Monatsforum Juni Mamis 2013

ELTERNZEIT

ELTERNZEIT

Sternzählerin

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Hallo ihr, sagt mal wisst ihr bis wann mann die Elternzeit einreichen muss? Bis 7 Wochen vor ET oder 7 Wochen vor Mutterschutz beginn? Vielen lieben Dank


BlueOff

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Antwort auf Beitrag von Sternzählerin

Hallo, also laut Gesetzt muss man die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen. Das heißt also, dass eine Woche nach ET die Frist dafür ablaufen würde. Liebe Grüße BlueOff


gatto88

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Antwort auf Beitrag von Sternzählerin

also soweit ich das gelesen hab, musst du das 7 wochen bevor du die elternzeit antrittst beantragen. und da du da glaub ich den genauen termin angeben musst von wann bis wann die elternzeit sein soll, kannst du das erst beantragen wenn dein baby da ist (weil du ja nicht weißt wann es jetzt letzendlich kommt)....also musst du das in der ersten woche nach der geburt eingereicht haben. so hab ich das jetzt verstanden, ist aber auch mein erstes kind. für mich ist das auch neuland :)


Zebra

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Antwort auf Beitrag von Sternzählerin

Genau, spätestens 1 Woche nach der Geburt, was 7 Wochen vor der Elternzeit entspricht. will dein Mann auch 2 Monate beantragen, dann muss er das aber bis zu 7 Wochen vor dem ET machen. Habe ich gestern gelesen. Mir haben alle Kolleginnen, die schon Kinder haben empfohlen, 2 Jahre zu beantragen, mit der Option auf Teilzeitarbeit im 2ten Jahr. Das dritte Jahr kannst du gegen Ende des 2ten Jahres noch dranhängen. Oder aber auch später nachholen (ich glaube zw. Dem 5 und 8 Lebensjahr deines Kindes, da bin ich aber noch nicht so sicher) Da du das Elterngeld eh separat beantragen musst, is es egal, ob du 1 oder 2 Jahre nimmst. Wie viele Jahre wollt ihr denn nehmen?


Lille2012

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Antwort auf Beitrag von Sternzählerin

Hallo zusammen, Ich beantrage ein Jahr und dass auch schon vor der Geburt, da ich den Stress in der ersten Woche einfach nicht haben will. Auch wenn man nicht den genauen Geburtstermin weiß, kann man schon den voraussichtlichen ET plus ein Jahr angeben und mitteilen, dass man nach der Geburt mittels geburtsurkunde (muss ich sowieso einreichen bei AG) den genauen Zeitraum nochmal angibt. Aber so hast du schon mal was gesagt und bist auf der sicheren und für dich beruhigerenden Seite. Wer weiß, wie es einem nach der Geburt geht und ob man dann daran denkt, sofort die Elternteil zu beantragen. Lg