sternchen1410
Hallo Lt. Arbeitsvertrag muß ich mich schon ab dem 1. Tag krank melden. heute morgen habe ich mich wegen magenschmerzen und Kreislaufproblemen abholen lassen. heute ist Sonntag. Muß ich dann jetzt für das Attest ins KH? Muß ich in der ss auch die 10 Euro bezahlen? Morgen wird wohl kein arzt auf haben.Was würdet ihr machern? Das KH ist 25 km entfernt, und einen kleinen sohn haben wir auch noch und mein Mann Bereitschaft. Alles doof. ich weiß auch imm Moment noch ncht ob ich krank werde oder es von der ss kommt. medikamente habe ich zu Hause.
Guten morgen, Bist du sicher, dass es so in deinem Vertrag steht? Eigentlich geht es meist darum, dass man ab dem ersten Tag einen Krankenschein bringen muss. Dabei gehts natürlich um reine Arbeitstage. Wenn du also erst am Mittwoch wieder arbeiten müsstest, wäre das auch der Tag an dem du dich krank melden muss und ab dem du einen schein bringen musst. Wenn du allerdings Montag arbeiten müsstest, muss du Montag einen Arzt suchen der Notdienst macht oder ins Kkh fahren, und leider musst du dann auch nochmal die 10 Euro zahlen, denn erst ab nächstes Jahr gibts die praxisgebühr ja nicht mehr. Lg und gute besserung
Also erstmal vorweg: Die Schwangerschaft entbindet dich nicht von der Pflicht, die Praxisgebühr bezahlen zu müssen. Du hast dadurch nur den Vorteil, dass du die 10 Euro auch richtig ausnutzt, weil du ja im Quartal öfter mal zur Kontrolle und wahrscheinlich wegen anderer Beschwerden mal zum Doc oder in KH musst. Beim Notdienst musst du sie aber dennoch nochmal bezahlen. Das war schon immer so und wäre in deinem Fall auch sehr blöd im Moment, da es die Praxisgebühr ja ab Dienstag nicht mehr gibt. Dein AG KANN neuerdings ab dem ersten Tag eine Krankmeldung verlangen, MUSS es aber nicht. Wenn du dich heute abholen lassen hast, wird dein AG ja gemerkt haben, dass es dir wirklich schlecht geht. An deiner Stelle würde ich vielleicht einfach mal beim AG anrufen und ihn fragen, ob er auf eine Krankmeldung ab dem ersten Tag besteht oder ob es ihm reicht, wenn du sie dir Mittwoch holst. Also nach den Feiertagen. Falls es dann überhaupt noch nötig ist. Besteht er auf die Krankmeldung, wirst du leider in den sauren Apfel beißen und irgendwie zum Notdienst müssen. Und dann sind leider (durch den Notdienst) auch nochmal die 10 Euro fällig.