NalaMila
Hallo zusammen,
ich habe am 1. November 2013 meine neue Arbeitsstelle begonnen.
Habe dann erfahren das ich Schwanger bin
ET ist der 28.06.2014.
Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich ein halbes Jahr Probezeit.
Nun meine Frage. Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Ich würde so gerne mind. 3 Jahre bei meinem Schatziiiilein
daheim bleiben.
Kennt sich hier jemand aus? oder war schon mal in so einer Situation.
Im Netz find ich unterschiedliche Antworten hierzu.
Ich würde die Frage an Frau Bader ins Rechtsexpertenforum stellen. Elterngeldanspruch hat auf jeden Fall jeder, meiner Laienmeinung nach darf dir auch niemand Elternzeit verwehren - ein befristeter Vertrag läuft aber wohl aus. Wie wäre es denn halbtags nach dem ersten Jahr? Ich muss gestehen, ich bin auch mal ganz froh, wenn ich meinen Wirbelwind an meine Mutter geben kann und in der Uni mal was anspruchsvolleres als Hänschen klein in Dauerschlaufe vortragen muss... Jetzt dürfen gerne alle auf mich Rabenmutti einprügeln ;-P Liebe Grüße
Hilft dir das vielleicht weiter? http://www.elternzeit.de/befristeter-arbeitsvertrag-elternzeit.php Ansonsten mal beim Betriebsrat o. MV nachfragen, falls es sowas bei euch gibt! LG phili
Hallo danke für die Infos bisher. Ich habe allerdings einen unbefristeten Arbeitsvertrag :D
Oh okay- hab ich irgendwie einfach selbst was reininterpretiert, was du gar nicht geschrieben hast ...
Also wenn dein Arbeitsvertrag unbefristet ist, dann kannst du ganz normal die 3 Jahre Elternzeit nehmen und anschließend muss dein Arbeitgeber dich wieder beschäftigen- allerdings muss es nicht zwingend die jetzige Stelle sein! Es darf auch eine andere (vergleichbare) Stelle sein!
Du hast jetzt ja Kündigtungsschutz, da du schwanger bist!
Im Übrigen darfst du bei demselben Arbeitgeber, bei dem du in Elternzeit bist, während der Elternzeit auf 400€- Basis arbeiten! Mach ich so- ich verliere meinen alten unbefristeten Arbeitsvertrag nicht, hab trotzdem etwas mehr Geld und bin nicht ganz aus meinem Job draußen!
LG
phili
Super lichen Dank
während der Elternzeit ist es aber nicht möglich zu kündigen oder?
Wir werden nämlich vll umziehen (in eine andere Stadt) ....
Nein, eine Kündigung während der Elternzeit ist seitens des AG rechtlich nicht möglich, es sei denn der Betrieb meldet Insolvenz an oder schließt. Bei uns im Betrieb sind einige Mütter in Elternzeit, die mittlerweile so weit weg wohnen, dass sie auch ohne Elternzeit wohl nicht mehr hier arbeiten würden! Deswegen besteht der Anspruch auf Elternzeit trotzdem!
ah ok und könnte ich kündigen?
Das Kündigungsverbot während der Elternzeit ist im $18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, da dies aber nur für den AG gilt, kannst du jederzeit kündigen (auch während der Elternzeit). Du musst allerdings die vertraglich geregelten Fristen einhalten. Außer du einigst dich mit dem AG auf einen Auflösungsvertrag, wenn dieser zustande kommt, kannst du auch ohne Frist kündigen!