem recht in D


Fenna

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Du sagst es doch selber notwendige BV,also dann ist doch alles gut!Ich denke keiner macht das aus Spaß,oder?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Fenna

Da muss ich leider widersprechen. Ich kenne durchaus Schwangere oder besser gesagt Ex-Schwangere die das aus Spaß bekommen haben. Ausreichend genug gejammert und schon haben sie es beim 3ten oder 4ten Arzt doch bekommen. Ärztehoppelt läßt grüßen. Dazu wurde sogar geraten. was gibt es besseres wie bezahlten Urlaub und so sehen es durchaus viele Frauen an. Nicht alle, aber es gibt sie eben. Auch deshalb wurden die Gesetze verschärft, zu Lasten der Frauen für die das BV eben gedacht ist.


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von Fenna

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/beschaeftigungsverbot


maxim2013

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Danke


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Dort heißt es, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein (1). Werden ärztlicherseits einzig Bedenken gegen die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht, begründet dies hingegen kein Beschäftigungsverbot im Sinne des MuSchG (2). Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und sich auf die Rechtsgrundlage beziehen. Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind zu vermerken. Es besteht die Möglichkeit, ein totales oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszuspreche


isabella24

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Antwort auf Beitrag von maxim2013

Ich "leide" mit dir Auch ich habe nach wie vor Angst mit einer erneuten fg. Bis jetzt ist wenigstens mal alles zeitgerecht entwickelt und das Herzchen schlägt. Ich bin jetzt ca 7+2 und bis auf die Übelkeit, ab und zu mal ein zwicken und die Müdigkeit geht's schon besser als letzte Woche. Ich arbeite auch in der Metzgerei. Als ich meinen ersten Termin beim Arzt hatte (ca 5+5), hat er mich als erstes über meinen Arbeitsplatz aufgeklärt. Er sagte : Da ich nach 2 fg, toxo negativ, 7 Stunden arbeiten (15 min sitzpause), durchaus viel schweres heben, sehr klein bin (1,60cm) und die Theken kante drück genau in den unterbauch, risikoschwangerschaft,soll mein ag mich unbedingt in eine andere Abteilung versetzten da hier die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Ich solle mit dem AG darüber reden. Er hat mir auch gleich einen Beurteilungsbogen mitgegeben den ich abgeben soll. (Ich arbeite beim Edeka), am nächsten Tag bin ich zur meiner Chefin und hab ihr dies erzählt und auch natürlich von der schwangerschaft mitgeteilt. Meine Chefin wusste von den hervorigen fehlgeburten, und hat sehr viel Verständnis. (im Gegensatz zu meinen chef) Sie hat mich gefragt ob Ich an die Kasse gehen würde, klar mach ich Das. Sie hat dann sofort drüber nachgedacht und gesagt das ich da auch schwer heben muss und meinte sie denkt über eine freistellung nach. Ich soll erstmal zuhause bleiben. Zwei Tage später wurde ich dann von meinem AG freigestellt. Du hast geschrieben das du ein gutes Verhältnis zum AG hast. Sprich einfach offen mit deinem Arzt und AG darüber. Ihr findet eine Lösung. Eine Hilfe bin ich jetzt zwar nicht wirklich, aber ich wollte dir von meiner Geschichte erzählen und für Mut machen. Ich wünsche eine gute Nacht


Felica

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Antwort auf Beitrag von isabella24

Genauso so wie du es gemacht hast sollte es laufen. Der Arzt hat dir gesagt was geht, was nicht. Du hast den AG in Kenntnis gesetzt, der ist seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und hat geschaut was möglich ist. dann entschlossen, geht nicht, er stellt das BV aus. Absolut korrektes Vorgehen. Wenn es so läuft, ist alles gut.