Monatsforum Juni Mamis 2013

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen????

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen????

Steffchen09

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Hallo mädels, mein sohn ist gerade drei geworden und ich lebe zur zeit noch vom amt bin alleinerziehend. Habe seit einem jahr einen freund haben aber getrennte wohnungen. Jetzt bin ich ja schwanger in der 6. woche. Wann muss ich dem amt bescheid geben??Und gelte ich dann noch als alleinerziehend? Weil getrennte wohnungen??? ich habe da keine ahnung von.. lg steffi


Butterblume82

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Antwort auf Beitrag von Steffchen09

Hi, also ih will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ich habe auch "nur" einen LG und mich etwas damit beschäftigt. Aber wie gesagt nur ein Laien wissen. Du musst dem Amt nichts sagen. Ich lebe mit meinem LG zusammen. Sogar gemeinsames Haus. ABER solange wir nicht verheiratet sind, ist es "nur" mein Kind. Mann muss sogar 2 Formulare ausfüllen. 1x das er der Vater ist und bei dem 2. muss/ kann ich ihm die Hälfte des Sorgerechtes geben. Solange ich das nicht tue, hat mein Kind offiziell nur mich als Mama


malo

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Antwort auf Beitrag von Steffchen09

Du bekommst vom Amt einen Mehrbedarf in der Schwangerschaft, würde also den eine Kopie des Mutterpasses mit dem vorraussichtlichen Geburtstermin schicken. Da du alleine wohnst, bist du alleinerziehend. Der Vater ist ja nicht da und ihr wohnt ja getrennt.


Butterblume82

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Antwort auf Beitrag von Steffchen09

Habe gerade gemerkt, dass ich alles und nichts geschrieben hab. Keine Ahnung was heute mit mir los ist. Was ich mit meinem Beitrag sagen wollte: ja, du bist allein erziehend. Selbst ich bin es, obwohl in mit meinem LG zusammen lebe. Du musst dem Amt nicht sagen wer der Vater ist. Aber um Geld zu bekommen, musst du selbstverstawndlich samt Mutterpass zum Amt und Zuschüsse beantragen.


Steffchen09

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Antwort auf Beitrag von Steffchen09

Also versteh ich das richtig. solange wir nicht verheiratet sind gelte ich obwohl ich einen freund habe und auch er der vater des kindes ist als alleinerziehend?


Rennmaus

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Antwort auf Beitrag von Steffchen09

Richtig....du kannst aber das gemeinsame Sorgerecht beantragen und wenn man dann will kann das Kind den Namen des Vaters annehmen....