jani-san
Du hast in deinem Post was von einer neuen Regelung geschrieben. Was genau ist denn das für eine neue Regelung? Ich hätte jetzt den gleichen Antrag wie vor zwei Jahren schon gestellt und weiß nix von einer neuen Regelung :-O
Es gibt jetzt das Elterngeld und das Elterngeld plus. Bei dem Elterngeld plus kann man bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen ohne das es einem angerechnet wird und man bekommt das Elterngeld auf zwei Jahre aufgeteilt.
Aha, vielen Dank fürs Aufklären :-)
Und genau dieses Elterngeld Plus bringt mich etwas durcheinander...was ist besser ,wenn man die 24 Monate komplett ohne Arbeiten nehmen will...
Es kommt drauf an wo du wohnst. Ich nehme ein Jahr voll und und ab dem 15. Lebensmonat kann ich Bayern das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld beantragen. So kann ich zwei Jahre zu Hause bleiben.
Unterm Strich ändert das neue Elterngeld-Plus kaum etwas....die Anrechnung des Einkommens ist ein anderes, das ist besser geworden. Unterm Strich ist es aber die Entscheidung, ob du nun theoretisch 12 Monate 300€ Elterngeld bekommst ODER 24 Monate jeweils 150€. Daran wird sich nichts ändern.Wenn du dazu verdienst (das ging auch beim bisherigen Elterngeld) hast du eben genauso das Plus von 300€ Mindestsatz - nichts anderes. Was mir allerdings aufgefallen ist: man bekommt für Geschwisterkinder unter 3 Jahren ja noch einen Geschwisterbonus von 10% des 65 bzw. 67% des üblichen Nettogehalts bzw. min. 75€ - bis eben das ältere Kind 3 Jahre ist. Wenn du nun das Elterngeld splittest auf zwei Jahre (was ja vorher auch schon ging) und das Kind in dieser Zeit 3 Jahre alt wird, verschenkst du quasi den halben Geschwisterbonus - also min. 75€ bei 12 Monaten oder eben 37,50€ auf 24 Monate, wobei dies eben wegfällt, sobald das ältere Geschwisterkind 3 Jahre ist.
http://www.juramama.de/2015/01/das-neue-elterngeldplus-wem-es-nutzt.html